Strafverfolgung muss politisch neutral und unter Einhaltung von Menschenrechtsgarantien erfolgen
Wien (bmeia) - „Wir verurteilen in aller Schärfe die kolportierten Todesurteile in Ägypten. Gemeinsam
mit unseren EU-Partnern setzen wir uns weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe ein und lehnen Kollektivstrafen
ab. Klar ist, dass Terrorismus und Gewalt nicht straflos bleiben dürfen. Aber Strafverfolgung muss politisch
neutral und unter Einhaltung von Menschenrechtsgarantien erfolgen. Eine derartig exzessive Verhängung von
Kollektivstrafen mit Todesurteil ist völlig inakzeptabel. Wir rufen daher Ägypten auf, alles in seiner
Macht Stehende zu unternehmen, um das Recht auf ein faires Verfahren zu wahren, die Situation zu korrigieren und
eine Hinrichtung zu verhindern“, betont Außenminister Sebastian Kurz zu den am 24.03. bekanntgewordenen Informationen,
wonach 529 angebliche Anhänger der Moslem-Bruderschaft in einem Massenprozess von einem Strafgericht in der
ägyptischen Stadt Minya zum Tode verurteilt wurde.
„Mit der Todesstrafe wird niemals Gerechtigkeit geübt. Sie stellt einen brutalen Angriff gegen die Würde
des Menschen dar und dient weder der Verbrechensverhütung noch der Sicherheit“, so Außenminister Kurz.
Er verwies auf die grundsätzliche Ablehnung der Todesstrafe durch Österreich und die EU. Dieser Anlassfall
macht laut Außenminister Kurz deutlich, dass die Bemühungen zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe
keinesfalls nachlassen dürfen. Kurz bekräftigt daher, dass Österreich sich weiter für eine
Abschaffung der Todesstrafe und für eine Debatte, die neben den rechtsstaatlichen Grundwerten auch die moralischen
Aspekte berücksichtigt, einsetzen wird. Heute sind es noch in etwa 50 von 193 Länder, die die Todesstrafe
zulassen. Vor 20 Jahren waren es noch doppelt so viele.
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