Wien (statistik austria) - Die Zahl der Einbürgerungen stieg 2013 gegenüber dem Vorjahr um 4,4%. Laut
Statistik Austria erhielten im abgelaufenen Jahr 7.418 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft,
darunter 64 Personen mit Wohnsitz im Ausland. 36,7% aller 2013 Eingebürgerten waren bereits in Österreich
geboren, 37,8% waren unter 18 Jahre alt. Unter den insgesamt 123 Herkunftsländern lag die Türkei mit
1.108 Personen (14,9%) an erster Stelle. Aus Bosnien und Herzegowina kamen 1.039, aus Serbien 824, aus der Russischen
Föderation 430 und aus dem Kosovo 348 Personen.
Die Einbürgerungszahlen sanken seit dem Rekordjahr 2003 (45.112 Fälle) kontinuierlich und erreichten
im Jahr 2010 ein Minimum von 6.190. Seit 2011 (6.754) ist ein Anstieg der Einbürgerungen festzustellen, der
sich 2013 (7.418) weiter fortsetzte, wenngleich die Fallzahl des Jahres 2009 (7.990; siehe Grafik) nicht wieder
erreicht wurde. 2013 lag die vorläufige Einbürgerungsrate – Einbürgerungen von in Österreich
wohnhaften Personen (7.354) bezogen auf 100 in Österreich lebende Personen mit nichtösterreichischer
Staatsangehörigkeit – wie im Vorjahr bei 0,7%. Zwischen 2000 und 2005 hatte die durchschnittliche Einbürgerungsrate
5,0% betragen.
In fünf Bundesländern wurden im Jahr 2013 mehr Personen eingebürgert als im Jahr 2012. Die Zuwächse
fielen am deutlichsten in der Steiermark (555 Einbürgerungen bzw. +31,8%), in Kärnten (328, +24,2%) und
in Oberösterreich (1.278, +11,3%) aus, geringer in Niederösterreich (+6,6%) und in Tirol (+1,2%). In
Vorarlberg (-4,0%), im Burgenland (-2,8%), in Wien (-2,7%) und in Salzburg (-1,7%) gab es dagegen weniger Einbürgerungen
als im Vorjahr.
Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen (3.938 oder 53,1%) erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs,
darunter wurden 2.029 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders
berücksichtigungswürdigen Gründen (z. B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit
oder asylberechtigt, §11a, Abs. 4), 500 Personen auf Grund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in
Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Z. 1) und 905 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher
bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2) eingebürgert. Weitere 1.205 Personen erhielten
die Staatsbürgerschaft im Ermessen (16,2%), darunter 1.161 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz
(§10, Abs. 1, StBG). Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 265 Ehegatten (§16)
sowie 2.010 Kinder (§17) eingebürgert.
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