Bern (bj) - Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat am 04.03. italienischen Polizeibeamten die restlichen von
insgesamt 4536 Kunstgegenständen und archäologischen Funden übergeben. Damit konnte dank der engen
und guten Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden ein jahrelanges Rechtshilfeverfahren erfolgreich abgeschlossen
werden. Der Fall bezeugt den Willen der Schweiz, nicht als Hort und Drehscheibe des illegalen Kulturgüterhandels
missbraucht zu werden.
Im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen einen Antiquitätenhändler und weitere Personen hat die italienische
Strafjustiz 2001 ein Rechtshilfeersuchen wegen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation, illegalen
Kulturgütertransfers, Hehlerei und Nichtanmeldung von archäologischen Funden an die Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt gerichtet und um Sicherstellung archäologischer Kulturgüter ersucht.
Gestützt auf dieses Ersuchen beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft rund 5'800 Gegenstände, welche zum
grössten Teil aus illegalen Grabungen in Italien stammen. Darunter befanden sich u.a. Gegenstände aus
der etruskischen und römischen Antike. Das Bundesamt für Justiz vereinbarte in Umsetzung eines Entscheids
des Bundesgerichts mit den italienischen Behörden eine dreijährige Frist, damit diese die Objekte als
Beweismittel begutachten und zuordnen konnten. Anlässlich einer Medienkonferenz wurden am 06. November 2008
die beschlagnahmten Gegenstände den Medien vorgestellt. Zwecks Beweiszwecken wurden anschliessend mehrere
tausend Exponate den italienischen Behörden übergeben. 5 Ikonen, welche in Griechenland gestohlen worden
waren, konnten zudem den griechischen Behörden ausgehändigt werden.
Nachdem zwei involvierte Beschwerdeführer in den letzten 13 Jahren insgesamt 13 Mal gerichtlich gegen die
Rückgabe der Kunstgegenstände nach Italien vorgegangen waren, hat nun das Bundesgericht letztinstanzlich
verfügt, dass die Gegenstände definitiv den italienischen Behörden überlassen werden.
Einige wenige Exponate (68), deren Herkunft bis anhin noch nicht gesichert war, befanden sich noch in Basel und
wurden am 04. März 2014 den italienischen Behörden übergeben. 19 Exponate, deren Herkunft nicht
eruiert werden konnte, händigen die italienischen Behörden wieder der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
aus.
Zum weiteren Schutz des kulturellen Erbes hat die Schweiz mit Italien eine bilaterale Vereinbarung über die
Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut abgeschlossen. Die Vereinbarung ist seit dem 27. April 2008
in Kraft und verstärkt die Zusammenarbeit beider Länder bei der Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers
und der Erhaltung des kulturellen Erbes.
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