Sondertransport-Absicherung: Österreichisches
 Modell als Vorbild in Europa

 

erstellt am
12. 03. 14
11.30 MEZ

10 Jahre unfallfreie Sondertransport-Begleitung mit privaten, beeideten Aufsichtsorganen
Wien (pwk) - Österreich ist der einzige Staat in Europa, in dem zur Gänze private Straßentransport-Aufsichtsorgane, die als „verlängerter Arm der Behörden“ agieren, die Verkehrsregelung bei der Absicherung von Großraum- und Schwerlasttransporten durchführen. „Eine Tatsache, die ganz Europa, insbesondere deutsche Bundesländer, nach Österreich blicken lässt“, betonte Alexander Klacska, Obmann der WKÖ-Bundessparte Transport und Verkehr, im Rahmen der Bundestagung 2014 der Straßentransport-Aufsichtsorgane.

„Die Sondertransport-Abwicklung in Österreich funktioniert reibungslos. Die Überwachung bewilligungspflichtiger Transporte führen hierzulande ausschließlich Privatunternehmen mit beliehenen Straßentransport-Aufsichtsorganen durch. Jährlich werden etwa 30.000 Sondertransport-Fahrten ohne Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer mit größter Professionalität abgesichert, wobei höchste Sicherheit gewährleistet ist“, so Johann Fellner, Obmann der Berufsgruppe des Allgemeinen Verkehrs.

Die Privatisierung der Transportbegleitung – seit 2003 kommt keine Polizei mehr zum Einsatz - ist aus Aspekten der Verkehrssicherheit ein Erfolg. Die Statistiken weisen keinen Unfall bei Transportbegleitungen mit privaten, beeideten Straßentransport-Aufsichtsorganen auf. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung StVO werden ordnungsgemäß eingehalten. Die Landespolizeidirektionen bestätigen zudem keine Auffälligkeiten bei Verkehrskontrollen, so die Sicherheitsexperten Othmar Thann vom KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) und Oberst Klaus Scherleitner, Leiter der Verkehrsabteilung der Landespolizeidirektion. Die vielen Stunden, die seit 2003 durch die Privatisierung und die Übertragung aus dem hoheitlichen Aufgabenbereich frei geworden sind, stehen nunmehr der Polizei für andere Kernaufgaben zur Verfügung.

Von Blaulicht-Transporten bis zu Tunnel-Sperren: Kompetenzen laufend erweitert
Die Kompetenzen der privaten, beeideten Straßentransport-Aufsichtsorgane, die von den Landesregierungen regelmäßig bestellt bzw vereidigt werden, konnten auf Initiative der Wirtschaft in den vergangenen Jahren laufend erweitert werden. Straßentransport-Aufsichtsorgane können mittlerweile Verkehre per Blaulicht regeln oder eigenverantwortlich Autobahntunnels und Gegenverkehrsbereiche sperren. Dies ist das Ergebnis eines erfolgreichen Dialogs zwischen den Verkehrsbehörden, der Polizei, den Landesregierungen, der ASFINAG und den beliehenen Organen aus der Wirtschaft, wie die Bundestagung 2014 beim Austausch von Fachwissen erneut bestätigte, so Fellner erfreut.

Zur weiteren Bürokratievereinfachung und zur Verbesserung der Übersichtlichkeit der Vorschriften sollten die vielen Auflagen und Auslegungen in zahlreichen Erlässen, Bundesländer-Vereinbarungen, Protokollen und Gesetzesbestimmungen bundesweit gebündelt und einheitlich verordnet werden, forderte Fellner: „Dadurch würde die Rechtssicherheit für die Begleitunternehmen dadurch verbessert“.

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen harmonisieren
Die Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs müssen weiter verbessert und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen harmonisiert werden. Statt der nicht mehr zeitgemäßen „70er“-Geschwindigkeitsbegrenzung für Langgutfuhren und dem „60er“ für Lkw in der Nacht sollte ein 80 km/h-Tempolimit gelten, so Fellner. Großraum- und Schwertransporte, welche die allgemein zulässigen Maße bei Höhe, Länge und Gewicht nur geringfügig überschreiten, dürfen seit Sommer 2013 bereits mit dem sonstigen Regelverkehr mitfließen, wodurch sich Fahr- und Einsatzzeiten verkürzen. Auf derartigen Fahrzeugen werden unter anderem Bagger, Baumaschinen, schwere Lkw, Erntemaschinen, Teile von Windkraftanlagen oder Fertiggaragen transportiert. „Die Heranführung an den „80er“ bei der Geschwindigkeitsgrenze für Lkw hat positive Auswirkungen auf einen sicheren Verkehrsfluss“, betonte Fellner.

Unkomplizierte Beantragung online möglich
Von den Unternehmen ausgezeichnet angenommen wird die E-Government-Anwendung www.sondertransporte.gv.at, über die seit mittlerweile zwei Jahren die Beantragung von Sondertransport-Fahrten elektronisch vorgenommen werden kann. Jährlich werden mehr als 35.000 Antragstellungen über diese Plattform, an deren Gestaltung die Wirtschaftskammer inhaltlich stark mitgewirkt hat, abgewickelt. Etwa 50 Bewilligungsbehörden zur elektronischen Bescheid-Erstellung sind an dieses moderne, zukunftsweisende System angebunden, das von mehr als 1000 heimischen Unternehmen jährlich genutzt wird. Antragsteller können jederzeit den Stand des Verfahrens einsehen. „Wochenlange Wartezeiten für die Unternehmen gehören damit der Vergangenheit an. In Österreich wird kein einziger Bescheid mehr in Papierform ausgestellt“, unterstrich Fellner.

 

 

 

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