Die Zunahme von 15.219 Wahlberechtigten gegenüber 2009 ist zu zwei Drittel auf EU-Bürger
zurückzuführen
Salzburg (lk) - Bei den Gemeindevertretungs- bzw. Gemeinderatswahlen und den Bürgermeisterwahlen am
9. März sind in allen Salzburger Gemeinden insgesamt 421.616 Personen wahlberechtigt. Das sind um 15.219 Wahlberechtigte
bzw. 3,7 Prozent mehr als bei den Gemeindewahlen 2009, teilte der Leiter des Referates Wahlen und Sicherheit des
Landes, Mag. Michael Bergmüller, am 05.02. mit. Für diese Zunahme zeichnen zu zwei Drittel EU-Bürger
verantwortlich, die bei Gemeindewahlen in Salzburg wahlberechtigt sind, wenn sie in einer Salzburger Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben. Die Zahl der wahlberechtigten EU-Bürger ist nämlich gegenüber 2009 um 57,1
Prozent oder 11.579 Wahlberechtigte auf 31.856 Männer und Frauen gestiegen. Dies sei einerseits auf die Erweiterung
der Europäischen Union um Kroatien und andererseits auf den starken Zuzug von deutschen Staatsbürgern
nach Salzburg zurückzuführen, erklärte Dr. Anna Hofstätter vom Referat Wahlen und Sicherheit.
Von den 421.616 Wahlberechtigten im gesamten Bundesland sind 219.904 (+3,3 Prozent gegenüber 2009) Frauen
und 201.712 (+4,2 Prozent) Männer. Die meisten Wahlberechtigten gibt es mit 117.489 (+ 5,7 Prozent) im Flachgau.
Dahinter folgen die Stadt Salzburg mit 110.729 (+1,5 Prozent), der Pinzgau mit 69.005 (+3,9 Prozent), der Pongau
mit 62.052 (+3,5 Prozent), der Tennengau mit 45.263 (+5,7 Prozent) und der Lungau mit 17.078 Wahlberechtigten (+0,9
Prozent.
Die meisten EU-Bürger, die bei den Gemeindewahlen am 9. März ihre Stimmen abgeben können, sind mit
11.788 Wahlberechtigten (+48,9 Prozent) in der Stadt Salzburg registriert. Auf den weiteren Plätzen folgen
der Flachgau (6.792 wahlberechtigte EU-Bürger/+51,2 Prozent), der Pinzgau (5.530/+62,8 Prozent), der Pongau
(4.209/+67,3 Prozent), der Tennengau (2.650/+80,8 Prozent) und der Lungau (887/+79,6 Prozent).
Bei den Gemeindewahlen 2014 sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie
alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten der EU wahlberechtigt, die am Tag der
Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Gemeinde in Salzburg
ihren Hauptwohnsitz haben. Mit Ausnahme des Wahlalters richten sich diese Voraussetzungen nach dem Stichtag 19.
Dezember 2013
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