Kooperation EU-Philippinen, Revision des Cotonou-Abkommens – Abkommen mit den Philippinen ebnet
Weg für engere Zusammenarbeit
Wien (pk) – Ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Philippinen soll einen Rahmen für
eine umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit schaffen. Im Einzelnen wird durch das Vertragswerk der Umfang
des gegenseitigen Engagements in den Bereichen Wirtschaft und Handel sowie Justiz und Inneres erheblich erweitert.
Zudem eröffnet das Abkommen vielfältige Kooperationsmöglichkeiten, etwa bei Umwelt und Klimawandel,
Energie, Wissenschaft und Technologie sowie See- und Luftverkehr. Behandelt werden auch die Themenbereiche Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung, Drogen, organisierte Kriminalität und Korruption. Wesentlicher Bestandteil ist
darüber hinaus die Entwicklungszusammenarbeit. Das Abkommen enthält ferner rechtsverbindliche Verpflichtungen
der Philippinen, wie z.B. Bestimmungen über Menschenrechte, nukleare Nichtverbreitung, Terrorismusbekämpfung,
den Internationalen Strafgerichtshof, Migration und Steuern.
Millenniums-Entwicklungsziele als Basis für Kooperation mit den AKP-Staaten
Durch die zweite Revision des Cotonou-Abkommens (71 d.B.) soll nun die Zusammenarbeit der Europäischen Union
mit den sogenannten AKP-Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean verbessert werden. Konkret
läuft die Änderung auf eine Stärkung von regionaler Integration und Wirtschaftspartnerschaften hinaus.
Überdies sollen die Millenniums-Entwicklungsziele als Basis der Kooperation im Abkommen verankert werden.
Mehr Gewicht erhält in Hinkunft auch die demokratische und parlamentarische Dimension.
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