Pühringer: Landeskulturpreise und
 Talentförderungsprämien 2014 ausgeschrieben

 

erstellt am
26. 02. 14
11.30 MEZ

Linz (lk) - Das Land Oberösterreich schreibt jährlich Kulturpreise und Talentförderungsprämien aus, mit dem Ziel, Kunstschaffende aller Generationen auszuzeichnen und zu fördern. 2014 werden insgesamt vier Landeskulturpreise in den Sparten Architektur, Fotografie, Musik (Fachbereich Komposition) sowie Naturwissenschaften und 15 Talentförderungsprämien für Architektur, Fotografie, Musik (Fachbereich Komposition) und Wissenschaften ausgeschrieben, gibt Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer bekannt. Die Landes­kulturpreise sind mit je 7.500 Euro dotiert, die Talentförderungsprämien mit 5.400 Euro. Über die Vergabe der Preise entscheiden Fachjurys.

„Die Kulturpreise und Talentförderungsprämien sind Auszeichnung und Förderung zugleich: Wir wollen damit künstlerisches Schaffen, das über viele Jahre hinweg im Kulturland Oberösterreich Spuren hinterlassen hat, hervorheben und anerkennen. Mit der gleichzeitigen Verleihung von Talent­förderungsprämien geben wir ein Signal an die Zukunft: Oberösterreich ist dankbar für das, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten geleistet wurde, möchte gleichzeitig aber den Boden für die Zukunft gut aufbereiten und junge Menschen ermutigen und unterstützen, ihren künstlerischen Weg zu gehen“, so Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer.

Zur Bewerbung für einen Landeskulturpreis sind Personen ab dem 36. Lebensjahr zugelassen, die entweder aus Oberösterreich stammen oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen haben. Darüber hinaus können sich auch Personen bewerben, deren künstlerisches oder wissenschaftliches Werk in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam ist.

Bewerben für eine Talentförderungsprämie kann sich jede Person bis zum 35. Lebensjahr, die entweder aus Oberösterreich stammt oder hier seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen hat.

Bei Nachweis von Kindererziehungszeiten kann die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr verlängert werden. Pro Kind drei Jahre, maximal jedoch fünf Jahre.

Bewerbungen sind bis 5. Mai 2014 (Datum des Poststempels) an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz zu richten.

Nähere Informationen sowie die Ausschreibungsunterlagen finden sich im Internet unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at

 

 

 

 

 

 

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