Bürokratieabbau: Umzüge innerhalb
 der EU sollen einfacher werden

 

erstellt am
05. 02. 14
11.30 MEZ

Strassburg (ep) - Bürger und Unternehmen, die in ein anderes EU-Land umziehen, werden weniger bürokratische Hindernisse zu überwinden haben. Das soll ein entsprechender Gesetzentwurf ermöglichen, den das Parlament am 04.02. verabschiedet hat. Allerdings muss der Rat dieser Verordnung noch zustimmen, mit der die Verfahren zum Nachweis der Echtheit bestimmter öffentlicher Dokumente wie Geburts- oder Heiratsurkunden vereinfacht werden sollen.

"Diese EU-Verordnung wird den Bürgern unmittelbare Vorteile bringen. Sie wird zu Bürokratieabbau führen und damit ein weiteres Hindernis für eine wahrhaft länder- und grenzübergreifende EU beseitigen", sagte der Berichterstatter Bernhard Rapkay (S&D, DE) nach der Abstimmung. "Leider muss der Ministerrat erst noch lernen, den Bürgern Vorrang zu geben. Deshalb fordert das Parlament den Rat auf, sich hier zu einigen, damit die Bürger von den geplanten Änderungen profitieren können", fügte er hinzu.

Der Gesetzentwurf, der Regeln zur Überprüfung der Richtigkeit öffentlicher Urkunden festlegt, nicht aber die Anerkennung des Inhalts von den Mitgliedstaaten verlangt, wurde mit 573 Stimmen angenommen, bei 62 Gegenstimmen und 42 Enthaltungen.

Weniger Verwaltungsaufwand
Nach den neuen Regeln würden bestimmte öffentliche Urkunden zum Beispiel zum Familienstand, Verwandtschaftsverhältnissen oder Rechten am geistigen Eigentum von Verwaltungsformalitäten wie "Legalisation" und "Apostille" freigestellt. Die Abgeordneten fordern die Vereinfachung der Formalitäten unter anderem auch für Bildungsabschlüsse und Steuer- und Sozialversicherungsunterlagen. Sie haben auch für eine einfachere Anerkennung nicht beglaubigter Kopien und Übersetzungen gesorgt.

Mehrsprachige EU-Formulare zur freiwilligen Nutzung
Um Übersetzungen öffentlicher Urkunden zu vermeiden und die Behörden zu unterstützen, führt die Verordnung neue mehrsprachige EU-Formulare zu Geburt, Tod, Eheschließung, eingetragener Partnerschaft sowie Rechtsform einer Gesellschaft bzw. eines Unternehmens und Vertretungsbefugnis ein, die die Bürger anstelle der nationalen Formulare nutzen können. Zusätzlich zu diesen fünf Formularen haben die Abgeordneten weitere elf eingeführt: Name, Abstammung, Adoption, Scheidung, Ledigkeit, Aufhebung einer eingetragenen Partnerschaft, Staatsangehörigkeit, Vorstrafenfreiheit, Wohnsitz, Bildung und Behinderung.

Schutz vor Betrug
Hegen die Behörden eines Mitgliedstaats berechtigte Zweifel an der Echtheit einer öffentlichen Urkunde, können sie diese direkt überprüfen, indem sie über das Binnenmarkt-Informationssystem ein Auskunftsersuchen an die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats richten, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.

 

 

 

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