Wissenschafts- und Forschungsminister präsentiert Begutachtungsentwurf für neues
ÖH-Wahlrecht: Brief- und Direktwahl, passives Wahlrecht für alle Studierenden und stärkere Aufsicht
Wien (bmwfw) - Gemeinsam mit Vertretern der Österreichischen Hochschülerschaft und der Aktionsgemeinschaft
hat Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner am 03.04. einen Gesetzesentwurf für
ein neues Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG 2014) vorgestellt. Kernpunkte des Gesetzes,
das heute in Begutachtung geht, sind Reformen beim Wahlrecht und bei der Aufsichts- und Kontrollpflicht für
die Hochschülerschaft. "Unser Wahlrechtspaket soll die direkte Demokratie fördern und einen strukturellen
Beitrag für eine höhere Wahlbeteiligung leisten. Gleichzeitig stärken wir mit unseren Maßnahmen
die Rolle der Studierendenvertreter", sagt Mitterlehner.
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht die Wiedereinführung der Direktwahl vor und entspricht damit einer wesentlichen
Forderung der wahlwerbenden Studierendenvertreter. Künftig werden alle 55 Mandatarinnen und Mandatare in der
Bundesvertretung (bisher mehr als 100 Vertreter) direkt von den Studierenden gewählt. Mit der Novelle wird
zudem die Möglichkeit geschaffen, die Bundesvertretung und die Hochschulvertretung per Briefwahl zu wählen.
Das passive Wahlrecht wird auf alle Studierenden ausgedehnt, bis dato waren nur EU- und EWR-Bürger wahlberechtigt.
"In Zukunft darf unabhängig von der Staatsangehörigkeit gewählt werden", betont Mitterlehner.
Neue Aufsichtsmöglichkeiten geplant
Die Aufsichtsmöglichkeiten für die bestehende Kontrollkommission, die für die Gebarung der Hochschülerschaft
zuständig ist, werden präzisiert. Laut Begutachtungsentwurf soll dieses Gremium Verordnungen erlassen
und eine begleitende Kontrolle durchführen, wenn es um wirtschaftliche Betriebe oder Beteiligungen von Studierendenvertretungen
geht. Gleichzeitig soll dieses Gremium auch die notwendigen Mittel zur Verfügung haben, um wirtschaftlichen
Gefahren und den damit verbundenen Folgen bestmöglich vorbeugen zu können. "Mit der Präzisierung
des Aufsichtsrechts setzen wir einen wichtigen Schritt, um wirtschaftlich transparente und nachvollziehbare Tätigkeiten
zu stärken und zu stützen", so Mitterlehner.
Bisher gab es an den österreichischen Hochschulinstitutionen keine einheitlichen Regelungen für Studierendenvertreter.
Der Gesetzesentwurf sieht daher eine Angleichung der Vertretungsstrukturen der Studierenden an Pädagogischen
Hochschulen und Fachhochschulen an die Strukturen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den
Universitäten und eine Einbeziehung der Studierenden an Privatuniversitäten in die Österreichische
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) vor.
Reformvorschlag gemeinsam erarbeitet
Der vorliegende Begutachtungsentwurf basiert auf dem gemeinsamen Vorschlag der AktionsGemeinschaft Österreich
(AG), der Fachschaftslisten Österreich (FLÖ), der Fraktion Engagierter Studierender (FEST), dem Verband
Sozialistischer Student_innen in Österreich (VSStÖ) und den Grünen & Alternativen StudentInnen
(GRAS). Die von der Arbeitsgruppe im Wissenschafts- Forschungs- und Wirtschaftsministerium erarbeiteten Ergebnisse
wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesvertretung der Studierenden besprochen, weiterentwickelt
und adaptiert. "Das ist meiner Meinung nach ein Beweis, dass man trotz aller unterschiedlichen Auffassungen
eine professionelle Arbeitseinstellung an den Tag legen kann und die Materien, die anstehen, auch entsprechend
lösen kann", so Mitterlehner.
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