Donauuniversität Krems erhält Recht zur Verleihung von Doktoraten
Wien (pk) - Der Bund verpflichtet sich, seinen Anteil zur Finanzierung einer Medizinischen Fakultät
Linz beizutragen. Nachdem die Regierungsvorlage über den Abschluss einer entsprechenden 15a-Vereinbarung mit
Oberösterreich wegen des Ablaufs der vergangenen Gesetzgebungsperiode nicht mehr beschlossen werden konnte,
wurde sie in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses vom 19.02. mit Mehrheit von SPÖ, ÖVP und FPÖ
plenumsreif gemacht.
Beschlossen wurde weiters die Erweiterung des Angebots der Universität für Weiterbildung Krems um die
Möglichkeit der Absolvierung von Doktoratsstudien (PhD-Studien). Mehrere Anträge der FPÖ und der
NEOS zum Hochschulbereich wurden hingegen von den Koalitionsparteien vertagt. Die Freiheitlichen sprachen sich
für den Ausbau der Fachhochschul-Studienplätze aus. Den NEOS machten sich für das Recht der Universitäten
auf autonome Aufnahmeverfahren, welche ihre Kapazitäten und Bedürfnisse reflektieren, stark.
Neuer Anlauf für die Finanzierung einer Medizinischen Fakultät Linz
Bund und Land Oberösterreich wollen die gemeinsame Finanzierung von Errichtung und Betrieb einer Medizinischen
Fakultät sowie der Einrichtung eines Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz regeln. Eine Regierungsvorlage
über den Abschluss einer entsprechenden 15a-Vereinbarung wurde bereits zu Ende der vergangenen Gesetzgebungsperiode
dem Nationalrat übermittelt. Da sie damals nicht mehr beschlossen werden konnte, wird sie nun nochmals vorgelegt.
Die Vereinbarung regelt die rechtlichen und budgetären Aufgaben des Bundes und die organisatorische und finanzielle
Beteiligung des Landes Oberösterreich bei diesem Projekt.
In der Vereinbarung verpflichtet sich der Bund zur Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung
der neuen Fakultät in Linz und legt einen Budgetpfad dazu vor, erläuterte Bundesminister Mitterlehner.
Laut diesen Planungen wird der Bund ab 2014 bis zum projektierten Vollausbau 2027/28 einen jährlich steigenden
Betrag für Personalkosten, Infrastruktur und laufende Sachkosten übernehmen. Beginnend mit 2,74 Mio.
€ für 2014 wird diese Kostenübernahme durch den Bund im Jahr der Vollausbauphase 2028 58,33 Mio. € erreichen.
Für Neu-, Ergänzungs- und Umbauten samt Ersteinrichtung kommen in der Gründungsphase das Land Oberösterreich
und seine Gemeinden auf. Man habe auch ein transparentes Modell für die Regelung des Klinischen Mehraufwands
gefunden, von dem er sich Vorbildwirkung erhoffe, sagte Mitterlehner.
Die Debatte der Abgeordneten fokussierte sich auf die Fragen der Eignung des Standorts Linz für eine Medizinfakultät
und inwieweit diese ein Beitrag zu Behebung des Ärztemangels sein könne. Beide Punkte waren für
die Grünen und NEOS zweifelhaft und damit Grund, gegen die Vorlage zu stimmen. Viele studienspezifische Fragen,
auf die von der Universitätskonferenz Antworten eingefordert wurden, seien noch völlig ungelöst,
meinte etwa Abgeordnete Sigrid Maurer (G). Auch Abgeordneter Nikolaus Scherak (N), meinte, vieles sei noch unausgegoren
und die Unternehmung stelle ein zweifelhaftes Prestigeprojekt dar.
Die Abgeordneten der ÖVP Karlheinz Töchterle und Manfred Höfinger wiesen diesen Vorwurf zurück.
Töchterle sagte, der Einsatz von Linz für das Projekt habe ihn überzeugt. Auch die Abgeordneten
Gerhard Deimek (F) und Harald Buchmayr (S) betonte, dass hier eine große Chance zur Entwicklung des Universitätsstandort
Linz bestehe. Übereinstimmung herrschte bei ihnen auch, dass die Behebung des Ärztemangels, der in einigen
Regionen eine unabweisbare Tatsache sei, zusätzliche Maßnahmen brauche. Man müsse mehr MedizinabsolventInnen
in Österreich halten, ein wesentliches Element sei dabei die Reorganisation des Turnusdienstes.
Auch Bundesminister Reinhold Mitterlehner betonte, dass er erst zu den Skeptikern des Projekts gehört habe.
Das Engagement, mit dem es betrieben werde, habe ihn aber überzeugt. Er konzedierte, dass damit allein die
Frage des Ärztemangels nicht gelöst werde, es sei dem Ziel einer Lösung der Frage nicht abträglich,
argumentierte er. In der Frage der Turnusärzte führe sein Ressort auch Gespräche mit dem Gesundheitsminister.
Voraussetzung, dass der Studienbetrieb der Humanmedizin in Linz bereits im Studienjahr 2014/15 aufgenommen werden
kann, ist die Kooperation von Universität Linz und Universität Graz. Damit das Medizinstudium an der
Linzer Medizinfakultät gemäß der Bologna-Struktur erfolgt, brachte Abgeordneter Töchterle
(V) im Ausschuss einen von SPÖ, ÖVP und FPÖ getragenen Antrag auf eine entsprechende Einfügung
im Universitätsgesetz ein.
Wie die Regierungsvorlage über die 15A-Vereinbarung, so wurde auch dieser ergänzende Antrag mit Mehrheit
von SPÖ, ÖVP und FPÖ mehrheitlich angenommen. In beiden Fällen dezidiert dagegen sprachen sich
NEOS und Grüne aus. Grün-Abgeordnete Ruperta Lichtenecker drückte (G) in der Debatte allerdings
ihre Überzeugung aus, dass es sich um ein für die Universität Linz und Oberösterreich positives
und wichtiges Projekt handle und stimmte dafür.
Donauuniversität Krems kann selbständig PhD-Studien anbieten
Das Angebot der Universität für Weiterbildung Krems wird um die Möglichkeit der Absolvierung
von Doktoratsstudien (PhD-Studien) erweitert. Die Regierungsvorlage mit der diesbezüglichen Änderung
des Bundesgesetzes über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK) wurde mit den Stimmen von
SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach angenommen.
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer (V) begrüßte die Initiative, die der Universität bessere Voraussetzungen
für die Rekrutierung und Qualifizierung des eigenen wissenschaftlichen Nachwuchses geben werde. Die Universität
führe bereits jetzt Doktoratsstudien mit anderen österreichischen und ausländischen Universitäten
durch, unterstrich sie.
Ablehnung formulierten auch hier wieder Grüne und NEOS. Die Abgeordneten Sigrid Maurer (G) und Nikolaus Scherak
(N) sahen ein weiteres Prestigeprojekt eines Universitätsstandorts. Abgeordneter Karlheinz Töchterle
(V) widersprach ihnen, für die Entwicklung von universitärer Forschung seien Doktoratsstudien ein zentrales
Element.
FPÖ für Ausbau der Fachhochschulen und höhere Studienbeihilfen
Nicht durchsetzen konnte sich die FPÖ mit dem Anliegen, die Regierung durch eine Entschließung an ihr
Versprechen zu erinnern, die Fördersätze für Fachhochschul-Studienplätze zu erhöhen. Er
halte eine unverzügliche Anhebung der Fördersätze um 12 % für angemessen, sagte Abgeordneter
Gerhard Deimek (F). Er und sein Fraktionskollege, Ausschussobmann Andreas Karlsböck, mahnten auch die Vorlage
eines Fachhochschul-Entwicklungs- und –Finanzierungsplans durch den Wissenschaftsminister ein. Darüber hinaus
machte sich Deimek in einem Entschließungsantrag für eine substanzielle Erhöhung der Studienbeihilfe
stark. Die letzte Erhöhung habe 2007 stattgefunden und bereits damals nicht den Wertverlust durch die Inflation
abgegolten, argumentierte er. Eine sofortige Erhöhung um 17 % und ein jährlicher Inflationsausgleich
seien daher angebracht.
Von Seiten der Koalitionsparteien wurde darauf hingewiesen, die angesprochenen Forderungen seien im Regierungsprogramm
berücksichtigt, beziehungsweise würden Teil der kommenden Budgetverhandlungen sein. Die Anträge
wurden deshalb vertagt.
NEOS: Bedarfs- und Kapazitätserhebung im Hochschulbereich
Vertagt wurde schließlich auch ein von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak eingebrachter Entschließungsantrag,
dem Nationalrat bald eine umfassende, aussagekräftige Bedarfs- und Kapazitätserhebung für den tertiären
Bildungssektor vorzulegen. Dieser sei nötig, um eine ernsthafte Diskussion über Kosten und Nutzen von
Studien und den Bedarf an Studienplätzen führen zu können, argumentierte er. Aufbauend auf die gewonnenen
Erkenntnisse sollen nach seinen Vorstellungen die Universitäten autonome Aufnahmeverfahren entwickeln und
anwenden.
Auch in diesem Fall sahen die Abgeordneten der Koalition mit Hinweis darauf, dass man sich erst am Beginn der Regierungsperiode
befinde und das Ressort an Vorschlägen arbeite, eine Vertagung als gerechtfertigt an.
Vorschau über EU-Vorhaben im Bereich Wissenschaft und Forschung
Dem Wissenschaftsausschuss lag auch der Bericht über EU-Vorhaben 2014 für die Bereiche Wissenschaft und
Forschung zur Kenntnisnahme vor. Der Wissenschaftsminister verwies auf den Start des neuen Rahmenprogramms Horizont
2020 und darauf, dass das heurige Jahr der Vollendung des Europäischen Forschungsraums (EFR) dienen soll.
Das mit rund 80 Mrd. € dotierte Rahmenprogramm sei ein wesentlicher Teil der Strategie Europa 2020. Für Österreich
sei es dabei wichtig, den Anteil der Mittel, die wieder für Forschung nach Österreich zurückfließen,
weiter zu erhöhen.
Als weiteres zentrales EU-Vorhaben im Wirkungsbereich des BMWF nannte er das achte EU-Mobilitätsprogramm Erasmus+.
Die Mittel in diesem Programm, dass Förderungen im Bereich Weiterbildung, Jugend und Sport zusammenfasst,
wurden aufgestockt und die Abwicklung vereinfacht, hielt Mitterlehner fest. Es sei zweifellos wichtig, dass auch
mehr Lehrlinge in das Mobilitätsprogramm einbezogen werden, stimmte er Abgeordnetem Nikolaus Scherak (N) zu.
Hier sei ein kultureller Wandel notwendig. Es werde von seinem Ressort auch Augenmerk auf mehr Forschungsfördermittel
für KMU gelegt, sagte auf eine diesbezügliche Frage von Ruperta Lichtenecker (G).
Der Bericht wurde von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen.
Ombudsstelle für Studierende: 505 Verfahren im ersten Arbeitsjahr
Thema im Ausschuss war auch der erste Tätigkeitsbericht der neuen Ombudsstelle für Studierende, die
gemäß dem 2012 in Kraft getretenen Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz im Studienjahr 2012/13 ihre
Arbeit aufgenommen hat. Neben einer großen Anzahl telefonischer Beratungen und Auskünfte hat die Ombudsstelle
in ihrem ersten Arbeitsjahr 505 schriftliche Verfahren durchgeführt. 71 % konnten positiv erledigt werden.
Am meisten Beschwerden gab es in Bezug auf Leistungsbeurteilungen, Studienbeiträge, Studienzulassungen und
die Studienbeihilfe, erläuterte der Leiter der Ombudsstelle für Studierende Josef Leidenfrost.
Der Start der neuen Einrichtung wurde von den Abgeordneten positiv gewertet. SPÖ-Abgeordnete Andrea Kuntzl
erkundigte sich, inwieweit man künftig noch genauere Darstellungen konkreter Problemfälle in den Bericht
aufnehmen könne, ohne dabei Verschwiegenheitspflichten zu verletzen. Der Leiter der Ombudsstelle sagte, er
nehme die Anregung einer genaueren Kategorisierung der Fälle gerne auf.
Auch der Bericht der Ombudsstelle für Studierende wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
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