Brüssel (europarl) - Die Endeigentümer von Unternehmen und Trusts sollen in öffentlichen EU-Registern
erkennbar gemacht werden. So steht es in den neuen Rechtsvorschriften zur Geldwäschebekämpfung, die das
Parlament am 11.03. verabschiedet hat. Zusätzlich verlangen die vorgeschlagenen Regeln von Banken, Rechnungsprüfern,
Rechtsanwälten, Immobilienmaklern und Spielcasino-Betreibern mehr Wachsamkeit bei verdächtigen Geldtransfers
ihrer Kunden. Ziel ist, fragwürdige Geschäfte und Steuerhinterziehung zu erschweren.
"Die öffentlichen Register werden es den Verbrechern schwerer machen, ihr Geld zu verstecken. Die Steuerhinterziehung
fügt unserer Volkswirtschaft großen Schaden zu", sagte die Berichterstatterin für den Ausschuss
für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres Judith Sargentini (Grüne/EFA, NL).
"Heute ist ein guter Tag für den rechtschaffenen Bürger, und ein schlechter für den Verbrecher",
fügte der Berichterstatter für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung Krišja-nis Karin,š
(EVP, LV) hinzu.
Wer steckt wirklich hinter einer Firma?
Unter der Geldwäscherichtlinie, so wie sie von den Abgeordneten abgeändert wurde, würden die wirtschaftlich
Berechtigten von Firmen und anderen Rechtsformen wie zum Beispiel Trusts, Stiftungen oder Holdings in öffentlichen
Zentralregistern erkennbar gemacht.
Die Register wären miteinander verbunden und "öffentlich zugänglich, wenn sich die Person,
die Zugang zu den Informationen beantragt, vorher über eine einfache Onlineregistrierung ausgewiesen hat",
verlangen die Abgeordneten, die jedoch einige Bestimmungen zum Datenschutz eingefügt und sichergestellt haben,
dass nur die Mindestangaben, die für die eindeutige Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich
sind, im Register enthalten sein müssen.
Auf verdächtige Geldtransfers achten...
Nach den vorgeschlagenen Regeln müssten Banken und Finanzinstitutionen, aber auch Rechnungsprüfer,
Rechtsanwälte, Buchhalter, Steuerberater und Immobilienmakler verdächtige Geldtransfers ihrer Kunden
wachsamer beobachten. Spielcasinos wären ebenfalls betroffen, aber Glücksspieldienste mit geringerem
Risiko könnten durch die Mitgliedstaaten von den Vorschriften ausgenommen werden.
Der vorliegende Richtlinienvorschlag enthält einen risikogestützten Ansatz, durch den die Mitgliedstaaten
die für sie bestehenden Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser ermitteln, verstehen
und mindern können. Die Abgeordneten haben auch die Neufassung der Geldtransfer-Verordnung verabschiedet,
um die grenzübergreifende Rückverfolgbarkeit von Auftraggebern und
Zahlungsempfängern sowie ihren Vermögenswerten zu verbessern und politisch exponierten Personen auf
die Finger schauen
Die Vorschriften, die bisher nur "politisch exponierte Personen" (die wichtige politische Positionen
bekleiden und deshalb verstärkt Ziel von Korruptionsversuchen sein könnten) aus Drittstaaten und von
internationalen Organisationen betrafen, würden ausgeweitet auf "inländische" politisch exponierte
Personen, also aus EU-Ländern. Das sind Personen, "die in dem Mitgliedstaat wichtige öffentliche
Ämter bekleiden oder mit solchen betraut wurden", wie zum Beispiel Staats- und Regierungschefs, Regierungsmitglieder,
Richter und Staatsanwälte der obersten Gerichte, und Parlamentsabgeordnete.
Wenn solche Personen risikoreiche Geschäfte tätigen, sollten angemessene Maßnahmen ergriffen werden,
mit denen beispielsweise die Herkunft des Vermögens und die Herkunft der Gelder bestimmt werden kann, die
im Rahmen der Geschäftsbeziehung eingesetzt werden, so der Text weiter.
Die nächsten Schritte
Das Europäische Parlament hat über den Gesetzentwurf in erster Lesung abgestimmt, um den bisher erreichten
Kompromiss für das nächste Parlament festzuhalten. So haben die Abgeordneten die Möglichkeit, nach
der Europawahl im Mai auf der Grundlage des bisher erreichten Ergebnisses weiterzuarbeiten, und nicht wieder von
vorn zu beginnen.
Der Bericht zur Geldwäscherichtlinie wurde mit 643 Stimmen angenommen, bei 30 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen.
Die Geldtransfer-Verordnung wurde mit 627 Stimmen angenommen, bei 33 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen.
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