EU-Vorhaben im Jahr 2014 in den Bereichen Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Wien (pk) – Die EU-Vorhaben im Jahr 2014 in den Bereichen Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind Inhalt
eines von Bundesminister Rudolf Hundstorfer vorgelegten Berichts, wobei insbesondere die Förderung des Wirtschaftswachstums
im Hinblick auf die Beschäftigungssituation, die Umsetzung der EU 2020-Strategie, die Erleichterung der Mobilität
von ArbeitnehmerInnen sowie der Kampf gegen Schwarzarbeit und Steuerbetrug im Mittelpunkt stehen. Im Bericht werden
diejenigen Initiativen und Prioritäten der Europäischen Kommission sowie des griechischen und des italienischen
Ratsvorsitzes vorgestellt, die - soweit zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt - für das Sozialressort relevant
sind.
Förderung des Wachstums sowie Kampf gegen Schwarzarbeit und Steuerbetrug
Von Seiten der EU-Kommission werden die weitere Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, die Umsetzung
der Europa 2020-Strategie sowie die Intensivierung des Kampfes gegen Schwarzarbeit, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung
als Schwerpunkte für 2014 genannt. Im Zusammenhang mit der Förderung des Wachstums, ein weiterer wichtiger
Kernbereich, stehen die Implementierung des mehrjährigen Finanzrahmens sowie eine entsprechende Programmierung
der Struktur- und Investitionsfonds im Mittelpunkt der Bemühungen. Darüber hinaus werden die Stärkung
der ArbeitnehmerInnenmobilität (Kooperation der Arbeitsvermittlungen, Abbau von Hindernissen der Freizügigkeit)
und das Potenzial von Wachstumssektoren (z.B. Grüne Wirtschaft, Gesundheits- und Pflegebereich) besonders
hervorgehoben. Zentrales Thema ist auch die Umsetzung der Jugendgarantie; die jeweiligen Mitgliedstaaten sind aufgefordert,
ihre Pläne vorzulegen.
Österreich wird seinen Aktionsplan im 1. Quartal erstellen und an die Kommission übermitteln. Das Bundesministerium
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) wird auch die Programmplanung und –umsetzung des Europäischen
Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Hilfsfonds für die besonders Bedürftigen vorbereiten, wird
im Bericht angekündigt.
Mit der Vorlage des Pakets zum Jahreswachstumsbericht (inklusive beschäftigungspolitische Vorhaben) wurde
das vierte Europäische Semester zur Umsetzung der Europa 2020-Strategie begonnen, heißt es im Berichtskapitel
"Ausblick auf den griechischen und italienischen Ratsvorsitz". Neben den Schwerpunkten Wachstum, Migration,
Mobilität sowie Integration innerhalb der Eurozone wird vor allem dem Thema Beschäftigung eine prominente
Stelle zugewiesen. Unter griechischer Präsidentschaft wird daher auch der Rat für Beschäftigung
und Soziales (EPSCO) eine wichtige Rolle einnehmen.
Mehr Jobs in der "Grünen Wirtschaft", Mobilitätsförderung, Lohngerechtigkeit zwischen
Männern und Frauen
Was die konkret geplanten Initiativen auf Basis des EK-Programms für das Jahr 2014 angeht, so wird u.a.
der "European Accessibility Act" (Europäischer Rechtsakt über die Zugänglichkeit zu Waren
und Dienstleistungen) genannt. Mit dieser Initiative soll der Waren- und Dienstleistungsmarkt für Personen
mit Behinderungen und ältere Menschen auf der Grundlage des Konzepts des barrierefreien Zugangs verbessert
werden.
Weiters auf der Agenda steht das "Paket zur Mobilität der Arbeitskräfte", wodurch die Freizügigkeit
von Personen innerhalb der EU durch eine bessere Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erleichtert
werden soll. Überdies geplant sind die Einrichtung einer Plattform zur Bekämpfung der Schwarzarbeit,
die Vorlage einer Mitteilung über die Schaffung von Arbeitsplätzen in der "grünen Wirtschaft"
sowie Initiativen zur Verbesserung des Lohngefälles zwischen den Geschlechtern.
Laufende Legislativvorhaben für 2014
In der Folge werden noch zahlreiche Legislativvorhaben angeführt, die bereits angelaufen sind und im Jahr
2014 fortgeführt bzw. abgeschlossen werden sollen. Was den Bereich Arbeit und Soziales betrifft, so hat die
griechische Präsidentschaft etwa angekündigt, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über
die Durchsetzungsrichtlinie der Entsende-Richtlinie abzuschließen. Weitergeführt werden auch die Beratungen
über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen
und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren bzw. Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter
Gesellschaften. Wie bereits erwähnt, wird auch ein Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen
für Praktika auf der Agenda stehen.
Hinsichtlich des Vorschlags zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen,
so wird dieses Vorhaben von Seiten Österreichs, das das EU-Benchmarking Projekt initiiert hat, ausdrücklich
begrüßt.
Kritisch steht Österreich hingegen dem Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket gegenüber,
da es in der derzeitigen Fassung eine verpflichtende Ursprungskennzeichnung enthält. Im Bereich Konsumentenschutz
liegt der Fokus auf einem Produktsicherheitspaket sowie auf einem Richtlinienvorschlag betreffend Zahlungskontogebühren.
Schließlich informiert der Bericht noch über diverse Legislativvorhaben, bei denen das BMASK mitbetroffen
ist. Die Gesetzesmaterien reichen dabei von der Saisonniers-Richtlinie, dem 4. Eisenbahn-Paket, der Finanzmarkt-Richtlinie
bis hin zum Europäischen Vertragsrecht.
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