10 Jahre unfallfreie Sondertransport-Begleitung mit privaten, beeideten
Aufsichtsorganen
Wien (pwk) - Österreich ist der einzige Staat in Europa, in dem zur Gänze private Straßentransport-Aufsichtsorgane,
die als „verlängerter Arm der Behörden“ agieren, die Verkehrsregelung bei der Absicherung von Großraum-
und Schwerlasttransporten durchführen. „Eine Tatsache, die ganz Europa, insbesondere deutsche Bundesländer,
nach Österreich blicken lässt“, betonte Alexander Klacska, Obmann der WKÖ-Bundessparte Transport
und Verkehr, im Rahmen der Bundestagung 2014 der Straßentransport-Aufsichtsorgane.
„Die Sondertransport-Abwicklung in Österreich funktioniert reibungslos. Die Überwachung bewilligungspflichtiger
Transporte führen hierzulande ausschließlich Privatunternehmen mit beliehenen Straßentransport-Aufsichtsorganen
durch. Jährlich werden etwa 30.000 Sondertransport-Fahrten ohne Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer
mit größter Professionalität abgesichert, wobei höchste Sicherheit gewährleistet ist“,
so Johann Fellner, Obmann der Berufsgruppe des Allgemeinen Verkehrs.
Die Privatisierung der Transportbegleitung – seit 2003 kommt keine Polizei mehr zum Einsatz - ist aus Aspekten
der Verkehrssicherheit ein Erfolg. Die Statistiken weisen keinen Unfall bei Transportbegleitungen mit privaten,
beeideten Straßentransport-Aufsichtsorganen auf. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung StVO werden
ordnungsgemäß eingehalten. Die Landespolizeidirektionen bestätigen zudem keine Auffälligkeiten
bei Verkehrskontrollen, so die Sicherheitsexperten Othmar Thann vom KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit)
und Oberst Klaus Scherleitner, Leiter der Verkehrsabteilung der Landespolizeidirektion. Die vielen Stunden, die
seit 2003 durch die Privatisierung und die Übertragung aus dem hoheitlichen Aufgabenbereich frei geworden
sind, stehen nunmehr der Polizei für andere Kernaufgaben zur Verfügung.
Von Blaulicht-Transporten bis zu Tunnel-Sperren: Kompetenzen laufend erweitert
Die Kompetenzen der privaten, beeideten Straßentransport-Aufsichtsorgane, die von den Landesregierungen
regelmäßig bestellt bzw vereidigt werden, konnten auf Initiative der Wirtschaft in den vergangenen Jahren
laufend erweitert werden. Straßentransport-Aufsichtsorgane können mittlerweile Verkehre per Blaulicht
regeln oder eigenverantwortlich Autobahntunnels und Gegenverkehrsbereiche sperren. Dies ist das Ergebnis eines
erfolgreichen Dialogs zwischen den Verkehrsbehörden, der Polizei, den Landesregierungen, der ASFINAG und den
beliehenen Organen aus der Wirtschaft, wie die Bundestagung 2014 beim Austausch von Fachwissen erneut bestätigte,
so Fellner erfreut.
Zur weiteren Bürokratievereinfachung und zur Verbesserung der Übersichtlichkeit der Vorschriften sollten
die vielen Auflagen und Auslegungen in zahlreichen Erlässen, Bundesländer-Vereinbarungen, Protokollen
und Gesetzesbestimmungen bundesweit gebündelt und einheitlich verordnet werden, forderte Fellner: „Dadurch
würde die Rechtssicherheit für die Begleitunternehmen dadurch verbessert“.
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen harmonisieren
Die Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs müssen weiter verbessert und Geschwindigkeitsbegrenzungen
auf Autobahnen harmonisiert werden. Statt der nicht mehr zeitgemäßen „70er“-Geschwindigkeitsbegrenzung
für Langgutfuhren und dem „60er“ für Lkw in der Nacht sollte ein 80 km/h-Tempolimit gelten, so Fellner.
Großraum- und Schwertransporte, welche die allgemein zulässigen Maße bei Höhe, Länge
und Gewicht nur geringfügig überschreiten, dürfen seit Sommer 2013 bereits mit dem sonstigen Regelverkehr
mitfließen, wodurch sich Fahr- und Einsatzzeiten verkürzen. Auf derartigen Fahrzeugen werden unter anderem
Bagger, Baumaschinen, schwere Lkw, Erntemaschinen, Teile von Windkraftanlagen oder Fertiggaragen transportiert.
„Die Heranführung an den „80er“ bei der Geschwindigkeitsgrenze für Lkw hat positive Auswirkungen auf
einen sicheren Verkehrsfluss“, betonte Fellner.
Unkomplizierte Beantragung online möglich
Von den Unternehmen ausgezeichnet angenommen wird die E-Government-Anwendung www.sondertransporte.gv.at, über
die seit mittlerweile zwei Jahren die Beantragung von Sondertransport-Fahrten elektronisch vorgenommen werden kann.
Jährlich werden mehr als 35.000 Antragstellungen über diese Plattform, an deren Gestaltung die Wirtschaftskammer
inhaltlich stark mitgewirkt hat, abgewickelt. Etwa 50 Bewilligungsbehörden zur elektronischen Bescheid-Erstellung
sind an dieses moderne, zukunftsweisende System angebunden, das von mehr als 1000 heimischen Unternehmen jährlich
genutzt wird. Antragsteller können jederzeit den Stand des Verfahrens einsehen. „Wochenlange Wartezeiten für
die Unternehmen gehören damit der Vergangenheit an. In Österreich wird kein einziger Bescheid mehr in
Papierform ausgestellt“, unterstrich Fellner.
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