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Landesverwaltungsgericht Oberösterreich sorgt für |
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Linz (lvwg-ooe) - Am 1. Jänner dieses Jahres hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich seine Arbeit aufgenommen. Als eines von bundesweit elf Verwaltungsgerichten – neun Verwaltungsgerichten der Länder und zwei Verwaltungsgerichten des Bundes – sorgt es seither für umfassenden Rechtsschutz im Bereich des öffentlichen Rechts in Oberösterreich. Aus Anlass der Errichtung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich hat am 3. März 2014 in den Redoutensälen in Linz eine feierliche Auftaktveranstaltung stattgefunden, zu der zahlreiche hochrangige Vertreter des öffentlichen Lebens – Politik, Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Wirtschaft – erschienen sind. Angesichts der besonderen Bedeutung der neuen Verwaltungsgerichte für den nunmehr gestärkten Rechtsschutz in Österreich hat sich der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union, Prof. Dr. Vassilios Skouris, bereit erklärt, den Festvortrag bei dieser Veranstaltung halten. Herr Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer hielt die Festansprache. Präsident Dr. Johannes Fischer betont, dass die Einführung der Landesverwaltungsgerichte insbesondere auch auf das parteiübergreifende politische Engagement aus Oberösterreich zurückzuführen ist: Bereits im Juni 2011 habe der oberösterreichische Landtag einstimmig die ehestmögliche Einführung der Landesverwaltungsgerichte gefordert. Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer habe als Vorsitzender im Jahr 2011 innerhalb der Landeshauptleutekonferenz „den Knoten gelöst“. Die Spitzen der oberösterreichischen Verwaltung – allen voran Landesamtsdirektor Dr. Eduard Pesendorfer und Landtagsdirektor Dr. Wolfgang Steiner – haben entscheidend zur Umsetzung beigetragen. „Die Landesverwaltungsgerichte werden den Verwaltungsgerichtshof spürbar entlasten und damit insgesamt rascher für Rechtssicherheit direkt vor Ort sorgen. Das ist ein klarer Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger. Dazu haben wir mit Präsident Dr. Johannes Fischer und seinem Team ausgewiesene Expertinnen und Experten für das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht bestellt, die für die Herausforderungen bestens gerüstet sind“, so Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union, Professor Dr. Vassilios Skouris, spannte in seinem Festvortrag schließlich den Bogen zwischen Rechtsschutz auf nationaler und Rechtsschutz auf europäischer Ebene. Das Konzept des europäischen Rechtsschutzes baue darauf auf, dass sich nationale und europäische Gerichte gegenseitig ergänzen und kontrollieren können. Es bestehe ein gemeinsames Ziel – umfassender Rechtsschutz –, welches durch gleichberechtigte Partner verfolgt werde. Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich bewirke somit nicht nur eine Stärkung des nationalen, sondern auch des europäischen Rechtsschutzes im Gesamten. |
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Allgemeine Informationen: |
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