Europawahl in Vorarlberg: Anstieg bei
 Zahl der Wahlberechtigten

 

erstellt am
04. 04. 14
11.30 MEZ

Beantragung von Wahlkarten ist bereits möglich – alle Informationen unter http://www.vorarlberg.at/wahlen
Bregenz (vlk) - Für die am Sonntag, 25. Mai 2014 stattfindende Europawahl sind nach den vorläufigen Zahlen 131.941 Männer und 138.781 Frauen, insgesamt also 270.722 Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, wahlberechtigt. Davon leben 2.204 im Ausland, 2.485 sind nichtösterreichische Unionsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg. Bei der Europawahl 2009 lag die Zahl der Wahlberechtigten bei 264.431. Das bedeutet eine Zunahme der Wahlberechtigten um 2,4 Prozent.

Auch bei der bevorstehenden Europawahl können Wahlberechtigte eine Wahlkarte beantragen, wenn sie sich voraussichtlich am Tag der Wahl nicht am Ort aufhalten, an dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Außerdem können geh- und transportunfähige oder bettlägerige Wahlberechtigte eine Wahlkarte verlangen und beantragen, dass sie von einer "besonderen Wahlbehörde" zwecks Stimmabgabe besucht werden.

Die Möglichkeit zur Beantragung einer Wahlkarte bei der Gemeinde besteht schon jetzt. Diese Beantragung kann per Brief, Telefax, E-Mail, Online-Antrag auf www.wahlkartenantrag.at oder mündlich – das heißt persönlich – erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Ein mündlicher Antrag kann bis Freitag, 23. Mai 2014, 12.00 Uhr, beim Gemeindeamt gestellt werden. Ein schriftlicher Antrag muss dagegen spätestens am Mittwoch, 21. Mai 2014 beim Gemeindeamt einlangen. Wird die Wahlkarte jedoch persönlich, z.B. durch eine bevollmächtigte Person, im Gemeindeamt in Empfang genommen, so genügt es, wenn der schriftliche Antrag am Freitag 23. Mai 2014, 12.00 Uhr, bei der Gemeinde eingeht.

Der Versand bzw. die Aushändigung der Wahlkarte beginnt rund drei Wochen vor dem Wahltag, da erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel für die Europawahl 2014 vorliegen. Details zur Stimmabgabe per Wahlkarte können dem Informationsblatt für Wahlkartenwähler, das der Wahlkarte beigelegt wird, entnommen werden.

 

 

 

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