Wien (bmi) - Anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer veranstaltete das Innenministerium mit der
Verbrechensopferhilfsorganisation WEISSER RING am 21.02. einen Schwerpunkt im Bundesministerium für Inneres
über "indirekte Opfer von Gewalttaten". Im Zentrum der Diskussionen und Vorträge standen Angehörige,
Zeuginnen und Zeugen.
Anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer veranstaltete das Innenministerium mit der Verbrechensopferhilfsorganisation
WEISSER RING am 21. Februar 2014 einen Schwerpunkt
im Bundesministerium für Inneres über "indirekte Opfer von Gewalttaten". Im Zentrum der Diskussionen
und Vorträge standen Angehörige, Zeuginnen und Zeugen. "Wenn es um das Thema Opferschutz geht, dann
nehmen wir auch jene Menschen in den Fokus, die indirekt Opfer von Gewalttaten wurden", sagte Innenministerin
Mag.a Johanna Mikl-Leitner. Neben dem materiellen Schaden kommen für die Opfer einer Straftat oft auch psychische
Belastungen hinzu. "Einen wichtigen Beitrag leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Psychologischen
Dienstes, vor allem mit dem Peer Support. Sie helfen in schwierigen Situationen nicht nur Polizistinnen und Polizisten,
Belastungen abzubauen, sondern sie spenden auch Angehörigen von Opfern in dunklen Stunden Trost und Zuversicht",
sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner.
In den letzten Jahren wurde auch die Hilfeleistung für "indirekte Opfer" laufend verbessert. Viele
Angebote sind noch zu wenig bekannt, etwa eine mögliche Prozessbegleitung für Angehörige, die aufgrund
eines fahrlässigen Tötungsdelikts einen nahen Verwandten verloren haben. Das Verbrechensopfergesetz wurde
novelliert, nicht zuletzt auch, um "mittelbaren Opfern" einen Zugang zu Unterstützungen zu bahnen.
"Es ist ein wichtiges Anliegen, den Anspruch auf juristische und vor allem psychosoziale Prozessbegleitung
auf alle Personen auszudehnen, die durch eine schwere Straftat unmittelbar oder mittelbar traumatisiert wurden",
sagte der Präsident des WEISSEN RINGES, Hon.-Prof. Dr. Udo Jesionek.
"Und dennoch dürfen wir uns bei all diesen positiven Entwicklungen nicht auf dem bereits Erreichten ausruhen,
sondern müssen immer wieder für Verständnis, Umsicht und auch die Annahme und Umsetzung dieser im
Gesetz festgeschrieben Werte sorgen", betonte Justizminister Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter in seinem
Statement.
"Wut, Scham, Schmerzen, Fassungslosigkeit, Hass sind Gefühle, die Opfer von Verbrechen durchleben müssen.
Wenn dann beim Täter nichts zu holen ist, springt der Staat mit seinem modernen, effizienten und auf die Bedürfnisse
der Menschen ausgerichteten Verbrechensopfergesetz finanziell ein", sagte Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
"Opfer sind nicht nur Personen, denen Gewalt direkt angetan wird, sondern auch jene, die den Gewalttaten hilflos
zusehen müssen. Zum Beispiel Kinder, die erleben müssen wie ihre Mütter geschlagen werden",
sagte die Ministerin für Familie und Jugend MMag.a Dr.in Sophie Karmasin. "Daher setzt das Familien-
und Jugendministerium zahlreiche Maßnahmen, um einerseits Gewalt in der Familie präventiv zu begegnen,
aber auch Maßnahmen, um direkten und indirekten Opfern von Gewalt zu helfen".
Verbrechensopferarbeit zeigt, dass vor allem auch Hinterbliebene, Angehörige und Tatzeuginnen und Tatzeugen
einer psychologischen und/oder juristischen Begleitung bedürfen, weil ein Verbrechen oft tiefe Spuren hinterlässt.
Die psychischen Folgen einer Straftat sind erfahrungsgemäß diejenigen, die eine längerfristige,
professionelle Unterstützung brauchen, um das Erlebte zu verarbeiten.
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