Strassburg (ep) - Bürger und Unternehmen, die in ein anderes EU-Land umziehen, werden weniger bürokratische
Hindernisse zu überwinden haben. Das soll ein entsprechender Gesetzentwurf ermöglichen, den das Parlament
am 04.02. verabschiedet hat. Allerdings muss der Rat dieser Verordnung noch zustimmen, mit der die Verfahren zum
Nachweis der Echtheit bestimmter öffentlicher Dokumente wie Geburts- oder Heiratsurkunden vereinfacht werden
sollen.
"Diese EU-Verordnung wird den Bürgern unmittelbare Vorteile bringen. Sie wird zu Bürokratieabbau
führen und damit ein weiteres Hindernis für eine wahrhaft länder- und grenzübergreifende EU
beseitigen", sagte der Berichterstatter Bernhard Rapkay (S&D, DE) nach der Abstimmung. "Leider muss
der Ministerrat erst noch lernen, den Bürgern Vorrang zu geben. Deshalb fordert das Parlament den Rat auf,
sich hier zu einigen, damit die Bürger von den geplanten Änderungen profitieren können", fügte
er hinzu.
Der Gesetzentwurf, der Regeln zur Überprüfung der Richtigkeit öffentlicher Urkunden festlegt, nicht
aber die Anerkennung des Inhalts von den Mitgliedstaaten verlangt, wurde mit 573 Stimmen angenommen, bei 62 Gegenstimmen
und 42 Enthaltungen.
Weniger Verwaltungsaufwand
Nach den neuen Regeln würden bestimmte öffentliche Urkunden zum Beispiel zum Familienstand, Verwandtschaftsverhältnissen
oder Rechten am geistigen Eigentum von Verwaltungsformalitäten wie "Legalisation" und "Apostille"
freigestellt. Die Abgeordneten fordern die Vereinfachung der Formalitäten unter anderem auch für Bildungsabschlüsse
und Steuer- und Sozialversicherungsunterlagen. Sie haben auch für eine einfachere Anerkennung nicht beglaubigter
Kopien und Übersetzungen gesorgt.
Mehrsprachige EU-Formulare zur freiwilligen Nutzung
Um Übersetzungen öffentlicher Urkunden zu vermeiden und die Behörden zu unterstützen, führt
die Verordnung neue mehrsprachige EU-Formulare zu Geburt, Tod, Eheschließung, eingetragener Partnerschaft
sowie Rechtsform einer Gesellschaft bzw. eines Unternehmens und Vertretungsbefugnis ein, die die Bürger anstelle
der nationalen Formulare nutzen können. Zusätzlich zu diesen fünf Formularen haben die Abgeordneten
weitere elf eingeführt: Name, Abstammung, Adoption, Scheidung, Ledigkeit, Aufhebung einer eingetragenen Partnerschaft,
Staatsangehörigkeit, Vorstrafenfreiheit, Wohnsitz, Bildung und Behinderung.
Schutz vor Betrug
Hegen die Behörden eines Mitgliedstaats berechtigte Zweifel an der Echtheit einer öffentlichen Urkunde,
können sie diese direkt überprüfen, indem sie über das Binnenmarkt-Informationssystem ein Auskunftsersuchen
an die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats richten, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
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