Spindelegger hält an strukturellem
 Nulldefizit ab 2016 fest

 

erstellt am
14. 02. 14
11.30 MEZ

Opposition fordert Transparenz und Heranziehung auch der Gläubiger – Verändertes Abgabenänderungsgesetz 2014 passiert Finanzausschuss
Wien (pk) - Finanzminister Michael Spindelegger kündigte am 13.02. für das 1. Quartal dieses Jahres eine Entscheidung über die Zukunft der Hypo an. In einer aktuellen Aussprache im Finanzausschuss plädierte er für eine detaillierte Überprüfung des von der Task-Force empfohlenen Anstaltsmodells und lud die Fraktionen zu Gesprächen über die nächsten Schritte ein. Die Oppositionsparteien wiederum forderten Transparenz und kritisierten Lösungsvarianten, bei denen die Steuerzahler 100 % der Lasten tragen. Die Debatte im Ausschuss lieferte damit einen ersten Vorgeschmack auf die für kommende Woche anberaumte Sondersitzung des Nationalrats zum Thema Hypo.

Task-Force prüft nun Grundlagen für Anstaltsmodell
Nachdem die beiden von der Task-Force bevorzugten Lösungen – das Bankenbeteiligungsmodell und das Bankenprivatisierungsmodell – mangels der Bereitschaft der Banken zur Risikoübernahme gescheitert sind, gehe es nun darum, die drittgereihte Variante mit Leben zu erfüllen, skizzierte Spindelegger vor den Abgeordneten die aktuelle Situation. Die Task-Force werde daher jetzt das Anstaltsmodell detailliert überprüfen und mit Zahlen belegen, erklärte der Vizekanzler und kündigte für das 1. Quartal 2014 eine Entscheidung über die Zukunft der Hypo an. Da es in Österreich anders als in Deutschland keine entsprechenden institutionellen Voraussetzungen gibt, habe man auch eine rechtliche Lösung zu erarbeiten, über die das Parlament im ersten Halbjahr 2014 entscheiden wird.

Spindelegger betonte überdies, er habe eine Insolvenzlösung nie kategorisch ausgeschlossen, gab aber zu bedenken, bei sämtlichen Entscheidungen sei auf die Marktsituation, insbesondere auf die Risken hinsichtlich des Netzwerkes von österreichischen Banken im südosteuropäischen Raum sowie auf die indirekten Kosten als Folge eines allfälligen Ratingverlustes zu achten. Budgetäre Auswirkungen der Hypo gebe es, auch beim Defizit werde es zu Veränderungen kommen, war für Spindelegger klar. Zum jetzigen Zeitpunkt verfüge man aber noch über keine Berechnungen betreffend die Höhe der Kosten für den Steuerzahler. Mit Nachdruck wies er den Vorwurf der Verzögerung zurück und betonte, zunächst müssten die notwendigen Grundlagen und Zahlen auf dem Tisch liegen, dann erst könne man entscheiden. An die Parlamentsfraktionen richtete Spindelegger die Einladung, die kommenden Schritte gemeinsam zu erörtern, warnte aber davor, mit Spekulationen an die Öffentlichkeit zu treten.

Opposition gegen Lösungsmodell ohne Heranziehung der Banken und Anleihenzeichner
In der Debatte trat vor allem das Unbehagen der Opposition über Lösungsvarianten zutage, die in erster Linie die Steuerzahler belasten. So verlangte etwa Grünen-Sprecher Werner Kogler eine maximale Heranziehung der Anleihenzeichner und zog in diesem Zusammenhang deren Gutgläubigkeit in Zweifel. Warum sollen die österreichischen Steuerzahler nun Milliardenbeträge zu den Investoren "rüberheben", die eigentlich von den Schwierigkeiten der Hypo wissen hätten müssen, fragte er. Seiner Meinung nach müssten aber auch Altgläubiger wie die Grazer Wechselseitige in die Lösung eingebunden werden, auch wäre eine Irrtumsanfechtung gegenüber der BayernLB zu prüfen.

Einig war sich Kogler mit der Abgeordneten Katrin Nachbaur (T) in der Kritik an der Task-Force. Die Team-Stronach-Klubchefin trat für die Einsetzung unabhängiger Experten ein und forderte überdies ebenso wie Elmar Podgorschek seitens der FPÖ eine Aufstellung der Hypo-Anleihengläubiger. Die Anstaltslösung sei die schlechteste Variante, stand für Nachbaurs Fraktionskollegen Robert Lugar fest. Österreichs Steuerzahler würden dadurch zu 100 % haften, während jene, die an der Hypo gut verdient haben, außen vor bleiben, empörte er sich. Nur über eine Insolvenz wäre es möglich, die Forderungen der BayernLB zurückzuweisen und den Schaden für die Bevölkerung zu minimieren, war Lugar überzeugt, der zudem den Bayern vorwarf, bei der Notverstaatlichung den damaligen Finanzminister Josef Pröll "über den Tisch gezogen zu haben".

Der günstigsten Lösung für den österreichischen Steuerzahler, nicht der günstigsten Lösung für die Banken, müsse der Vorzug gegeben werden, unterstrich FPÖ-Mandatar Hubert Fuchs, der auch eine Insolvenzlösung in die Überlegungen miteinbeziehen wollte. Aufrecht hielt Fuchs zudem die Forderung der Freiheitlichen nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der Vorgänge im Zusammenhang mit der Notverstaatlichung der Hypo.

Für die NEOS lehnte Rainer Hable die von der Regierung anvisierte Anstaltslösung ab, da dadurch, wie er warnte, die gesamte Zeche endgültig dem österreichischen Steuerzahler aufgebürdet würde. Seiner Meinung nach hätten vielmehr auch die Anleihengläubiger und die BayernLB ihren gerechten Beitrag zu leisten. Auch sollte die Insolvenz als mögliche Variante zumindest nicht von Anfang an ausgeschlossen werden.

SPÖ wünscht Kostenbeteiligung der BayernLB, ÖVP will bestmögliche Verwertung sichern
Grund für das Hypo-Debakel sei ein Landeshauptmann, der den Unterschied zwischen Bank und Bankomat nicht verstanden hätte, erinnerte seitens der SPÖ Abgeordneter Kai Jan Krainer. Die Notverstaatlichung sei angesichts der dramatischen Situation im Jahr 2009 berechtigt gewesen. Außer Streit stand für Krainer allerdings, dass Zeit verloren wurde. Was die nunmehrige Vorgansweise betrifft, plädierte er für eine Lösung, die auch eine Kostenbeteiligung der BayernLB ermöglicht. Bedenken meldete er hingegen bezüglich einer Insolvenzvariante an und wies auf das Risiko eines drohenden Bonitätsverlusts als Folge einer Verschlechterung im Rating hin. Für die ÖVP bedauerte Abgeordneter Werner Groiß das Scheitern der Beteiligungslösung, meinte aber, man werde nun trotzdem mit den Banken zusammenarbeiten müssen, um eine bestmögliche Verwertung zu erreichen.

 

 

Danach debattierte der Finanzausschuss das Abgabenänderungsgesetz 2014 und machte den Regierungsentwurf samt Abänderungen mit der Mehrheit der Koalitionsparteien plenumsreif. Das Gesetz bringt Steuererhöhungen auf Alkohol, Tabak und verbrauchsstarke Autos, für Banken, Gehaltszahlungen über 500.000 € jährlich und für "Golden Handshakes", beschränkt die Gruppenbesteuerung räumlich und verlängert die Solidarabgabe für hohe Einkommen unbefristet. Zudem wird eine angemessene Besteuerung konzerninterner Zinsen und Lizenzzahlungen sichergestellt, Gewinnverschiebungen eingeschränkt und der Kampf gegen Steuerbetrug, Geldwäsche und illegales Glückspiel verschärft. All das soll bis 2018 5,4 Mrd. € an Mehreinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden bringen. Bis 2043 erwartet die Regierung vom Abgabenänderungsgesetz 2014 eine Senkung der gesamtstaatlichen Verschuldung um 19 Mrd. € oder 3,4 % des BIP. Unternehmen erhalten Verwaltungsvereinfachungen und eine Entlastung um 100 Mio. € jährlich durch Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 2016. Dazu kommen eine EWR-konforme Regelung der Steuervorteile für SpenderInnen, attraktivere Lebensversicherungen für Menschen über 50 Jahre und Anpassungen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt Kroatiens.

ÖVP und SPÖ nahmen auch Abänderungen am Regierungsentwurf vor: Für Unternehmer gilt der Gewinnfreibetrag künftig nicht nur bei realen Investitionen, sondern auch beim Erwerb von Wohnbauanleihen. Im GmbH-Gesetz entfällt die Verpflichtung zur Bildung einer Gründungsrücklage. Bestehende GmbH mit weniger als 35.000 € Stammkapital müssen keine Kapitalaufstockungsrücklage bilden. Die Normverbrauchsabgabe wird mit 32% des Kaufpreises gedeckelt. Für Fahrzeuge mit mehr als 250 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer gilt eine Sondersteuer von 20 € pro Gramm.

Die Opposition blieb bei ihrer Kritik: Team Stronach und NEOS warnten im Interesse der Wirtschaft generell vor Steuererhöhungen, während die Grünen einzelne Maßnahmen, etwa gegen Gewinnverschiebungen und zur Einschränkung der Gruppenbesteuerung begrüßten, aber zugleich eine Entlastung des Faktors Arbeit vermissten und die Verunsicherung durch das Hin und Her bei den GmbH bedauerten. Das Team Stronach wollte die Bankenabgabe weiterhin auf der Basis riskanter Derivatgeschäfte einheben, um den Finanzmarkt zu stabilisieren. Die NEOS wandten sich gegen Beschränkungen beim Gewinnfreibetrag und schlugen beim Thema Stammkapital vor, GründerInnen mit null Euro in die Selbstständigkeit starten zu lassen. Danach sollen sie laut NEOS Jahr für Jahr mit jeweils 25% des Gewinns ein Stammkapital von 10.000 € aufbauen. - Nach mehrstündiger, lebhafter Debatte wurde der Gesetzentwurf samt den von SPÖ und ÖVP beantragten Abänderungen mit den Stimmen der Koalition an das Plenum verabschiedet. Die Anträge der Opposition wurden teils miterledigt, teils abgelehnt.

Plenumsreif machte der Ausschuss auch eine Regierungsvorlage, die es dem Bundesheer erlaubt, nicht mehr benötigte Ausrüstungen, die vom Golan nicht rückgeführt werden - Küche, Container, alte Fahrzeuge -, der UNO zu überlassen. Einen FPÖ-Entschließungsantrag zugunsten des Reitsports, den die Antragsteller mit dem Hinweis auf finanzielle Belastungen durch die neue Umsatzsteuerpflicht für das Einstellen von Pferden bei Bauern begründeten, vertagte der Ausschuss mehrheitlich.

Der Abänderungsantrag der Koalitionsparteien

Die Debatte über das Abgabenänderungsgesetz 2014 führte der Ausschuss auf der Grundlage der Regierungsvorlage ( 24 d.B.), zu der Ausschussobmann Andreas Zakotelsky für die ÖVP und Abgeordneter Jan Krainer für die SPÖ einen Abänderungsantrag einbrachten, der die geplante Einschränkung der begünstigten Wirtschaftsgüter beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zugunsten der Förderung des Wohnbaus umgestaltet. Neben Realinvestitionen gelten künftig auch Wandelschuldverschreibungen zur Förderung des Wohnbaus als begünstigte Wirtschaftsgüter. So werden Steuerpflichtige in Branchen mit wenig Bedarf an Realinvestitionen nicht von vornherein vom investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ausgeschlossen und zugleich Realinvestitionen und Wohnbau gefördert. Die Normverbrauchsabgabe wird mit einem Höchststeuersatz von 32% gedeckelt. Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 250 g/km kommt eine Zusatzsteuer von 20 €/g. 2014 gelten noch unterschiedliche Absetzbeträge für Dieselfahrzeuge (350 €) und Fahrzeuge mit anderer Kraftstoffart (450 €), ab 2015 ein einheitlicher Absetzbetrag von 400 €, der 2016 um 100 € sinkt. Der besondere Bonus für alternativ angetriebene Fahrzeuge wird um ein Jahr verlängert. Im GmbH-Gesetz entfällt die Verpflichtung zur Bildung einer Gründungsrücklage. Die Antragsteller gehen davon aus, dass die Gesellschafter im eigenen Interesse und im Interesse der Gläubiger für eine adäquate Kapitalausstattung Sorge tragen, zumal sich dadurch auch die Gefahr einer persönlichen Inanspruchnahme verringert. Auch bereits bestehende GmbH mit weniger als 35.000 € Stammkapital müssen keine Kapitalaufstockungsrücklage bilden und auch keinen Hinweis darauf in den Geschäftspapieren führen.

Entschließungsanträge der Opposition
Von Seiten des Teams Stronach lagen Anträge für einen "Wirtschaftsschutzpakt" gegen Steuererhöhungen und mit der Forderung auf den Verzicht der geplanten Änderungen beim Gewinnfreibetrag und bei der "GmbH-Light" ( 165/A(E)) vor. Außerdem wollte das Team Stronach – gegen die Absicht der Bundesregierung - auch künftig die Derivatgeschäfte der Geldinstitute als Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe heranziehen und nicht die Bilanzsummen, wobei es den AntragstellerInnen um den Lenkungseffekt gegen risikoreiche Spekulationen ging ( 164/A(E)). NEOS-Abgeordneter Rainer Hable beantragte eine Neuregelung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteuergesetz samt Aufhebung der Investitionspflicht ( 205/A(E)) und präsentierten ihr Konzept einer "GmbH Zero" ( 206 A(E)).

Grüne anerkennen einige Fortschritte und üben Detailkritik
Abgeordneter Werner Kogler (G) hielt es für seltsam, von Wirtschaftskammerpräsident Leitl erfahren zu haben, was heute im Finanzausschuss beschlossen werden soll. Es stelle sich die Frage, wie in Österreich Entscheidungen getroffen werden und wie Gesetze entstehen. Die neue Lösung für GmbH sei aus seiner Sicht nicht besser als jene, die sie ersetzen soll, weil sie Unternehmensgründern zwar ermögliche, "light" einzusteigen, sie aber zugleich zwinge, nach 10 Jahren finanziell "heavy" aufzusteigen. Kogler kritisierte die durch die Debatte entstandene Rechtsunsicherheit und beklagte die falsche öffentliche Kommunikation bei diesem Thema. – Koglers Fraktionskollege Bruno Rossmann (G) vermisste Strukturreformen. Die Regierung konzentriere sich auf Steuererhöhungen, verzichte aber darauf, den Faktor Arbeit zu entlasten. Rossmann entdeckte aber auch richtige und wichtige Einzelbestimmungen, etwa die räumliche Einschränkung der Gruppenbesteuerung, die Abschaffung der Firmenwertabschreibung und die Einschränkung von Gewinnverschiebungen, an dieser Stelle wünschte er sich allerdings Ergänzungen auf EU-Ebene. Die Erhöhung der Bankenabgabe sei zu begrüßen, der Verzicht auf Lenkungseffekte weg von riskanten Spekulationen durch Änderung der Bemessungsgrundlage beurteilte Rossmann aber problematisch. Die Erhöhung von Verbrauchssteuern auf Tabak und Alkohol seien in Ordnung, auch wenn damit unerwünschte Verteilungswirkungen verbunden seien. Bei der Normverbrauchsabgabe habe man eine verwaltungsintensive Vorgangsweise gewählt, kritisierte Rossmann und meinte, die Beibehaltung der Fiskal-Lkw zeige, dass sich die Lkw-Lobby einmal mehr durchgesetzt habe. Problematisch sah Rossmann auch die Beibehaltung steuerlich begünstigter Firmen-Pkw. Im Hinblick auf das sehr kompliziert gewordene und novellierungsbedürftige Einkommensteuerrechts empfahl Rossmann die Lektüre des Schweizer Einkommensteuerrechts.

Team Stronach: Geldbeschaffung ohne Struktur- und Lenkungseffekte

Abgeordneter Robert Lugar (T) gab zu bedenken, dass die Regierung die vorgeschlagene Erhöhung der Normverbrauchsabgabe mit Lenkungseffekten in Richtung CO2-arme Fahrzeuge begründe, an diesen Lenkungseffekt aber selbst nicht glaube, wie Einzahlungserwartungen zeigten. Tatsächlich handle es sich beim Abgabenänderungsgesetz um eine Geldbeschaffungsaktion, die zu einem Drittel zu Lasten der Wirtschaft gehe und in einem bemerkenswerten Widerspruch zu Aussagen von Spindelegger im Wahlkampf stehe, die Wirtschaft "entfesseln" zu wollen. Um zu verhindern, dass große Familien, die große Autos brauchen, mit einer höheren Nova "bestraft" werden, legte Lugar namens seiner Fraktion einen Abänderungsantrag vor, der auf die Möglichkeit einer Steuergutschrift zugunsten von umweltschonenden Fahrzeugen abzielte.

FPÖ will Gruppenbesteuerung auf Europa beschränken

Abgeordneter Hubert Fuchs (F) kritisierte, dass Unternehmen beim Gewinnfreibetrag Realinvestitionen vorgeschrieben werden, obwohl der Gewinnfreibetrag der Gleichstellung mit Unselbstständigen diene, denen nicht vorgeschrieben werde, wofür sie ihr Weihnachts- und Urlaubsgeld verwenden. Bei der Abzinsung von Rückstellungen plädierte der Redner für die Beibehaltung der Pauschalierung, weil es sich dabei um eine praktikablere Lösung handle, die Konflikte bei Betriebsprüfungen vermeide. Die räumliche Einschränkung der Gruppenbesteuerung problematisierte Fuchs im Hinblick auf die große Zahl von Ländern, mit denen Österreich Amtshilfeabkommen abgeschlossen habe. Sein Vorschlag lautete, die Gruppenbesteuerung auf EU und EWR zu beschränken.

NEOS: Mit Steuererhöhungen ist Nulldefizit nicht zu erreichen

Abgeordneter Rainer Hable (N) kritisierte die kurze Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf, klagte über die Erhöhung der Steuerquote und die bei den GmbH eingetretene Rechtsunsicherheit. Das Steuerpaket diene der Erhöhung der Einnahmen, mit Lenkungseffekten sei auch aus seiner Sicht nicht zu rechnen, sagte Hable. Statt Strukturreformen herbeizuführen und bei den Förderungen zu sparen, treibe die Regierung die Steuerquote weiter nach oben, kritisierte der Abgeordnete. Für unverständlich und unfair gegenüber Dienstleistern bezeichnete Hable die Verpflichtung zu Realinvestitionen als Voraussetzung für den Gewinnfreibetrag. Der Redner forderte, die Investitionspflicht zu streichen. Mit einem Steuerbelastungspaket sei das Ziel eines ausgeglichenen Budgets nicht zu erreichen, zeigte sich Hable überzeugt.

ÖVP: Abänderungsantrag bringt wesentliche Verbesserungen
Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) wies die Behauptung zurück, der Gewinnfreibetrag sei der Steuerbegünstigung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes für Unselbstständige gleichzustellen und begrüßte ausdrücklich die Bindung des Gewinnfreibetrags an Realinvestitionen oder an den Erwerb von Wohnbauanleihen. An dieser Stelle bekräftigte Tamandl ihr Eintreten für die Wiedereinführung der Zweckbindung bei den Wohnbauförderungsmitteln. Auch die Neuregelung bei den GmbH stelle eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Regierungsvorlage dar. Tamandl begrüßte auch die Deckelung bei der Erhöhung der Normverbrauchsabgabe deren Lenkungseffekte nicht zu bezweifeln seien und wandte sich gegen den Vorschlag des Teams Stronach eine "negative Nova" in Form einer Steuergutschrift einzuführen. Gegenüber Forderungen der Opposition nach Verwaltungsreformen erinnerte Tamandl an den Protest der Opposition gegen die Umsetzung von Rechnungshof-Empfehlungen bei der Polizei durch die Innenministerin. Eine Förderungsreform und Kürzungen bei Förderungen werden kommen, zeigte sich Tamandl überzeugt.

SPÖ: Abgabenänderungsgesetz zielt auf Budget- und Struktureffekte
Abgeordneter Andreas Schieder (S) räumte ein, dass einige der Maßnahmen des Abgabenänderungsgesetzes auf Budgeteffekte zielten, zugleich enthalte der Gesetzentwurf aber auch strukturelle Elemente, etwa die Verlängerung der Solidaritätsabgabe und das Schließen von Steuerlücken bei höheren Einkommen sowie bei der Besteuerung von Unternehmen. Bei der GmbH-Reform war eine verfassungskonforme Lösung zu finden, um den Missbrauch einer Gesetzeslücke durch Umgründungen zu schließen. Beim Thema Gewinnfreibetrag bekannte sich der SPÖ-Klubobmann zur Förderung von Realinvestitionen, insbesondere im Bereich des Wohnbaus. Bei den NEOs registrierte Schieder eine neoliberale Haltung, die sich gegen Steuern generell richte und es offenlasse, wie man Lasten gerecht verteilen könne. "Das vorliegende Gesetzespaket erreicht eine gerechtere Lastenverteilung", schloss Schieder.

Spindelegger hält an strukturellem Nulldefizit ab 2016 fest
Finanzminister Michael Spindelegger erinnerte die Ausschussmitglieder daran, dass es bei den GmbH angesichts einer großen Zahl von Umgründungen nach der Einführung der Gründungsprivilegierung notwendig sei eine verfassungskonforme Regelung zu finden. Es sei einer GmbH zumutbar, 10 Jahre nach Gründung ein Eigenkapital von 17.500 € zu erreichen. Er werde die Regelung einer Evaluierung unterziehen, stellte der Minister in Aussicht. Gegenüber der Opposition erwartet sich der Ressortchef von der Erhöhung der Normverbrauchsabgabe einen Lenkungseffekt in Richtung verbrauchsärmere Fahrzeuge. Auch verteidigte er die Investitionsverpflichtung beim Gewinnfreibetrag, der es Unternehmen ermöglicht steuerschonend zu arbeiten und in den Wohnbau zu investieren. Bei der Neuregelung der Rückstellungen habe man sich am deutschen Vorbild orientiert, teilte der Minister mit und informierte beim Thema Grunderwerbssteuer über die Einsetzung einer Arbeitsgruppe. Er sei gegen Erbschafts- und Schenkungssteuern, hielt der Finanzminister fest. Spindelegger bekräftigte auch seine Absicht im Jahr 2016 ein dauerhaftes strukturelles Nulldefizit zu erreichen. Auf diesem Weg habe sich die Regierung auch auf die Kürzung von Ausgaben geeinigt, sagte der Ressortchef und erinnerte an die Ausgabenbindung von 500 Mio. € bei den gestaltbaren Mittelverwendungen im Budgetprovisorium. Auf europäischer Ebene arbeite man auf Hochtouren an einem Kompromiss zur Bankenunion mit dem EU-Parlament. Er halte eine Lösung noch vor den Europawahlen für möglich, teilte Spindelegger den Abgeordneten mit.

Abgeordneter Matthias Köchl (G) konnte dem Vorschlag der NEOS betreffend einer GmbH "Zero" zwar etwas abgewinnen, sprach sich aber dennoch für die Beibehaltung der bisherigen GmbH-Regelung aus damit für die Wirtschaft Rechtssicherheit herrsche. Darüber hinaus schlug er eine Rechtsform nach dem Vorbild der britischen Limited vor und will das Modell der Mini-GmbH prüfen.

Staatssekretär Jochen Danninger wies den Vorschlag einer Limited-Gesellschaft als nicht vereinbar mit dem österreichischen Haftungsbestimmungen zurück und verwies auf den geringen Zuspruch zum Mini-GmbH-Modell in Deutschland.

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F) sah 3000 Winzerfamilien als Leidtragende der Wiedereinführung der Sektsteuer und bezweifelt die geplanten Steuereinnahmen von 35 Mio. €. Diese seien viel zu hoch gegriffen.

Bei der Abstimmung wurde der Entwurf für ein Abgabenänderungsgesetz 2014 in der Fassung des SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrages mit SPÖ-ÖVP- Mehrheit verabschiedet. Die selbstständigen Entschließungsanträge der Opposition wurden miterledigt. Der Abänderungsantrag des Teams Stronach zum Thema Normverbrauchsabgabe erhielt über die Antragsteller hinaus nur die Unterstützung von Grünen und NEOS. Ein Abänderungsantrag der Grünen zum GmbH-Gesetz blieb in der Minderheit der Opposition.

Bundesheer: Nicht mehr benötigte Ausrüstung bleibt auf dem Golan
Eine Küche, eine Feldsanitätsstation sowie in Österreich nicht mehr verwendbare Fahrzeuge, Anhänger, Container und Ausrüstungen im Wert von 166.000 € bleiben nach dem Abzug des österreichischen UNDOF-Bataillons von den Golan-Höhen im Einsatzgebiet und sollen der UNO zur weiteren Verwendung übereignet werden. - Dieser Entscheidung stimmte der Finanzausschuss einhellig zu. In einer kurzen Debatte erläuterte Ressortchef Gerald Klug den Abgeordneten, dass es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoller ist, die genannten Gerätschaften den nachfolgenden UN-Truppen zur Weiterverwendung zu überlassen als sie nach Österreich zu transportieren. Diese Entscheidung entspreche zudem einem ausdrücklichen Wunsch der UNO.

FPÖ-Antrag zum Thema "Pensionspferde" vertagt
Einen FPÖ-Entschließungsantrag für steuerliche Entlastungen zugunsten des Reitsports, etwa durch eine höhere Vorsteuerpauschale, begründeten die Antragsteller mit dem Hinweis auf finanzielle Belastungen durch die Anfang des Jahres eingeführte Umsatzsteuerpflicht für das Einstellen von Pferden bei Bauern. – Diese Initiative vertagte der Ausschuss mehrheitlich, nachdem Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) darüber informierte, dass im Ressort eine Lösung des Problems vorbereitet werde, die für alle Betroffenen tragbar sei.

 

 

 

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