Einigung erzielt - Gesetzesentwurf zur Reparatur der Grunderwerbsteuer heute in Begutachtung
geschickt
Wien (bmf) - "Die Neuregelung der Grunderwerbsteuer verhindert eine Mehrbelastung von Familien und
Betrieben. Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer und die Familien können nun aufatmen, mit dem Koalitionspartner
ist eine gute Lösung erzielt worden", betont Finanzminister Dr. Michael Spindelegger. Die Besteuerung
bei der Weitergabe von Grundstücken (Erbschaft, Schenkung, Verkauf) im Familienverband bleibt unverändert.
Auch die bisher geltenden Befreiungsbestimmungen im Grunderwerbsteuergesetz bleiben weiter bestehen. Zusätzlich
kommt es zu Verwaltungsvereinfachungen durch einheitliche Bemessungsgrundlagen bei Grundbucheintragungsgebühr
und Grunderwerbsteuer. "Es ist keine teure Gutachtenerstellung für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage
bei Schenkung/Erbschaft im Familienverband notwendig. Für Gemeinden und Städten bedeutet die Neuregelung
keinen finanziellen Verlust, sie profitieren weiterhin von einem konstanten Aufkommen durch die Grunderwerbsteuer",
so Spindelegger.
Hintergrund: Der Verfassungsgerichtshof hat Teile des Grunderwerbsteuergesetzes als verfassungswidrig aufgehoben,
daher war eine Neuregelung notwendig. Wäre es bis zum Ende der Übergangsfrist (1.6.2014) zu keiner Ersatzregelung
gekommen, wäre bei allen Erbschaften und Schenkungen der Verkehrswert des Grundstücks als Bemessungsgrundlage
herangezogen worden. Dies hätte im Durchschnitt zu einer Verdreifachung der Grunderwerbsteuer geführt.
Mit der Neuregelung wird künftig bei Übertragungen von Grundstücken die gleiche Regelung herangezogen,
wie jene der Grundbucheintragungsgebühr. "Nun liegt eine verfassungsrechtlich abgesicherte Neuregelung
vor, die zeitgerecht und aufkommensneutral mit 1.6.2014 in Kraft treten kann", betont der Finanzminister.
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