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Europawahl 2014 |
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erstellt am |
Information für nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
mit Hauptwohnsitz in Österreich. Sie müssen spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben. Für den Eintrag in die Europa-Wählerevidenz muss – einmalig, nicht vor jeder Europawahl – ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das Formular für den Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz liegt in jeder österreichischen Gemeinde auf. Es kann auch zusammen mit zahlreichen fremdsprachigen Übersetzungshilfen von der Website des BM.I heruntergeladen werden. Zur Antragstellung ist bei der zuständigen Gemeinde die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises nötig. Teil des Antragsformulars ist eine förmliche Erklärung, in welcher nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bestätigen, dass sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen und in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben. Für die Dauer ihres Aufenthaltes in Österreich bleiben die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in der Europa-Wählerevidenz eingetragen. Sie können so auch bei zukünftigen Europawahlen in Österreich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. |
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Informationen: |
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Die Nachrichten-Rubrik "Österreich,
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