EU-Kommission sagt "ja" zur ersten erfolgreichen
 europäischen Bürgerinitiative

 

erstellt am
20. 03. 14
11.30 MEZ

Brüssel (ec) - Die Kommission hat am 19.03. in den Bereichen, in denen sie Handlungsbefugnis hat, positiv auf die allererste europäische Bürgerinitiative reagiert. Die Organisatoren der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ riefen die Kommission auf, allen Bürgerinnen und Bürgern der EU das Recht auf Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu garantieren, die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung von Wasserressourcen von den Binnenmarktregeln und der Liberalisierung auszuschließen und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um weltweit universellen Zugang zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu sichern.

Vizepräsident Maroš Šefc(ovic( sagte: „Die Bürgerinnen und Bürger Europas haben ihr Anliegen vorgebracht, und die Kommission hat heute positiv darauf reagiert. Als direktes Ergebnis dieses ersten gesamteuropäischen, bürgergesteuerten Demokratieprozesses kommen verbesserte Wasserqualität, Infrastruktur, Abwasserentsorgung und Transparenz allen Menschen – in Europa und in den Entwicklungsländern – zugute. Ich beglückwünsche die Organisatoren zu ihrem Erfolg.“

Die Reaktion der Kommission ist Gegenstand einer Mitteilung, in der als Erstes dargelegt wird, dass die EU bereits enorm viel für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung getan hat. So hat sie EU-weit ehrgeizige Standards für die Wasserqualität vorgegeben und Finanzmittel für den Ausbau und die Verbesserung der Wasserinfrastruktur in Mitgliedstaaten bereitgestellt.

Die Entscheidung über die optimale Verwaltung von Wasserdienstleistungen liegt fest in den Händen der Behörden in den Mitgliedstaaten, und die Kommission wird auch künftig die AEUV-Bestimmungen beachten, nach denen die EU zu Neutralität gegenüber den nationalen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet ist. Auch bei internationalen Handelsverhandlungen wird die Kommission weiterhin sicherstellen, dass die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene getroffenen Entscheidungen über die Verwaltung von Wasserdienstleistungen respektiert und gesichert werden. Die einzigartige Bedeutung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdienstleistungen für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse der Bevölkerung wird durchgehend im EU-Recht anerkannt. Die Wasserverteilung und -versorgung sowie Abwasserentsorgungsleistungen sind bereits ausdrücklich vom Anwendungsbereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit ausschlossen. Im vergangenen Jahr hat die Kommission als direkte Folge von Bedenken der Öffentlichkeit die Bereitstellung von Wasserdienstleistungen aus der Richtlinie über die Konzessionsvergabe ausgeschlossen.

Weltweit stellt die EU zusammen mit ihren Mitgliedstaaten derzeit nahezu 1,5 Mrd. EUR jährlich für Programme für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Hygiene (Water Supply, Sanitation and Hygiene - WASH) in Entwicklungsländern bereit und ist damit der wichtigste einzelne Geldgeber auf diesem Gebiet.

Im Lichte der Europäischen Bürgerinitiative war die Kommission bemüht, noch vorhandene Lücken sowie Bereiche zu ermitteln, in denen auf EU- oder nationaler Ebene noch mehr getan werden muss, um auf die Anliegen einzugehen, die diesen Aufruf der Bürger zum Handeln motivieren. Heute sagte sie die folgenden konkreten Schritte und neue Maßnahmen in Bereichen zu, die für die Initiative und ihre Ziele unmittelbar von Belang sind:

  • verstärkte Anstrengungen, um die vollständige Umsetzung des EU-Wasserrechts durch die Mitgliedstaaten zu erreichen;
  • Einleitung einer EU-weiten öffentlichen Konsultation zur Trinkwasserrichtlinie, um zu prüfen, inwieweit Verbesserungen erforderlich sind und wie diese erreicht werden können;
  • Verbesserung der Information der Öffentlichkeit durch den weiteren Ausbau einer straffen, transparenteren Verwaltung und Verbreitung von Daten zu kommunalem Abwasser und Trinkwasser;
  • Prüfung der Möglichkeit, Richtwerte für die Wasserqualität aufzustellen;
  • Förderung eines strukturierten Dialogs zwischen den Interessenträgern über Transparenz in der Wasserwirtschaft;
  • Zusammenarbeit mit bestehenden Initiativen, um ein breiteres Spektrum von Indikatoren und Richtwerten für Wasserdienstleistungen anzubieten, und Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht der Anbieter von Wasserdienstleistungen, indem den Bürgerinnen und Bürgern vergleichbare Daten zu zentralen wirtschaftlichen und qualitativen Indikatoren zur Verfügung gestellt werden;
  • Anreize für innovative Ansätze für die Entwicklungshilfe (z. B. Förderung von Partnerschaften zwischen Wasserversorgungsunternehmen und von öffentlich-öffentlichen Partnerschaften), Förderung des Austauschs bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten (z. B. Solidaritätsinstrumente);
  • Einsatz dafür, dass der universelle Zugang zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung eine Priorität der Nachhaltigkeitsziele in der Zeit nach 2015 ist;
  • Aufforderung der Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten den in Form dieser Initiative vorgebrachten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen und ihre eigenen Anstrengungen zu verstärken, um sicherzustellen, dass gesundheitlich unbedenkliches, sauberes und erschwingliches Wasser für alle zur Verfügung steht.


Hintergrund
Die europäische Bürgerinitiative wurde im April 2012 als wichtiges Instrument eingeführt, mit dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen auf die Tagesordnung bringen können. Sie ermöglicht einer Million Menschen aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission zum Handeln in Bereichen aufzufordern, in denen diese Handlungsbefugnis hat. Die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative, Right2Water, sammelte 1,68 Millionen Unterschriften, wobei sie in 13 Mitgliedstaaten die Mindestzahl erreichte – damit lag sie weit über dem rechtlich vorgeschriebenen Minimum. Bis heute haben insgesamt mehr als 5 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU über 20 verschiedene Initiativen unterzeichnet.

 

 

 

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