100 Millionen Euro unterstützen Energiesparen, Klimaschutz, Wachstum und Arbeitsplätze
- Neue Förderkriterien und Schwerpunkte in Förderaktion 2014 - Start am 3. März
Wien (bmlfuw) - Auf Initiative von Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner und Umweltminister
Andrä Rupprechter wird die Förderoffensive für die thermische Sanierung unter dem Motto "Heizkosten
sparen und Klima schützen" ab dem 3. März fortgeführt. "Heuer stehen wieder 100 Millionen
Euro für die Sanierung von Häusern, Wohnungen und Betriebsgebäuden zur Verfügung. Jeder investierte
Förder-Euro hilft beim Energiesparen, reduziert den CO2-Ausstoß und schafft durch zusätzliche Aufträge
ein höheres Wirtschaftswachstum und mehr Arbeitsplätze", sagen Mitterlehner und Rupprechter. "Mit
einer thermischen Sanierung können besonders große Effizienzpotenziale gehoben werden, weil rund ein
Drittel der in Österreich verbrauchten Energie für die Heizung bzw. Kühlung von Gebäuden und
für die Warmwasserbereitung verwendet wird", unterstreichen Mitterlehner und Rupprechter die Bedeutung
für die Energie- und Klimaziele.
Eine thermische Sanierung schafft eine Win-Win-Win-Situation für Wirtschaft, Umwelt und Sanierer. "Zusätzlich
zu den Umwelteffekten werden Handwerker und regionale Bauwirtschaft mit Aufträgen unterstützt. Heuer
etablieren wir einen neuen Klimabonus für besonders ambitionierte Sanierer und gestalten die Förderaktion
in der Abwicklung unbürokratischer, indem es zum Beispiel Erleichterungen für Sanierer im mehrgeschoßigen
Wohnbau gibt", betont Mitterlehner. "Jedes sanierte Haus ist ein Gewinn für die Umwelt und für
die Wirtschaft. Durch eine umfassende Sanierung sinken die Heizkosten und die Treibhausgasemissionen, gleichzeitig
steigt der Wohnwert. Davon haben alle etwas. Für eine Sanierung nach klima:aktiv-Standard gibt es bis zu 1.000
Euro mehr an Förderung", erklärt Rupprechter.
Umfassende Sanierung mit bis zu 8.300 Euro gefördert
Neue Förderanträge für Private können ab Montag, 3. März, direkt bei den Bausparkassen
und in den Bankfilialen eingereicht werden. Die Förderung für umfassende Sanierungen beträgt bis
zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. 5.000 Euro. Im neuen klima:aktiv-Standard sind es sogar bis
zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. maximal 6.000 Euro. Förderungsfähig sind der Tausch
der Fenster und Außentüren, die Dämmung der Außenwände und der obersten Geschoßdecke
bzw. des Daches. Wer gleichzeitig auf eine umweltfreundliche Heizanlage wie eine Wärmepumpe, eine thermische
Solaranlage oder etwa Pellets- und Hackschnitzel-Heizungen umsteigt, erhält eine zusätzliche Förderung
von 2.000 Euro. Ebenfalls gefördert werden Nah- und Fernwärmeanschlüsse. Eine weitere Unterstützung
für Sanierer ist, dass der Energieausweis extra mit 300 Euro gefördert wird. In der Praxis sind so zum
Beispiel Zuschüsse von bis zu 8.300 Euro für eine umfassende Sanierung möglich. Bei Teilsanierungen
liegt die Förderhöhe je nach Reduzierung des Heizwärmebedarfs bei bis zu 3.000 Euro. Für Einzelbaumaßmahmen
wie eine Dämmung der obersten Geschossdecke oder den Fenstertausch sind bis zu 2.000 Euro vorgesehen. Zusätzliche
Boni von je 500 Euro gibt es für die Verwendung von Holzfenstern sowie Öko-Dämmstoffen.
Erleichterungen für Sanierer im mehrgeschoßigen Wohnbau
Erleichtert wird die thermische Sanierung im mehrgeschoßigen Wohnbau. Wenn sich der Vermieter verpflichtet,
die Sanierungsmaßnahmen ohne Mietzins-/Entgeltserhöhung durchzuführen, benötigt man für
die Antragstellung nur mehr die Zustimmung der Mietermehrheit. Bisher konnte nur dann ein Förderantrag gestellt
werden, wenn zuvor alle Mieter eine schriftliche Sanierungsvereinbarung mit dem Vermieter abgeschlossen hatten.
Als weitere Erleichterung wird auf Sammelanträge umgestellt, um die Förderabwicklung zu vereinfachen
und zu beschleunigen. Bisher mussten Wohnungseigentümer auch bei gebäudebezogenen Maßnahmen selbstständig
einen Antrag einreichen, was aber dazu führte, dass Anträge zu ein- und demselben Gebäude über
einen längeren Zeitraum gestellt wurden und die Förderung erst nach Eintreffen der letzten Antragsunterlagen
zugesichert werden konnte.
Förderungen für Unternehmen
Unternehmen können ihre Förderanträge online bei der KPC-Kommunalkredit Public Consulting (www.publicconsulting.at)
stellen. Die Förderung für Sanierungen von über 20 Jahre alten Gebäuden beträgt bis zu
35 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höhe der Auszahlungen orientiert sich an der Sanierungsqualität
und dem sinkenden Heizwärme- und Kühlbedarf. Einen Zuschlag gibt es für die Kombination von Sanierungsmaßnahmen
mit technischen Verbesserungen zur effizienteren Nutzung von Energie.
Bilanz 2013: Investitionen von 850 Millionen Euro ausgelöst, 12.715 Arbeitsplätze gesichert und geschaffen
Mit den im Vorjahr aus Rücklagen einmalig auf 132,3 Millionen Euro aufgestockten Fördermitteln konnten
nachhaltige Investitionen von 850 Millionen Euro unterstützt werden. "Mehr als 24.000 Projekte von Haushalten
und Betrieben wurden genehmigt. Das hat insgesamt 12.715 Arbeitsplätze gesichert und geschaffen sowie 3,6
Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart", ziehen Mitterlehner und Rupprechter eine positive Bilanz. Dabei
ist die durchschnittliche Förderhöhe um 42 Prozent von 3.460 Euro im Jahr 2012 auf 4.900 Euro im vergangenen
Jahr gestiegen. 54 Prozent der Förderprojekte im privaten Wohnbau betreffen eine umfassende thermische Sanierung,
17 Prozent eine Teilsanierung, 26 Prozent Einzelbaumaßnahmen und drei Prozent ausschließlich einen
Heizungstausch. Insgesamt kommen 42 Prozent der Förderanträge aus dem mehrgeschoßigen Wohnbau,
58 Prozent betreffen Ein- und Zweifamilienhäuser.
Der langfristige Vergleich zeigt den Mehrwert der Förderung noch deutlicher: Seit dem Start der Aktion im
Jahr 2009 wurden insgesamt rund 73.800 Förderungsanträge genehmigt. Mit einer Förderhöhe von
418,8 Millionen Euro wurden bisher Investitionen von 3,1 Milliarden Euro ausgelöst. Damit wurden 46.400 Arbeitsplätze
gesichert und geschaffen und wurde der CO2-Ausstoß um 15,9 Millionen Tonnen reduziert.
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Eine zentrale Fördervoraussetzung ist, dass das jeweilige Gebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung älter
als 20 Jahre ist (Datum der Baubewilligung). Die förderfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für
das Material, die Montage sowie für die Planung zusammen. Alle Details zu der am 3. März startenden Förderoffensive
gibt es schon jetzt auf der Webseite
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