Der Katastrophenfonds in den Jahren 2012 und 2013
Wien (pk) - Finanzminister Michael Spindelegger berichtet über die Gebarung des Katastrophenfonds in
den Jahren 2012 sowie 2013 und informiert über folgende Entwicklungen: Am Beginn des Berichtszeitraumes (1.1.2012)
verfügte der Katastrophenfonds über eine Rücklage von 29 Mio. €. Hinzu kamen im Laufe des Jahres
Einzahlungen des Bundes von 349,905 Mio. €, die sich aus Anteilen an der Einkommen- und Körperschaftsteuer
von 348,816 Mio. €, aus Rückzahlungen der Hagelversicherung von 0,659 Mio. € und aus Bankzinsen von 0,430
Mio. € zusammensetzten. Den besonderen Verrechnungskreis zur Behebung von Schäden an "Landesstraßen
B" dotierte der Bund mit 10 Mio. €.
An Auszahlungen verzeichnete der Katastrophenfonds im Jahr 2012 319,199 Mio. €. Sie dienten der Behebung katastrophenbedingter
Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen sowie bei Bund, Ländern und Gemeinden.
Für die Vorbeugung gegen künftige Hochwasser- und Lawinenschäden wurden insgesamt 231,148 Mio. €
eingesetzt, für Feuerwehrgeräte 34,127 Mio. € und für Hagelversicherungsprämien 18,874 Mio.
€. Die Behebung von Schäden an "Landesstraßen B" verursachte 2012 1,6 Mio. € an Auszahlungen
aus dem dafür dotierten Verrechnungskreis.
Ausgangspunkt der Fondsgebarung des Jahres 2013 bildete eine Rücklage von 29,007 Mio. €. Dazu kamen Einzahlungen
von 446,52 Mio. €. Die Anteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer machten 373,928 Mio. € aus, die Transfers
der Hagelversicherung beliefen sich auf 0,858 Mio. €, aus Bankguthaben resultierte per Saldo ein Minus von 0,475
Mio. €. Die besonderen Einzahlungen für die "Landsstraßen B" betrugen 10,166 Mio. €. Wegen
des Hochwassers im Juni 2013 konnte der Fonds seine Auszahlungen nicht aus laufenden Einzahlungen decken. Daher
stockte die Regierung den Ertragsanteil aus der KöST um 24,282 Mio. € auf. Zudem beschloss der Nationalrat
eine Erhöhung der Mittel im Rahmen des Finanzausgleichs um 47,5 Mio. €.
2013 zahlte der Katastrophenfonds insgesamt 475,527 Mio. € aus. In erster Linie zur Behebung katastrophenbedingter
Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen sowie von Bund, Ländern und Gemeinden.
278,176 Mio. € wendete der Fonds für die Vorbeugung gegen künftige Hochwasser- und Lawinenschäden
auf. Für Feuerwehrgeräte wurden 40,093 Mio. € und für Hagelversicherungsprämien 19,367 Mio.
€ ausgezahlt. Die Behebung von Schäden an "Landesstraßen B" kostete 2013 1,598 Mio. €.
Wie wird der Katastrophenfonds dotiert?
Der Bund dotiert den Katastrophenfonds jährlich mit einem Anteil von 1,1 % seiner Erträge aus veranlagter
Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer I und Körperschaftsteuer sowie mit Einzahlungen aus der Veranlagung
und Rückzahlungen der Hagelversicherungsanstalt. Seit August 2013 werden die Mittel des Katastrophenfonds
nicht mehr veranlagt, sondern – wie alle anderen Rücklagen des Bundes – nur mehr buchhalterisch dargestellt.
Daher hat der Fonds letztmals im Jahr 2013 Zinsen eingenommen.
Für die Beseitigung von Schäden an "Landesstraßen B" stellen Bund und Länder dem
Katastrophenfonds seit 2010 gemeinsam zu gleichen Teilen 10 Mio. € aus dem Ertrag der Körperschaftsteuer zur
Verfügung. Diese Mittel werden in einem gesonderten Verrechnungskreis dargestellt.
Zusätzlich zu diesen laufenden Einzahlungen verwendet der Fonds Rücklagen, die bis 2012 mit 29 Mio. €
begrenzt waren, seither gilt eine Obergrenze von 30 Mio. €. 2013 hat die Regierung von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht, die Rücklagen für die Abgeltung von Schäden durch Naturkatastrophen mit einem "Aufstockungsbetrag"
zu erhöhen. Zudem stockte der Bundesgesetzgeber den Katastrophenfonds 2013 mit 47,5 Mio. € aus Bundesmitteln
zur Finanzierung von Vorbeugungsmaßnahmen auf. Eine weitere Aufstockung von 50 Mio. € aus Bundesmitteln wurde
für 2014 zur finanziellen Hilfe bei der Bewältigung von Schäden der Dürrekatastrophe des Jahres
2013 vorgesehen.
Wie werden die Mittel des Katastrophenfonds eingesetzt?
Die Mittel des Katastrophenfonds werden (ohne Mittel für "Landesstraßen B") zu 17,84 % für
die Beseitigung außergewöhnlicher Schäden verwendet. Für Schäden im Vermögen Privater
werden 4,21 %, für Schäden im Vermögen der Länder 3,31 %, für Schäden im Vermögen
der Gemeinden 9,09 %, für Schäden im Vermögen des Bundes 1,23 %, für Einsatzgeräte der
Feuerwehren 8,89 % und für Vorbeugungsmaßnahmen 73,27 % eingesetzt. Die jährlichen Auszahlungen
bei außergewöhnlichen Schäden hängen nicht von den Einzahlungen in den Katastrophenfonds,
sondern von der Höhe der Schäden durch Naturkatastrophen in den einzelnen Jahren sowie davon ab, wann
die Länder ihre Anträge stellen.
Bei der Beseitigung von Katastrophenschäden physischer und juristischer Personen (mit Ausnahme der Gebietskörperschaften)
ersetzt der Bund den Ländern in der Regel 60 % ihrer Beihilfen. Schäden der Länder und Gemeinden
ersetzt der Bund bis zu 50 %. Zur Beschaffung von Feuerwehrgeräten stehen ab 2013 in Summe mindestens 95 Mio.
€ zur Verfügung, die nach der Volkszahl auf die Länder verteilt werden. 2013 wurden die Feuerwehrmittel
um 4,717 Mio. € aufgestockt.
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