EU-Parlament erneuert jahrzehntealte Reisevorschriften
Brüssel (europarl) - Urlauber, die sich ihre Reise aus Internet- oder anderen Angeboten selber zusammenstellen,
brauchen zusätzlichen Schutz, da sie weniger gut abgesichert sind als die Kunden herkömmlicher Reisebüros,
so die Abgeordneten. Mit dem am 12.03. verabschiedeten Gesetzentwurf soll vermieden werden, dass Reisende am Urlaubsort
festsitzen, wenn eine Fluggesellschaft oder ein Reiseveranstalter in Konkurs gehen.
Die Urlauber sollen des Weiteren vor einem plötzlichen starken Preisanstieg oder Änderungen der Flugzeiten
geschützt werden. Die neuen Vorschriften legen ebenfalls die Rechte der Reisenden in außergewöhnlichen
oder unvorhersehbaren Umständen fest.
Die aktuellen EU-Vorschriften für Pauschalreisen stammen aus dem Jahr 1990. Seitdem haben günstige Flüge
und der Online-Verkauf die Gewohnheiten bei der Planung und der Buchung von Reisen grundlegend verändert.
Jedoch fallen viele der im Internet gebuchten Reisen nicht unter die geltenden Regeln, und die Reisekunden riskieren,
sich in einer rechtlichen Grauzone zu befinden, was sie teuer zu stehen kommen kann.
Die überarbeitete Richtlinie wird die Definition der Pauschalreisen um die meisten Arten der Reiseplanung
erweitern, die aus verschiedenen Bausteinen (Flüge, Hotelbuchungen, Autovermietung) bestehen können,
um die Urlauber im Problemfall besser zu schützen. Die Abgeordneten haben darauf bestanden, dass Reisende
vor dem Abschluss eines Reisevertrags ausdrücklich darauf hingewiesen werden sollen, wenn ihr Reisearrangement
keine Pauschalreise ist und deshalb auch nicht dasselbe Schutzniveau gewährleistet werden kann.
"Mit dieser neuen Definition von Pauschal- und Bausteinreisen wird nun klargestellt, was eine Pauschalreise
eigentlich ist. Die Reisenden müssen über ihre Rechte und das Schutzniveau informiert werden. Die überarbeitete
Richtlinie führt ein hohes Niveau an Verbraucherschutz und -information ein", sagte der Berichterstatter
Hans-Peter Mayer (EVP, DE).
Die neuen Vorschriften wurden mit 610 Stimmen verabschiedet, bei 58 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen. Sie sollen
folgendes gewährleisten:
- Reisenden müssen die Kosten für die Rückreise im Falle einer Insolvenz
des Reiseveranstalters während des Urlaubs erstattet werden. Wenn möglich, sollten sie auch ihren Urlaub
fortsetzen können, bevor sie nach Hause reisen, fordern die Abgeordneten.
- Der Kaufpreis darf nach Vertragsabschluss nur erhöht werden, wenn besondere
Gründe geltend gemacht werden können, zum Beispiel ein Anstieg der Treibstoffpreise oder -steuern. Wenn
der Preis um mehr als 8% steigt (10% nach dem Kommissionsvorschlag), sollte den Kunden eine andere Reise oder die
Erstattung des Kaufpreises angeboten werden.
- Die Veranstalter sollten die Flugzeiten nicht um mehr als drei Stunden verschieben
dürfen, nachdem der Reisevertrag abgeschlossen wurde.
- Ist eine pünktliche Heimreise wegen "unvermeidbarer, außergewöhnlicher"
Umstände nicht möglich, muss der Reiseveranstalter die Kosten für den verlängerten Aufenthalt
für höchstens fünf Nächte übernehmen und für eine Unterbringung sorgen, die der Kategorie
des ursprünglich gebuchten Hotels entspricht, fordern die Abgeordneten. Nur wenn der Reiseveranstalter die
Unterbringung ausdrücklich nicht vornehmen kann oder will, kann der Reisende selbst buchen und erhält
vom Veranstalter einen Betrag von bis zu 125 Euro pro Nacht, so der Text der Gesetzesvorlage (die Kommission hatte
3 Nächte und 100 Euro vorgeschlagen).
Weitere Informationen können Sie im Hintergrundartikel nachlesen (unter dem Internet-Link in der rechten Spalte).
Die nächsten Schritte
Mit der Abstimmung vom Mittwoch ist die erste Lesung abgeschlossen, und das Parlament hat damit ein Mandat für
Verhandlungen mit dem Rat, um eine Vereinbarung über den endgültigen Gesetzestext zu erreichen. Die Gespräche
mit den Mitgliedstaaten beginnen voraussichtlich nach der Europawahl im Mai.
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