Rupprechter informiert Landwirtschaftsausschuss über Umsetzung der GAP-Reform
Wien (pk) - Mit einer Aussprache im Landwirtschaftsausschuss ging der parlamentarische Diskussionsprozess
über die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) am 03.04. in die nächste Runde. Minister Andrä
Rupprechter bestätigte die Ausdehnung der Begutachtungsfrist für das Marktordnungsgesetz und teilte ferner
mit, dass der Entwurf für das Programm Ländliche Entwicklung bereits vorliegt und noch vor Ostern in
Brüssel eingereicht werden soll. Einer der Schwerpunkte werde dabei die Anhebung der Mittel für die landwirtschaftliche
Investitionsförderung um 90 % sein. Insgesamt bezeichnete der Minister die Strategie einer flächendeckenden,
breiten Ökologisierung der heimischen Landwirtschaft als vollen Erfolg und meinte, Österreich sei heute
Europameister im Biolandbau.
Zur Debatte über die GAP steuerten die Grünen eine Reihe von Entschließungsanträgen bei, in
denen sie ihre Vorstellungen von einer an den Grundsätzen der ökologischen Nachhaltigkeit und der Gentechnikfreiheit
orientierten Landwirtschaft bekräftigten. Zudem erneuerten die Grünen ihre Bedenken gegen Agrotreibstoffe
und meldeten darüber hinaus Vorbehalte gegen das Transatlantische Handelsabkommen zwischen der EU und den
USA an. Die Freiheitlichen wiederum erhoben die Forderung nach einer Fördergrenze von 50.000 € pro Betrieb
und Jahr und schlugen in weiteren Initiativen eine jährliche Berichtspflicht an den Nationalrat für die
AMA sowie ein Entsendungsrecht der politischen Parteien in den AMA-Verwaltungsrat vor. Diese Initiativen wurden
bei der Abstimmung mehrheitlich vertagt. Abgelehnt wurde hingegen ein Vorstoß des Teams Stronach auf Beibehaltung
der Milchquote.
7,7 Mrd. € für ländlichen Raum bis 2020
Nach dem Grünen Licht des Europäischen Parlaments für die delegierten Rechtsakte steht nun einer
Umsetzung der GAP-Reform zum geplanten Zeitpunkt nichts mehr im Wege. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter
bestätigte, dass die Begutachtungsfrist für die die Umsetzung der ersten Säule betreffende Marktordnungsgesetzesnovelle
bis 25.4. ausgedehnt worden sei, und rechnete mit einer parlamentarischen Behandlung und Beschlussfassung dieser
Materie im Juni 2014. Inhaltlich orientiert sich die Umsetzung am Regierungsprogramm und sieht ein österreichweit
einheitliches Regionalmodell für die Direktförderungen vor. Wie Rupprechter präzisierte, wird es
in Hinkunft keine produktionsbezogenen Koppelungen für Acker-, Dauerkultur- und Grünlandflächen
mehr geben. Bei Hutweiden bzw. Almflächen ist eine differenzierte Flächenzählung sowie eine tierbezogene
Zahlung für den Almauftrieb vorgesehen. Die Wettbewerbsfähigkeit für landwirtschaftliche Betriebe
wiederum soll durch eine schrittweise Einführung des Regionalmodells im Rahmen eines Abschmelzungs- bzw. Aufschmelzungsprozesses
von fünf Mal 20 % ab 2015 sichergestellt werden. Dazu wird es auch eine attraktive Kleinlandwirteregelung
sowie eine besondere Unterstützung für Junglandwirte geben. Was das Auslaufen der Milchquotenregelung
betrifft, kündigte Rupprechter Begleitmaßnahmen im Sinne eines "Soft Landing" an, wobei er
sich vor allem dafür aussprach, die Mittel für Investitionen einzusetzen, um den Milchsektor wettbewerbsfähiger
auszurichten.
Programmentwurf zur Ländlichen Entwicklung wird noch vor Ostern eingereicht
Bei der Reform der ländlichen Entwicklung muss Österreich ein schmerzhaftes Minus von 2,2 % zur Kenntnis
nehmen. Rupprechter sprach trotzdem von einem Erfolg, zumal es gelungen sei, weitaus drastischere Reduktionen,
die im Vorfeld des Verhandlungsprozesses zu Diskussion standen, zu verhindern. Der österreichische Programmentwurf
liegt nun in seiner Endfassung vor und kann noch vor Ostern bei der Europäischen Union eingereicht werden.
Wie Rupprechter mitteilte, stehen für die gesamte Periode bis 2020 7,7 Mrd. € an öffentlichen Mitteln
zur Verfügung, von denen 3,9 Mrd. aus der EU kommen und rund 3,8 Mrd. national von Bund und Ländern aufgebracht
werden. Österreich halte damit an seinem Weg einer umweltgerechten Landwirtschaft sowie am Bekenntnis zur
Förderung der benachteiligten Gebiete und zum Ausbau der biologischen Wirtschaftsweise fest.
Entscheidend war für Rupprechter vor allem auch, dass die Mittel für die landwirtschaftlichen Investitionsförderungen
nun um 90 % aufgestockt werden. Dies sei vor allem deshalb wichtig, da sich Investitionsförderung im ländlichen
Bereich als effektivste Maßnahme erweise. Die sozialen Dienstleistungen, deren Bedeutung auch SPÖ-Agrarsprecher
Erwin Preiner unterstrich, kommen ebenfalls zum Tragen, der Programmentwurf sieht dafür 118 Mill. € vor.
Wer profitiert von der Systemumstellung ?
In der Debatte beklagte Grünen-Agrarsprecher Wolfgang Pirklhuber, die §-7-Kommission sei bei der Diskussion
über den österreichischen Programmentwurf nicht ausreichend eingebunden worden, so habe man etwa die
Vorschläge der Grünen nicht ernst genommen. Inhaltlich kritisierte Pirklhuber die seiner Einschätzung
nach ungleiche Verteilung der Förderungen und schlug eine Umverteilung mit einem Prämienzuschlag für
die ersten 30 Hektar nach deutschem Vorbild vor. Zudem sah Pirklhuber eine massive Kürzung von Umweltprogrammen.
Der Ausbau der Investitionsförderung erfolge zu einseitig, meinte er, denn sie würden nur jenen 16 Prozent
der Betriebe zugute kommen, die noch wachsen wollen. Hier solle offenbar die Wirtschaft allgemein und nicht die
Landwirtschaft profitieren, meinte Pirklhuber. Dem widersprach der Landwirtschaftsminister vehement. Es gebe keine
Kürzung der Umweltprogramme, vielmehr seien für diese nun mehr Mittel vorgesehen. Das werde auch von
bisherigen Kritikern aus dem Bereich des Biolandbaus anerkannt, hielt der Minister Pirklhuber entgegen.
Irritiert über die Aufschmelzung und Abschmelzung der Förderungen in 20 %-Schritten zeigte sich auch
FPÖ-Mandatar Harald Jannach. Es gehe nicht an, die Profiteure des alten Systems noch weiterhin ein paar Jahre
lang zu schützen, meinte er. Soziale Gerechtigkeit für Kleinbauern forderte in diesem Zusammenhang sein
Fraktionskollege Josef Riemer. Namens der SPÖ bedauerte Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger Kürzungen
bei den Mitteln für die Bergbauern. Andrä Rupprechter hielt dem entgegen, Bergbauern und Grünlandgebiete
seien insgesamt die Gewinner des Aufschmelzungsprozesses. Klar war dem Minister allerdings, dass die Ackerbaubetriebe
im Osten mit Einbußen zu rechnen haben werden, die aber, wie er unterstrich, über die zweite Säule
der GAP ausgeglichen werden sollen.
Rupprechter: Bio als Top-Segment braucht strenge Kontrollen
Für weiteren Diskussionsstoff sorgte der Biolandbau, auf den zunächst SPÖ-Abgeordnete Cornelia Ecker
ihre Aufmerksamkeit richtete. Eine stärkere Förderung dieses Bereichs wäre wünschenswert gewesen,
meinte sie ebenso wie NEOS-Mandatarin Angelika Rosa Mlinar, die zudem warnte, immer mehr Biobauern würden
ihre Betriebe auf konventionellen Anbau umstellen. ÖVP-Abgeordneter Jakob Auer klagte, die Kontrollen in der
konventionellen Landwirtschaft seien heute bereits schärfer als bei den Biobauern. Er merkte an, dass eine
Einbeziehung seiner Grundstücke in die Natura-2000-Flächen für Landwirte negative Folgen haben könne,
da sie dadurch Einschränkungen bei der Bewirtschaftung von Flächen hinnehmen müssten, ohne dafür
entschädigt zu werden.
Biolandbau sollte nicht immer im Gegensatz zu konventionellem Anbau gesehen werden, waren sich die FPÖ-Abgeordneten
Harald Jannach und Josef Riemer mit Leopold Steinbichler (T) einig. Wichtig sei es vielmehr, bei den Lebensmitteln
regional zu bleiben, betonte der Agrarsprecher des Teams Stronach, dem die strengen Kontrollen der Betriebe ebenfalls
ein Dorn im Auge waren. Bei der überbordenden Bürokratie mache die Landwirtschaft keinen Spaß mehr,
da vertreibe man die letzten Praktiker, warnte er. Die Biobauern würden sehr wohl am strengsten überprüft,
stand auch für Andrä Rupprechter fest, der die Kontrollen aber mit dem Argument rechtfertigte, Bio sei
heute das Top-Segment in der österreichischen Landwirtschaft, Biobauern müssten aus diesem Grund selbst
ein Interesse an den Kontrollen haben. Die schrittweise Umgestaltung des Fördersystems über fünf
Jahre sei im Regierungsprogramm so vereinbart, stellte er gegenüber Abgeordnetem Jannach fest. Dadurch werde
man jene Ungerechtigkeiten, die durch "Förderoptimierung" in früheren Fördersystemen entstanden
seien, wieder ausgleichen.
Opposition fordert Ökologisierung und Förderobergrenzen
Ihre Anliegen in der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik formulierte die Opposition auch in drei
ausführlichen Entschließungsanträgen, die von den Koalitionsparteien aber vertagt wurden. So drängte
Grünen-Agrarsprecher Wolfgang Pirklhuber in zwei Entschließungsanträgen ( 84/A(E), 148/A(E)) auf
eine an den Leitlinien von Ökologisierung, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Verteilungsgerechtigkeit ausgerichtete
Landwirtschaft sowie auf eine rasche Umsetzung. Seitens der Freiheitlichen schlug Harald Jannach in seiner Initiative
(185/A(E)) eine jährliche Obergrenze für die Agrarförderungen von 50.000 € pro Betrieb vor. Dazu
meinte der Landwirtschaftsminister, eine solche Maßnahme sei nur sinnvoll, wenn sie europaweit durchgesetzt
werde, da sonst die österreichische Landwirtschaft einen Wettbewerbsnachteil erleiden würde.
Grüne und FPÖ drängen auf Reformen bei der AMA
Zur Sprache kam auch das Thema Agrarmarkt Austria (AMA), wobei Grüne und Freiheitliche Reformbedarf in Richtung
Ökologisierung und Transparenz orteten. So forderte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) die Aufnahme eines
ausdrücklichen Bezugs auf gentechnikfreie Produktion ins AMA-Gesetz (51/A), während sich namens der FPÖ
Harald Jannach mehr Transparenz und Kontrolle durch die Einführung einer jährlichen Berichtspflicht der
AMA an das Parlament (194/A(E)) und durch die Entsendung von ParteienvertreterInnen in den AMA-Verwaltungsrat,
in dem derzeit die Sozialpartner vertreten sind, versprach ( 312/A). Beide Anträge wurde mehrheitlich vertagt.
Grüne wollen "biologisch" und "gentechnikfrei" als Leitbild für Österreichs
Landwirtschaft
Ihre Vorstellungen von einer biologischen und gentechnikfreien Landwirtschaft untermauerten die Grünen auch
durch die Forderung (50/A), den biologischen Landbau als agroökologisches Leitbild sowie den Verzicht auf
die Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut im Landwirtschaftsgesetz festzuschreiben. Landwirtschaftsminister
Rupprechter zitierte dazu eine Rechtsmeinung, wonach das Landwirtschaftsgesetz eine solche Festlegung nicht erlaube.
Auch dieser Antrag wurde schließlich mehrheitlich vertagt.
Grüne Vorbehalte gegen Agrotreibstoffe
"Bitte warten" hieß es auch für einen Entschließungsantrag (87/A(E)) der Grünen,
in dem Agrarsprecher Wolfgang Pirklhuber die Bedenken seiner Fraktion gegen Agrotreibstoffe aus Lebens- und Futtermitteln
erneuert und für die Herabsetzung der Beimengungsquote auf maximal 5 % von Nahrungs- und Energiepflanzen bei
Sprit plädiert.
Grüne warnen vor Handelsabkommen EU-USA
Schwere Bedenken meldeten die Grünen gegen das geplante Transatlantische Handelsabkommen zwischen der EU und
den USA an. Bäuerliche Landwirtschaft, Ernährungssicherheit, Konsumentenschutz, Umwelt- und Gesundheitsschutz
würden dabei im Interesse von Marktliberalisierung unter den Tisch gekehrt, warnte Wolfgang Pirklhuber. In
einem Entschließungsantrag (230/A(E)), der bei der Abstimmung allerdings vertagt wurde, pocht der Agrarsprecher
der Grünen auf Offenlegung sämtlicher Verhandlungsdokumente und fordert gleichzeitig die Einbindung des
Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente und der Zivilgesellschaft in den Verhandlungsprozess. Darüber
hinaus sollten die Kapitel Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit vom Vertragswerk explizit ausgenommen werden.
Team Stronach für Beibehaltung der Milchquotenregelung bis 2018
Kein Gehör fand Abgeordneter Leopold Steinbichler (T) mit seinem Vorstoß (263/A(E)) auf Beibehaltung
der nationalen Milchquoten durch Verordnung im derzeit bestehenden Ausmaß. Es gehe vor allem um die Sicherstellung
einer gentechnikfreien, auf die österreichischen Bedürfnisse abgestellten Produktion im Interesse der
heimischen KonsumentInnen, mahnte der Team Stronach-Agrarsprecher. Ein Kniefall vor den europäischen Großkonzernen
wie jüngst bei der EU-Entscheidung über Genmais 1507 dürfe auf dem Milchsektor nicht passieren.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt.
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