Vermögenswerte von Kriminellen
 einfacher beschlagnahmen

 

erstellt am
26. 02. 14
11.30 MEZ

Neue grenzüberschreitende Regeln sollen die Einziehung von Erlösen aus Straftaten beschleunigen, darunter Autos, Bankguthaben und Immobilien.
Brüssel (europarl) - Am 25.02. hat das Parlament EU-weite Regeln angenommen, die es den Mitgliedsstaaten erleichtern sollen, Vermögenswerte von Kriminellen sicherzustellen und einzuziehen. Heutzutage werden weniger als 1% der Erlöse aus Straftaten wie Drogenhandel, Geldfälschung, Menschenhandel und Kleinwaffenschmuggel eingefroren und beschlagnahmt. Der Gesetzentwurf, der bereits informell mit den EU-Regierungen vereinbart wurde, ist Teil einer umfassenden EU-Strategie zur Bekämpfung von Betrug und Korruption.

"Wir müssen vor allem darauf achten, wo das Geld jenseits der Grenzen hinfließt und die Gewinne von Straftätern einziehen. Nur dann können wir darauf hoffen, die Zahl schwerer Verbrechen zu senken. Die Straftäter ins Gefängnis zu schicken, während ihr Vermögen in Umlauf bleibt, ist nicht akzeptabel", so Berichterstatterin Monica Luisa Macovei (EVP, RO).

Einziehen von Vermögenswerten
Der Gesetzentwurf verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Beschlagnahmung von Vermögenswerten nach rechtskräftiger Verurteilung aufgrund einer Straftat möglich zu machen. Die neuen Vorschriften sollen die nationalen Behörden auch in die Lage versetzen, Vermögenswerte zu beschlagnahmen, wenn der oder die Verdächtigte oder Beschuldigte krank oder geflohen ist, z. B. durch Abwesenheitsverfahren.

Erweiterte Einziehungsbefugnisse
Die neuen Regeln ermöglichen es den Mitgliedstaaten auch, Vermögenswerte zu beschlagnahmen, selbst wenn nicht feststeht, dass diese aus Straftaten stammen. Für eine Beschlagnahme reicht, dass es "wesentlich wahrscheinlicher ist, dass die betreffenden Vermögensgegen­stände aus Straftaten stammen, als dass sie durch andere Tätigkeiten erworben wurden", so der Text, der sich unter anderem auf die folgenden Delikte bezieht: Bestechung oder Bestechlichkeit im privaten Sektor, im öffentlichen Sektor in Verbindung mit Beamten der EU-Institutionen oder der EU-Staaten sowie die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Kinderpornographie oder Internet-Kriminalität.

Die Einziehung der Vermögenswerte von Dritten wird dann erlaubt sein, wenn diesen "aufgrund konkreter Tatsachen oder Umstände – darunter auch die unentgeltliche Übertragung oder die Übertragung für einen wesent­lich unter dem Marktwert liegenden Geldbetrag – bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass der Zweck der Übertragung oder des Erwerbs in der Vermeidung der Ein­ziehung bestand", so der Text.

Wiederverwendung der beschlagnahmten Vermögenswerte für soziale Zwecke
Die Mitgliedstaaten sollten in Erwägung ziehen, Maßnahmen zu ergreifen, "die es ermöglichen, dass eingezogene Vermögensgegenstände für Zwecke des öffentlichen Interesses oder soziale Zwecke verwendet werden", verlangt das Parlament.

Die nächsten Schritte
In den folgenden Wochen muss die Vereinbarung nun noch vom Rat förmlich gebilligt werden. Die Mitgliedstaaten können die Richtlinie daraufhin innerhalb von 30 Monaten in das jeweilige nationale Recht umsetzen. Im Gegensatz zum Vereinigten Königreich und Dänemark wird sich Irland diesen Vereinbarungen anschließen.

Der Berichtsentwurf wurde mit 631 Stimmen bei 19 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen angenommen.

 

 

 

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