Burgenland fördert Kurzzeitpflege

 

erstellt am
05. 02. 14
11.30 MEZ

LR Rezar: „Kurzzeitpflege in Heimen ist ein wichtiger Beitrag zur Entlastung von pflegenden Angehörigen“
Eisenstadt (blms) - Die vorübergehende Unterbringung von pflegebedürftigen Personen in Pflegeheimen wird ab sofort vom Land Burgenland finanziell unterstützt. Details dazu gab Soziallandesrat Dr. Peter Rezar am 04.02. bekannt. „Es hat sich gezeigt, dass gerade Kurzzeitpflege immer stärker nachgefragt wird. Rund ein Drittel aller PflegegeldbezieherInnen im Burgenland, das sind etwa 12.000 Personen, wird zu Hause nur von Angehörigen ohne professionelle Hilfe versorgt. Für diese pflegenden Angehörigen gilt es Unterstützungsangebote zu schaffen. Die Förderung der Kurzzeitpflege in Heimen stellt für sie eine wichtige Entlastung dar“, erklärte Rezar. Die Unterstützung wird für höchstens 90 Tage pro Jahr gewährt und gilt rückwirkend ab 1.1.2013.

Entlastung pflegender Angehöriger
Von rund 17.900 PflegegeldbezieherInnen im Burgenland werden etwa 12.000 zu Hause ausschließlich von Angehörigen versorgt – ohne Unterstützung durch professionelle Pflegedienste oder 24-Stunden-Betreuung. „Für die Angehörigen bedeutet das oft eine enorme physische und psychische Belastung. Kurzzeitpflege ist ein Beitrag, pflegende Angehörige zu entlasten und die häusliche Pflege zu stützen und längerfristig möglich zu machen“, so Rezar. Dabei handelt es sich um einen befristeten Heimaufenthalt zur Rekonvaleszenz, etwa nach Spitalsaufenthalten oder wegen urlaubsbedingter bzw. anderer vorübergehender Verhinderung sonst pflegender Angehöriger. Bisher gab es dafür keine finanzielle Unterstützung durch das Land.

Maximal 90 Tage im Jahr
Anspruchsberechtigt sind österreichische oder diesen nach dem Bgld. Sozialhilfegesetz gleichgestellte Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Burgenland. Voraussetzung ist Pflegegeldbezug mindestens der Stufe 3 bzw. bei Demenzerkrankung der Stufe 1 oder Rekonvaleszenz. Gefördert wird der Aufenthalt in einem Altenwohn- oder Pflegeheim im Burgenland, bei Nichtverfügbarkeit eines Platzes aber auch in einem anderen Bundesland für mindestens vier, maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.

Für die zu pflegende Person fallen als Kostenbeitrag 80% der Pension (ohne 13. und 14. Bezug) und das Pflegegeld (abzüglich 44,30 Euro Taschengeld) für den aliquoten Anteil an Tagen des Heimaufenthalts an, den allfälligen Restbetrag auf die Gesamtkosten übernimmt das Land. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Nachhinein gegen Vorlage der Rechnung des Pflegeheimes und einer Zahlungsbestätigung.

Anträge bei Sozialabteilung des Landes und in Altenwohn- und Pflegeheimen
Detailinformationen, Richtlinien und der Antrag zur Gewährung von Unterstützung für Kurzzeitpflege sind auf burgenland.at/Gesundheit & Soziales/Kurzzeitpflege Neu abrufbar, Antragsformulare liegen auch in allen burgenländischen Altenwohn- und Pflegeheimen auf.

 

 

 

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