Beschluss des Finanzüberwachungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Der Finanzüberwachungsausschuss nahm am 12.03. unter dem Vorsitz von LAbg. Ing. Roland
Meisl (SPÖ) den Bericht des Rechnungshofes (des Bundes) über die EU-Förderungen (EFRE) aus der Sicht
der Förderungsempfänger mit dem Schwerpunkt "Vereinfachung von Vorschriften" einstimmig an.
In seiner Zusammenfassung stellte der Rechnungshof fest, dass aus Sicht von Förderungsempfängern und
Verwaltungsstellen Projekte des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im allgemeinen als
deutlich aufwändiger als vergleichbare national geförderte Projekte galten, vor allem mit Bezug auf Nachweis
und Belegpflichten sowie Umfang und Häufigkeit von Prüfungen. Zur Vereinfachung und Reduktion von Abwicklungsfehlern
erlaubte die EU ab Mai 2009 u. a. auch Kostenpauschalen. Österreich griff diese Option unverzüglich auf,
die rechtliche Umsetzung dauerte jedoch bis September 2010. In Summe kamen in den Ländern Burgenland, Salzburg
und Vorarlberg bis Ende 2001 bei mehr als 50 Prozent der dafür geeigneten (personalintensiven) EFRE-Projekten
Kostenpauschalen zur Anwendung. Aus Sicht von Unternehmen vereinfachten sie die Personalkostenabrechnung in EFRE-Projekten
deutlich.
An der Umsetzung der neun EFRE-Regionalprogramme wirkten 37 Förderstellen mit 69 (von 92 vorgesehenen) Richtlinien
mit. Das historisch gewachsene und komplexe System zeichnete sich weitgehend durch freiwillige, informelle Kooperation
der beteiligten Stellen aus. Die (formalen) EU-Anforderungen an die nationalen Verwaltungs- und Kontrollsysteme
der EFRE-Regionalprogramme 2007 bis 2013 erhöhten Komplexität und Aufwand weiter. Widersprüche zwischen
Rechtsvorschriften und legistische Mängel trugen zu Rechtsunsicherheit bei. Die EFRE-Abwicklung berührende
Fragen der Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des nationalen Fördersystems (vor allem
Förderlegistik, e-Government und Förderungskontrolle durch interne Revision) fanden keine systematische
Aufmerksamkeit, heißt es in dem Bericht. Der Rechnungshof wies auch darauf hin, dass das Land Salzburg zweckmäßigerweise
eine (notifizierte) EFRE-Länderförderrichtlinie entwickelte und darin aus Gründen der Verwaltungseffizienz
Projektmindestgrößen (Bagatellgrenzen) vorsah, betonte Berichterstatter LAbg. Mag. Hans Scharfetter
(ÖVP) unter anderem.
LAbg. Friedrich Wiedermann (FPÖ) kritisierte die im Vergleich zu nationalen Vorhaben aufwändigere Abwicklung
der EFRE-Projekte und die längere Aufbewahrungspflicht von Belegen. Auch die Verpflichtung zur Vorlage von
Originalbelegen stelle bei verschiedenen Förderstellen die Förderungswerber vor Probleme. All dies deute
nicht auf Vereinfachungen hin. Zweite Präsidentin LAbg. Gudrun Mosler-Törnström (SPÖ) wies
auf den niedrigen Auszahlungsstand sowie auf die unterdurchschnittlichen Kofinanzierungsbeiträge Salzburgs,
die für Salzburg eher ein Vorteil sind, hin. In Zukunft werde es darauf ankommen, das Knowhow zusammenzuführen
bzw. bei Vereinfachungen zu kooperieren. Dr. Christian Salletmaier von der Wirtschaftsabteilung des Landes teilte
mit, dass es in Österreich künftig eine zentrale Stelle für EFRE-Projekte geben werde. Weitere Vereinfachungen
seien in Planung.
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