NO ALC BUT COCKTAIL

 

erstellt am
10. 03. 14
11.30 MEZ

Dunst: „Seit dem Jahr 2010 bei über 100 Festivitäten im Einsatz – Erfolgsgeschichte mit neuem Flair weiter fortsetzen.“
Eisenstadt (blms) - Die von Landesrätin Verena Dunst initiierte Jugendschutz – Aktion NO ALC BUT COCKTAIL, die Jugendlichen vor allem einen bewussten Umgang mit Alkohol näher bringen und Alternativen zu alkoholischen Getränken aufzeigen soll, läuft seit dem Jahr 2002 jährlich mit großem Zuspruch. Um dieser Aktion einen neuen „Touch“ zu verleihen, werden rechtzeitig zu Beginn der Festivalsaison neue NO-ALC BUT COCKTAIL Stände seitens des Jugendschutzreferates angeschafft. „NO-ALC BUT COCKTAIL“ hat sich in den letzten Jahren sehr erfolgreich entwickelt. Alleine in den vergangenen drei Jahren, wurden bei über 100 Veranstaltungen alkoholfreie Cocktails angeboten. Vor allem bei Schulfesten, aber auch bei diversen anderen Vereinsfestivitäten wird diese Präventionsaktion gerne in Anspruch genommen, betont Dunst.

Vereine können für Veranstaltung eine Förderung von max. 300 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass eine alkoholfreie Cocktailbar betrieben wird. Zur Förderung eingereicht können Rechnungen über Waren werden, die für die Zubereitung von fünf vorgegebenen alkoholfreien Cocktails benötigt werden. Zur Verfügung gestellt wird ein Zelt als Bar, eine Einkaufsliste, Rezepte sowie Plakatrahmen. Die Bar muss eine Happy Hour abhalten, in der die Cocktails gratis angeboten werden (mit Plakaten an der Bar anzukündigen).

„Wichtig ist es die Jugendlichen rechtzeitig mit dem Thema Alkohol zu konfrontieren. Daher ist diese Aktion auch so wichtig und der Erfolg gibt uns Recht. Der Schwerpunkt der Arbeit wird daher auch zukünftig im Bereich von Prävention und Entwicklung neuer Projekte liegen. Mit Jugendschutzkontrollen alleine erreicht man gar nichts, deswegen wird der Schwerpunkt der Arbeit auch zukünftig immer im Bereich von Prävention und Entwicklung innovativer Projekte liegen,“ so Dunst.

„10 Punkte für die Jugend“

Veranstalter, die bei ihrer Veranstaltung Jugendschutz aktiv wahrnehmen wollen, wird seitens des Jugendschutzreferates im Amt der burgenländischen Landesregierung, ein 10-Punkteprogramm als Vorschlag für entsprechende Maßnahmen und eine Zusammenfassung der wichtigsten Jugendschutzbestimmungen zur Verfügung gestellt. Anzufordern unter der 02682/600-2675 oder per Mail unter familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at.

„Die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass sich viele OrganisatorInnen der enormen Verantwortung gegenüber unseren Jugendschutzbestimmungen und damit gegenüber unserer Jugend bewusst sind und unsere Aktionen tatkräftig unterstützen. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Schutzbestimmungen für unsere Jugend umgesetzt werden konnten, betont Dunst. „Die „10 Punkte für die Jugend“ wurden und werden nicht nur bei unseren NO-ALC-BUT COCKTAIL AKTIONEN, sondern auch bei einem Großteil der Veranstaltungen bereits vorbildhaft umgesetzt,“ freut sich Dunst.

Durch Beachtung des folgenden Zehn-Punkte-Plans kann bei Veranstaltungen somit die effektive Umsetzung der burgenländischen Jugendschutzbestimmungen sichergestellt werden:


1. Jugendschutzbeauftragte/r:
Die VeranstalterInnen bestellen eine/n Verantwortliche/n aus dem Veranstaltungsteam zwecks Koordination der Maßnahmen zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.

2. Kenntnis der Bestimmungen des Bgld. Jugendschutzgesetzes:
Die VeranstalterInnen informieren alle mit der Durchführung der Veranstaltung betrauten Personen, insbesondere das Servicepersonal, über den Inhalt der Jugendschutzbestimmungen mit dem Schwergewicht auf Ausgehzeiten, Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren.

3. Aushang der Jugendschutzbestimmungen:
An gut sichtbarer Stelle im Ausschankbereich wird ein Plakat mit den wichtigsten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ausgehängt.

4. Werbung für die Veranstaltung:
Die VeranstalterInnen weisen schon bei der Ankündigung der Veranstaltung (z.B. auf Plakaten, in Zeitungen, bei Tonwagenwerbung etc.) darauf hin, dass bei ihrer Veranstaltung der Schutz der Jugend aktiv wahrgenommen wird.

5. Verzicht auf Förderung des übermäßigen Alkoholgenusses:
Bei der Werbung für Veranstaltungen werden auf Alkoholkonsum ausgerichtete Slogans unterlassen („Kübelsaufen“, „Metersaufen“, „Happy Hour“, „Sauf dich reich“ etc.)

6. Einlasskontrolle:
Um die Kontrolle der Einhaltung der Ausgehzeiten sowie des Verbotes des Alkoholausschanks an Minderjährige zu erleichtern, führen die VeranstalterInnen Einlasskontrollen durch.

7. Ausschank von Alkohol:
Im Ausschankbereich sollten nur verantwortungsvolle Erwachsene tätig sein. Zur Erleichterung der Alterskontrolle beim Alkoholausschank wird die Ausgabe von farbigen Armbändern empfohlen.

8. Lautsprecherdurchsagen:
Über die Lautsprecheranlage wird zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen aufgefordert; gleichzeitig wird über das Angebot an Heimfahrtmöglichkeiten informiert.

9. Alkoholfreie Getränke:
Alkoholfreie Getränke werden zu ermäßigten Preisen und deutlich sichtbar angeboten.


10. Nachhaltigkeit:
Im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für den Jugendschutz arbeiten VeranstalterInnen und Behörde konsequent an der Verbesserung dieser Maßnahmen (jährliche Evaluierung).

 

 

 

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