Wien (rk) - Die Stadt Wien verfügt über ausgedehnten Grundbesitz. Die Flächen werden von verschiedenen
Magistratsabteilungen verwaltet, von den Unternehmungen Wiener Wohnen, KAV und Wien Kanal, aber auch von anderen
Institutionen der Stadt Wien wie der Wirtschaftsagentur Wien, dem Wohnfonds Wien, den Wiener Stadtwerken und der
Wien Holding bzw. deren Töchtern.
Die Entwicklung, Nutzung, Verwaltung und Verwertung dieses ausgedehnten Grundbesitzes soll in Zukunft optimiert
werden, berichtete Bürgermeister Dr. Michael Häupl am 25.02. in seiner Pressekonferenz. Die Wiener Stadtregierung
hatte Magistratsdirektor Dr. Erich Hechtner mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt, das
nunmehr umgesetzt wird. Hechtner: "Die strategische Bewirtschaftung von Liegenschaften hat eine Schlüsselfunktion
für die Entwicklung, die Wirtschaft und den Wohnbau einer wachsenden Stadt. Ziel ist eine optimale Koordination
sämtlicher Aktivitäten der Stadt im Immobilienbereich. Die Eigentümerinteressen sollen aus einer
gesamtheitlichen strategischen Sicht wahrgenommen werden. Neben der Immobilienbedarfsplanung geht es dabei auch
um eine optimierte Nutzung und verbesserte Verwertung des Immobilienvermögens der Stadt."
Die MA 69 (Liegenschaftsmanagement) wird ab 1. April 2014 die zentrale Abstimmungsstelle in Immobilienangelegenheiten
sein. Für die Magistratsabteilungen und -unternehmungen gibt es Abstimmungs-, Vorlage- und Meldepflichten,
die je nach Vorhaben und Dienststelle variieren, jedenfalls aber eine zentrale Koordination immobilienrelevanter
Prozesse unterstützen. Bei den ausgelagerten Unternehmungen und sonstigen Einrichtungen im Einflussbereich
der Stadt Wien geht es um die Sicherstellung einer probaten Kommunikation, um den Gesamtüberblick in Immobilienfragen
zu behalten und die übergeordneten Gesamtinteressen der Stadt Wien zu wahren.
Als profunde Basis für die Bedarfsplanung und -überprüfung wird eine zentrale Liegenschafts- und
Nutzungsevidenz eingerichtet. Als oberstes Konsensfindungsgremium in einzelfallbezogenen Fragestellungen wird auf
Regierungsebene eine Immobilienkommission eingerichtet. Als deren Geschäftsstelle fungiert eine in der Magistratsdirektion
angesiedelte Bereichsleitung.
Diese Gesamtstruktur zur Operationalisierung der Immobilienstrategie soll unter Bedachtnahme auf die unterschiedlichen
Organisationstypen (von der Magistratsabteilung über die Unternehmung bis zur ausgegliederten Einheit) eine
optimale Übersicht und eine zentrale Abstimmung immobilienrelevanter Fragen sicherstellen.
Die Immobilienstrategie gilt somit für alle städtischen Dienststellen, ausgelagerten Unternehmen und
sonstigen Einrichtungen im Einflussbereich der Stadt Wien unter Beachtung der jeweiligen Satzung und der gesetzlichen
Rahmenbedingungen. In sämtlichen immobilienrelevanten Themen ist eine Abstimmung mit der Magistratsabteilung
69 vorzunehmen.
Wiens Immobilienstrategie
Das neue Immobilienmanagement basiert auf einer grundlegenden Immobilienstrategie, die der Erreichung der gesamtstrategischen
Ziele der Stadt Wien dient. Dazu zählen neben der Konsolidierung des Wiener Haushaltes unter anderem die Sicherstellung
einer geordneten räumlichen Entwicklung, die Sicherstellung und der Ausbau kommunaler Dienstleistungen und
des geförderten Wohnbaus, die Stärkung des Wirtschafts- und Forschungsstandortes, die Erreichung der
Klimaschutzziele sowie die Sicherstellung und der Ausbau kultureller Einrichtungen und der Naturschutz.
Immobilieneigentum im Einflussbereich der Stadt Wien ist für die Erfüllung kommunaler Aufgaben und die
Sicherstellung künftiger Entwicklungsoptionen notwendig. Der Immobilienbestand der Stadt Wien ist zumindest
auf jenem Niveau zu erhalten, das den gegenwärtigen Einfluss der Stadt Wien auf dem Immobilienmarkt insbesondere
betreffend den Markt für Immobilien des Sozialen Wohnbaus sichert. Aus strategischen Gründen sind Verlagerungen
innerhalb des Einflussbereiches der Stadt Wien, im Einzelfall auch Veräußerungen, zulässig. Immobilien,
die für langfristig ausgelegte Kernaufgaben benötigt werden, sind grundsätzlich im Eigentum der
Stadt Wien zu halten. Alternativ können kommunale Aufgaben auch in Immobilien, welche nicht im städtischen
Eigentum stehen, verwirklicht werden: etwa Pacht, Miete, Leasingmodelle oder neue Finanzierungs- und Betreibermodelle.
Wertsteigernde Investitionen erfolgen in Immobilien, die für die Erfüllung der Kernaufgaben benötigt
werden, sowie in Projektentwicklungen für kommunale Zwecke unter Einhaltung immobilienwirtschaftlicher Grundsätze
und einer entsprechenden Kosten-Nutzen-Betrachtung. In absehbar nicht mehr benötigte Immobilien werden hingegen
lediglich betriebsnotwendige Investitionen getätigt. Über strategisch relevante Entwicklungsflächen
ist entsprechende Verfügungsgewalt mit dem Ziel anzustreben, sie zu Standorten für bauliche Nutzung zu
entwickeln. Die Verwertung einer nicht mehr notwendigen Immobilie ist innerhalb der Stadt Wien so abzustimmen,
dass unter Beachtung der gesamtstrategischen Ziele ein unter den jeweiligen Rahmenbedingungen des Marktes bestmögliches
Ergebnis erzielt wird.
|