Offizielle Stellungnahme zum Prüfverfahren der EU-Kommission gegen Großbritannien:
Förderung von Nuklearenergie mittels Einspeisetarif widerspricht eindeutig EU-Beihilfenrecht
Brüssel/Wien (bmwfw) - Österreich stellt sich in einer offiziellen Stellungnahme an die EU-Kommission
klar gegen eine Subventionierung der britischen Atomkraftreaktoren Hinkley Point C durch einen garantierten Einspeisetarif.
"Österreich tritt gegen jede Art der Förderung des Baus von AKWs oder der Produktion von Nuklearenergie
auf. Kernkraft ist weder eine nachhaltige Form der Energieversorgung, noch eine tragfähige Option zur Bekämpfung
des Klimawandels", sagt Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner, dessen Ressort die heimische
Stellungnahme zum laufenden EU-beihilferechtlichen Hauptprüfverfahren gegen Großbritannien federführend
koordiniert hat. "Die Dauer-Subventionierung einer ausgereiften, seit Jahrzehnten verbreiteten und per se
unrentablen Technologie wie der Nuklearenergie widerspricht der Grundlogik und Systematik des EU-Beihilferechts",
bekräftigt Mitterlehner.
Laut Angaben der EU-Kommission will Großbritannien den Investoren für die neuen Reaktoren in Hinkley
Point C Einnahmensicherheit im Rahmen eines "Contract for Difference" verschaffen und zusätzlich
eine Kreditgarantie erteilen. So ist geplant, über 35 Jahre lang einen garantierten Tarif (Strike Price) von
92,50 GBP/MWh, zu gewähren. Wenn der Marktpreis darunter liegt, soll der Differenzbetrag aus "staatlichen
Mitteln" beglichen werden. Darüber hinaus ist eine Garantie seitens des britischen Staates geplant.
Aufgrund dieser Begünstigungen hat die EU-Kommission bereits ein Verfahren eröffnet, weil auch sie ernsthafte
Zweifel daran hat, dass die geplanten Maßnahmen mit dem gemeinsamen Markt vereinbar sind. In seiner Stellungnahme
argumentiert auch Österreich mit zahlreichen rechtlichen Argumenten gegen den britischen Plan. "Die Förderung
der Energiegewinnung aus Kernenergie widerspricht der Logik und Systematik des EU-Beihilferechts. Die Kernenergie
ist auch aus guten Gründen nicht im Anwendungsbereich der EU-Leitlinien für Umweltschutzbeihilfen",
betont Mitterlehner. Bisher ist die Förderung über garantierte Einspeisetarife Erneuerbaren-Energien
vorbehalten, Hinkley Point C wäre ein negativer Präzedenzfall, diese Form der Förderung auch gegenüber
der Atomenergie zu öffnen.
Aus all diesen Gründen ist nach Ansicht Österreichs die Gewährung von Beihilfen für den Betrieb
von Kernkraftanlagen nach den allgemeinen EU-beihilferechtlichen Kriterien und Auslegungsprinzipien nicht zulässig.
Die dementsprechende Stellungnahme der Republik Österreich wird am 07.04. nach Brüssel versandt.
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