Brüssel (europarl) - EU-Länder, die Dienstleistungsverträge im Eisenbahnverkehr an einen einzigen
Betreiber vergeben, müssen diese künftig ausschreiben oder erklären, warum sie weiter anders handeln.
So steht es in den neuen Vorschriften, die vom Parlament am 26.02. verabschiedet wurden. Danach erhalten neue oder
kleinere Betreiber besseren Zugang zur Eisenbahn-Infrastruktur, und komplizierte Zulassungsverfahren für den
Betrieb von Zügen werden vereinfacht.
Um die Qualität der Eisenbahndienstleistungen zu steigern, und eine spürbare Verbesserung für den
Bahnkunden zu erreichen, sollte ein Liste von Qualitätskriterien für Dienstleistungsaufträge aufgestellt
werden, verlangten die Abgeordneten am Mittwoch in ihren Änderungsanträgen zu den gemeinsamen Vorschriften
für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonenverkehr.
Die nationalen Behörden könnten Verträge für öffentliche Dienstleistungen ausschreiben,
oder diese direkt an einen bevorzugten Betreiber vergeben, aber die EU-Vorschriften legen eine Höchstdauer
für solche Verträge fest und verpflichten die Behörden dazu, sich für die Direktvergabe anhand
von Effizienzkriterien zu rechtfertigen, wie zum Beispiel Pünktlichkeit, Kundenzufriedenheit, Kosteneffizienz
oder die Frequenz des Zugbetriebs.
Betreiber eines öffentlichen Dienstes, die von den Behörden ausgewählt wurden, sollten ihren Arbeitnehmern
Arbeitsbedingungen auf der Grundlage verbindlicher nationaler, regionaler oder lokaler Sozialstandards gewähren
und/oder im Fall des Wechsels des Betreibers Vorschriften zur Übernahme der Arbeitnehmer beachten. Sie müssten
auch geltende repräsentative Tarifverträge einhalten und angemessene Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
sicherstellen, so der Text.
Die vorgeschlagenen Regeln zielen ebenfalls darauf ab, neuen Betreibern Chancen zu eröffnen, Dienstleistungen
anzubieten und allen Betreibern gleichberechtigten Zugang zur Streckeninfrastruktur zur ermöglichen, jedoch
unter Berücksichtigung der Bedeutung öffentlicher Dienstleistungsaufträge. Der Gesetzentwurf würde
den Umfang von Dienstleistungsaufträgen verringern, damit kleine oder neue Anbieter von Bahndienstleistungen
bessere Chancen als Bieter bekommen.
Die Abgeordneten unterstützten ebenfalls Vorschriften zur Harmonisierung von Sicherheitsbescheinigungen für
Betreiber und sorgten für die Vereinfachung bürokratischer Verfahren.
Die nächsten Schritte
Das Europäische Parlament hat über den Gesetzentwurf in erster Lesung abgestimmt, um den bisher erreichten
Kompromiss für das nächste Parlament festzuhalten. So müssen die Abgeordneten nach der Europawahl
im Mai nicht wieder von vorn beginnen und können auf der Grundlage des bisher erreichten Ergebnisses weiterarbeiten.
Trotzdem kann das neue Parlament entscheiden, ein Verfahren neu zu starten, wenn ein Ausschuss das beschließt
und die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden zustimmt.
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