LHStv.in Schaunig und AK-Präsident Goach: Beratung und Hilfestellung werden ausgebaut
- Recht auf nachvollziehbare Abrechnungen – Wohnbeihilfe erhöhen
Klagenfurt (lpd) - Die Anfragen zum Thema Mietrecht, Wohnrecht und Betriebskostenabrechnung bei der Arbeiterkammer
Kärnten sind im Steigen begriffen. Man plant daher eine personelle Aufstockung, um die Beratungen bzw. Hilfestellung
bei Einsprüchen und Beschwerden forcieren zu können.
Wohnbau- und Konsumentenschutzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig, Arbeiterkammer-Präsident Günter Goach
sowie die AK-Konsumentenschützer Susanne Kalensky und Michael Tschamer informierten am 26.02. im Rahmen einer
Pressekonferenz über die Probleme sowie Hilfestellungen. Wie Schaunig sagte, setze das Land gemeinsam mit
der AK einen Schwerpunkt auf das leistbare Wohnen. Gerade die Überprüfung der Betriebskostenrechnungen
sei enorm wichtig, hier steige der Aufklärungsbedarf für die Mieter enorm an und zudem haben sie für
allfällige Einsprüche eine Sechsmonatsfrist einzuhalten.
Schaunig machte deutlich, dass es ein Wirrwarr an mietrechtlichen Bestimmungen gebe, vieles würde fehlerhaft
oder falsch ausgewiesen (beispielsweise unter „Sonstiges oder Kleinreparaturen“), die Mieterinnen und Mieter seien
überfordert. Es sei wichtig, dass sich hier die Arbeiterkammer bemühe, dem Handlungsbedarf gerecht zu
werden und daraus könne auch die Politik neue Impulse für Verbesserungen gewinnen.
Schaunig betonte, dass es das Recht auf eine klare, nachvollziehbare Abrechnung gebe. Auch für Vermieter könnten
infolge von Beratungen für die Mieterinnen und Mieter seitens der AK Lerneffekte eintreten. Schaunig erwähnte
weiters, dass die Wohnbeihilfe unbedingt erhöht werden müsse. Derzeit liege die Einkommensgrenze dafür
bei 850 Euro, sie müsste auf 1.000 Euro erhöht werden, das sei unverzichtbar. Kärnten setze auch
auf die Förderung des geförderten Mietwohnungsbaues. Das Wohnbauförderungsgesetz müsse novelliert
werden. Die Mietsteigerungen würden sehr stark erfolgen, dies entspreche aber nicht mehr den heutigen Arbeit-
und Lebensrealitäten. Daher sei es eine große Herausforderung, die Mietzinsbelastung gleichmäßig
und langfristig zu verteilen.
AK-Präsident Goach sagte, dass im Vorjahr über 9.000 Anfragen in den Bereichen Miet- und Wohnrecht an
die AK gerichtet worden seien. Der Aufklärungsbedarf sei enorm. Das Mietrecht bewege sehr stark, so Goach.
Ziel sei es, ein schnelles und effektives Service den Hilfesuchenden anbieten zu können.
Susanne Kalensky (AK-Konsumentenschutz) berichtete auch davon, dass es viele Abrechnungsfehler und nicht nachvollziehbare
Posten gebe. Bei 400 bis 500 Fällen werde die AK tätig, was bis zu Gerichtsentscheidungen gehen könne.
Michael Tschamer (AK-Konsumentenschutz) wies auf das Einsichtsrecht des Mieters hin. Es dürfe keine Buchung
ohne Beleg geben. Längst notwendig seien ein einheitlicher Betriebskostenkatalog und auch juristische Entrümpelungen.
Bei der AK liegen auch folgende Broschüren mit vielen nützlichen Tipps auf: Mietrecht für Mieter,
Betriebskosten überprüfen und Wohnrecht für Mieter.
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