Novellen zum Bautechnikgesetz und Nationalparkgesetz / Arbeitsausschusssitzung der Salzburger
Landesregierung
Salzburg (lk) - Zwei wichtige Gesetzesvorhaben standen am 06.02. im Mittelpunkt der Arbeitsausschusssitzung
der Salzburger Landesregierung unter Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer, nämlich die Novellierung
des Bautechnikgesetzes sowie die Novellierung des Nationalparkgesetzes aus dem Ressortbereich von Landeshauptmann-Stellvertreterin
Dr. Astrid Rössler. Für beide Vorhaben waren umfangreiche Vorarbeiten notwendig. Diese sind nun weitgehend
abgeschlossen und die Entwürfe für die Novellen werden von den zuständigen Abteilungen in den nächsten
Tagen der Landeslegistik zugeleitet. In der heutigen Sitzung wurden der Stand der Arbeiten und der weitere Zeitplan
erläutert.
Kern der Baurechtsnovelle ist die Vereinheitlichung und Zusammenführung bestehender rechtlicher Bestimmungen
sowie eine Anpassung an die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (ÖIB). Für
die Bürger soll es so wesentliche Erleichterungen z.B. bei umfassenden Sanierungen geben und eine einfachere
und schnellere Abwicklung von Vorhaben möglich werden. Nach der legistischen Überarbeitung des Entwurfes
soll dieser Gesetzesvorschlag spätestens Mitte März in Begutachtung gehen.
Für die Änderung des Nationalparkgesetzes hat es bereits im vergangenen Jahr ein Begutachtungsverfahren
gegeben. Die dabei abgegebenen Stellungnahmen wurden nun in den Gesetzesentwurf eingearbeitet. Der Landesregierung
ist es bei diesem Prozess besonders wichtig, dass ein gemeinsamer Weg mit Einbindung aller Interessengruppen gegangen
wird.
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