Neue grenzüberschreitende Regeln sollen die Einziehung von Erlösen aus Straftaten
beschleunigen, darunter Autos, Bankguthaben und Immobilien.
Brüssel (europarl) - Am 25.02. hat das Parlament EU-weite Regeln angenommen, die es den Mitgliedsstaaten
erleichtern sollen, Vermögenswerte von Kriminellen sicherzustellen und einzuziehen. Heutzutage werden weniger
als 1% der Erlöse aus Straftaten wie Drogenhandel, Geldfälschung, Menschenhandel und Kleinwaffenschmuggel
eingefroren und beschlagnahmt. Der Gesetzentwurf, der bereits informell mit den EU-Regierungen vereinbart wurde,
ist Teil einer umfassenden EU-Strategie zur Bekämpfung von Betrug und Korruption.
"Wir müssen vor allem darauf achten, wo das Geld jenseits der Grenzen hinfließt und die Gewinne
von Straftätern einziehen. Nur dann können wir darauf hoffen, die Zahl schwerer Verbrechen zu senken.
Die Straftäter ins Gefängnis zu schicken, während ihr Vermögen in Umlauf bleibt, ist nicht
akzeptabel", so Berichterstatterin Monica Luisa Macovei (EVP, RO).
Einziehen von Vermögenswerten
Der Gesetzentwurf verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Beschlagnahmung von Vermögenswerten nach rechtskräftiger
Verurteilung aufgrund einer Straftat möglich zu machen. Die neuen Vorschriften sollen die nationalen Behörden
auch in die Lage versetzen, Vermögenswerte zu beschlagnahmen, wenn der oder die Verdächtigte oder Beschuldigte
krank oder geflohen ist, z. B. durch Abwesenheitsverfahren.
Erweiterte Einziehungsbefugnisse
Die neuen Regeln ermöglichen es den Mitgliedstaaten auch, Vermögenswerte zu beschlagnahmen, selbst wenn
nicht feststeht, dass diese aus Straftaten stammen. Für eine Beschlagnahme reicht, dass es "wesentlich
wahrscheinlicher ist, dass die betreffenden Vermögensgegenstände aus Straftaten stammen, als dass
sie durch andere Tätigkeiten erworben wurden", so der Text, der sich unter anderem auf die folgenden
Delikte bezieht: Bestechung oder Bestechlichkeit im privaten Sektor, im öffentlichen Sektor in Verbindung
mit Beamten der EU-Institutionen oder der EU-Staaten sowie die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Kinderpornographie
oder Internet-Kriminalität.
Die Einziehung der Vermögenswerte von Dritten wird dann erlaubt sein, wenn diesen "aufgrund konkreter
Tatsachen oder Umstände – darunter auch die unentgeltliche Übertragung oder die Übertragung für
einen wesentlich unter dem Marktwert liegenden Geldbetrag – bekannt war oder hätte bekannt sein müssen,
dass der Zweck der Übertragung oder des Erwerbs in der Vermeidung der Einziehung bestand", so der
Text.
Wiederverwendung der beschlagnahmten Vermögenswerte für soziale Zwecke
Die Mitgliedstaaten sollten in Erwägung ziehen, Maßnahmen zu ergreifen, "die es ermöglichen,
dass eingezogene Vermögensgegenstände für Zwecke des öffentlichen Interesses oder soziale Zwecke
verwendet werden", verlangt das Parlament.
Die nächsten Schritte
In den folgenden Wochen muss die Vereinbarung nun noch vom Rat förmlich gebilligt werden. Die Mitgliedstaaten
können die Richtlinie daraufhin innerhalb von 30 Monaten in das jeweilige nationale Recht umsetzen. Im Gegensatz
zum Vereinigten Königreich und Dänemark wird sich Irland diesen Vereinbarungen anschließen.
Der Berichtsentwurf wurde mit 631 Stimmen bei 19 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen angenommen.
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