Wien (övp-pd) - Die Zahl der Einbrüche hat sich in Österreich im letzten Jahr deutlich erhöht.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner will nun rasch reagieren und die Strafen für Einbruchsdelikte verschärfen.
Die Mindeststrafe soll von sechs Monaten auf ein Jahr verdoppelt werden.
Die Zahl der Autoeinbrüche stieg laut der jüngsten Kriminalstatistik im vergangenen Jahr um 16 Prozent,
die der Wohnungseinbrüche um 7 Prozent. Insgesamt gab es 2013 um 1.600 Anzeigen wegen Einbruchs mehr als noch
2012. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner reagierte sofort auf die Zahlen und stellte klar, dass sie diesem Anstieg
Einhalt gebieten und dazu die Strafen verschärfen will. Vor allem Einbrüche in Wohnräume bedeuten
einen schweren Eingriff in die Privatsphäre der Menschen und wirken oft schwer traumatisierend für die
Opfer; die Mindeststrafandrohung von 6 Monaten für diese Art von Delikten erscheint unter diesem Aspekt als
zu gering, wie die Innenministerin betont.
Gerade bei Einbrechern hat es die Polizei häufig auch mit „alten Bekannten“ und Berufsverbrechern mit Hafterfahrung
zu tun, die mehrfach und nach Absitzen der Haftstrafe wieder und wieder in Österreich einbrechen. Durch die
Ergebnisse der Kriminalstatistik gestützt ist Mikl-Leitner deshalb überzeugt, dass die derzeitigen Strafdrohungen
nicht abschreckend genug auf jene Personenkreise wirkt und will deshalb die Mindeststrafandrohung von sechs Monaten
auf ein Jahr verdoppeln.
Reformgruppe mit Gesetzesaktualisierung betraut
Nach eingehender Akkordierung mit Justizminister Wolfgang Brandstetter wurde bereits eine Reformgruppe eingerichtet,
die nun an einer umfassenden Neugestaltung des Strafgesetzbuches arbeitet. Sie besteht aus Experten des Innen-
und Justizministeriums, Vertretern der Staatsanwaltschaften, der Richter und der Rechtsanwaltskammer sowie des
Obersten Gerichtshofs und der Rechtswissenschaft. Inhalt der Neugestaltung soll aber nicht nur die Verschärfung
der Strafen sein; auch eine klare Differenzierung der unterschiedlichen Einbruchsdelikte und ihrer Schweregrade
ist vorgesehen. So wird derzeit etwa kein Unterschied zwischen einem Wohnungseinbruch und einem Fahrraddiebstahl
gemacht. Das muss sich künftig ebenfalls dringend ändern, wie Mikl-Leitner betont.
Ziel: Inkrafttreten bis Anfang 2015
Die Verbesserung des Strafgesetzes bei Einbrüchen werden nun rasch vorangetrieben. Die Ergebnisse der
Experten sollen bereits im Herbst vorliegen und dann zügig eine Gesetzesnovelle in Begutachtung geschickt
werden. Bereits mit Anfang 2015 könnte dann bereits die Verschärfung der Strafen für Einbrüche
in Kraft treten.
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