Strassburg (ep) - Durch neue Vorschriften für Musikrechte sollen Online-Anbieter einfacher Lizenzen erhalten,
um Musik in mehr als einem EU-Land zur Verfügung zu stellen, so entschied das Parlament am 04.02. Das Gesetz,
das bereits informell mit dem Rat vereinbart wurde, soll des Weiteren dafür sorgen, dass die Rechte der Künstler
besser geschützt und ihre Lizenzgebühren umgehend bezahlt werden.
"Die Richtlinie soll die Interessen europäischer Künstler schützen und den Zugriff der Internetnutzer
auf urheberrechtlich geschützte Inhalte in ganz Europa ermöglichen", so die Berichterstatterin Marielle
Gallo (EVP, FR). "Sie ist ein deutliches Signal dafür, dass Urheberrechte leicht auf das Internet übertragen
werden können. Das Urheberrecht muss in der digitalen Wirtschaft eine wesentliche Rolle spielen", fügte
sie hinzu.
Grenzüberschreitende Lizenzen für EU-weite Online-Musikdienste
Nach den neuen Regeln können Anbieter von Online-Musikdiensten in der EU Lizenzen von Verwertungsgesellschaften
erhalten, die die Rechte der Autoren grenzüberschreitend vertreten. Mit Lizenzen, die mehr als einen Mitgliedstaat
abdecken, sollten Dienstleister Musikdienste EU-weit einfacher anbieten und vertreiben können.
Schutz der kulturellen Vielfalt
Um sicherzustellen, dass Musikschaffende in allen EU-Mitgliedstaaten Zugang zu Lizenzen für mehr als ein Land
haben und die kulturelle Vielfalt gewahrt wird, können Verwertungsgesellschaften, die selbst keine Urheberrechtslizenzen
für mehr als ein Land vergeben, durch eine andere Organisation vertreten werden. Unter bestimmten Bedingungen
wären diese Organisationen sogar dazu verpflichtet, dies zu tun.
Rechtzeitige und angemessene Vergütung der Künstler
Alle Verwertungsgesellschaften werden sicherstellen müssen, dass Künstler eine rechtzeitige und angemessene
Vergütung für die Nutzung ihrer Rechte erhalten. In der Regel werden die Lizenzgebühren an die Künstler
so schnell wie möglich und nicht später als neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres verteilt werden
müssen, in dem die Lizenzerlöse eingenommen wurden.
Die Rechteinhaber haben zudem ein Mitspracherecht bei den Entscheidungen über die Verwaltung ihrer Rechte
und die Möglichkeit, eine Verwertungsgesellschaft frei auszuwählen. Um sicherzustellen, dass die Rechte
der Rechteinhaber ordnungsgemäß verwaltet werden, werden Verwertungsgesellschaften Transparenz- und
Berichtspflichten sowie Mindestvorschriften für die Verwaltung, die Erhebung und Verwendung von Einnahmen
befolgen müssen.
Die nächsten Schritte
Die Richtlinie, die mit 640 Stimmen bei 18 Gegenstimmen und 22 Enthaltungen verabschiedet wurde, muss nun vom Rat
angenommen werden. Infolgedessen haben die EU-Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht
umzusetzen.
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