Kanzleramtsminister Ostermayer ab 1. März zuständig
Wien (kap) - Historischer Wechsel in der ministeriellen Zuständigkeit für die Kirchen und Religionsgemeinschaften
in Österreich: Mit Inkrafttreten des neuen Bundesministeriengesetzes am 1. März ist Kanzleramtsminister
Josef Ostermayer auch für Angelegenheiten des Kultus zuständig und übernimmt somit Agenden, die
seit 1849 im Bereich des Unterrichtsministeriums angesiedelt waren. Die Angelobung des Ministers für die Bereiche
Kultur und Kultus durch Bundespräsident Heinz Fischer erfolgte am Nachmittag des 26.02.
Das Kultusamt, die für Religionsagenden zuständige oberste staatliche Behörde, wandert damit in
den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes. Das Gesetz sieht zudem vor, dass der neue Kanzleramtsminister
für den Denkmalschutz und die kirchlichen Stiftungen und Fonds verantwortlich ist.
Dem nunmehr im Bundeskanzleramt angesiedelten Kultusamt obliegt so wie bisher die Aufgabe, die staatlichen religionsrechtlichen
Vorschriften zu vollziehen. Als oberste Kultusbehörde ist es insbesondere für die Entscheidung über
Anträge zur Registrierung religiöser Bekenntnisgemeinschaften und die Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften
zuständig. Letztere haben die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Insgesamt gibt
es mit der katholischen Kirche 16 anerkannte Kirche und Religionsgesellschaften in Österreich, sowie als Vorstufe
dazu sieben "eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften".
Informative und beratende Aufgaben hat das Kultusamt gegenüber allen anderen Behörden wie Ministerien,
Landesregierungen, Gerichte, Behörden und Ämter, wenn diese beim Vollzug ihrer Vorschriften mit Religionsgemeinschaften
in Kontakt kommen oder mit religiösen Angelegenheiten der Staatsbürger berührt werden. Geleitet
wird das Kultusamt von Oliver Henhapel.
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