Brüssel (europarl) - Der Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission, mit dem der Einsatz von Saatgut
einheitlich geregelt werden sollte, wurde von einer großen Mehrheit der Abgeordneten am 11.03. abgelehnt.
Viele Parlamentarier sind besorgt, dass das geplante Gesetz die Kommission in diesem Bereich mit unverhältnismäßigen
Befugnissen ausstatten könnte und die EU-Mitgliedstaaten kaum Spielraum hätten, die neuen Regeln nach
ihren Bedürfnissen in nationales Recht umzusetzen.
Nachdem die Kommission sich geweigert hatte, ihren Vorschlag zurückzuziehen und einen verbesserten Entwurf
vorzulegen, hat das Parlament die erste Lesung abgeschlossen. Der Vorschlag der Kommission wurde mit 650 Stimmen
abgelehnt, bei 15 Gegenstimmen, ohne Enthaltungen.
"Die heutige Abstimmung zeigt, wie tief die Unzufriedenheit des Parlaments über den Kommissionsvorschlag
sitzt, der die Kernziele wie zum Beispiel die Vereinfachung der Vorschriften oder die Förderung von Innovation
verfehlt hat. Viele Abgeordnete sind besorgt darüber, dass hier 12 Richtlinien in eine einzige unmittelbar
geltende Verordnung gegossen werden sollen, ohne Spielraum für die Mitgliedstaaten, die neuen Regeln an ihre
eigenen Bedürfnisse anzupassen", sagte der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses Paolo de Castro
(S&D, IT).
"Das Parlament ist gleichberechtigter Mitgesetzgeber, gemeinsam mit dem Rat. Wir Abgeordneten müssen
unserer Verantwortung gerecht werden, auch bei diesem Gesetzentwurf, der von wesentlicher Bedeutung für viele
Erzeugerorganisationen, Unternehmen und Bürger ist. Die hohe Anzahl von 'delegierten Rechtsakten' würde
der Kommission unverhältnismäßig weitreichende Befugnisse in bestimmten Bereichen verleihen, die
so sensibel sind, dass sie bereits in den Rechtsvorschriften klar definiert werden sollten", sagte der Berichterstatter
Sergio Paolo Francesco Silvestris (EVP, IT).
"Wir bedauern deshalb, dass die Kommission sich weigert, diesen umstrittenen Vorschlag zurückzuziehen
und einen besseren vorzulegen. Es ist klar, dass die Vorschriften neu gefasst werden müssen, um die verschiedenen
Verhältnisse in den Mitgliedstaaten besser zu berücksichtigen und wirkliche Verbesserungen für alle
Erzeuger, Verbraucher und die Umwelt einzuführen. Wir hoffen, die die Mitgliedstaaten werden sich dem Parlament
anschließen und diesen mangelhaften Vorschlag ebenfalls ablehnen", fügte De Castro hinzu.
Die nächsten Schritte
Da die Kommission den Vorschlag nach der Ablehnung des Parlaments nicht zurücknehmen will, haben die Abgeordneten
die erste Lesung abgeschlossen und ihre Position an den Rat gesendet.
Wenn der Rat die Ablehnung des Parlaments unterstützt, ist das Gesetzgebungsverfahren beendet. Der Rat kann
aber auch den Kommissionsvorschlag abändern. Dann könnte das Parlament die Änderungen des Rates
in zweiter Lesung ablehnen und den Gesetzentwurf endgültig ablehnen, oder Verhandlungen mit dem Rat beginnen,
um sich auf einen gemeinsamen Text zu einigen.
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