Mietzins wird wegen mangelnder Transparenz und Regelungslücken im MRG oft deutlich überschritten.
Betroffene erhalten von der Stadt Wien Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte
Wien (rk) - "Unsere täglichen Erfahrungen zeigen, dass am privaten Wohnungsmarkt in Wien nach
wie vor Verträge mit unzulässigen Mietzinsvorschreibungen angeboten und auch abgeschlossen werden. Trotz
bundesgesetzlicher Regelungen werden von manchen Vermietern die Mieten willkürlich festgesetzt", so Wohnbaustadtrat
Michael Ludwig. Wohnungssuchende und InteressentInnen könnten aufgrund der geltenden Bestimmungen, die keinerlei
transparente Ausweisung der Preise vorschreiben, keine eigenständige Überprüfung der Miete vornehmen.
Der Wiener Wohnbaustadtrat bekräftigt daher erneut die dringende Notwendigkeit für eine rasche Umsetzung
der im Programm der Bundesregierung verankerten Mietrechtsreform. Außerdem informiert Ludwig über die
Angebote der Stadt Wien: "Wir bieten den Wienerinnen und Wienern die Möglichkeit, sowohl Wohnungsangebote
als auch bestehende Verträge und Mieten auf deren Zulässigkeit zu überprüfen. Betroffene erhalten
auch kostenlose Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte", unterstreicht Stadtrat Ludwig.
Die Inanspruchnahme der städtischen Serviceleistungen - vom Online-Mietenrechner über Beratungen durch
die Mieterhilfe und die ExpertInnen der Gebietsbetreuung Stadterneuerung bis zur Einleitung eines Verfahrens bei
der Wiener Schlichtungsstelle - ist kostenlos und jederzeit möglich.
Der Wiener Mietenrechner - einfache Überprüfung mit nur wenigen Mausklicks
"Über den Wiener Mietenrechner, der unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar ist, bietet die Stadt
Wien die Möglichkeit, den individuellen Mietzins rasch und unkompliziert zu überprüfen", so
Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Mit dem Wiener Mietenrechner kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses
vor Abschluss eines Mietvertrages von Wohnungssuchenden errechnet oder von Mieterinnen und Mietern auch rückwirkend
grundlegend überprüft werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße
und Ausstattungsmerkmale - dazu zählen etwa Aufzüge, Kellerabteile, Balkon, Terrasse etc. - benötigt.
Das Servicetool, das von der MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) zur Verfügung
gestellt wird, ist mit einer optimierten BenutzerInnenoberfläche ausgestattet. "Wir bieten den Wienerinnen
und Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken
in der Bundesgesetzgebung und die somit mangelnde Transparenz für die Mieterinnen und Mieter sonst nicht möglich
wäre", betont der Wiener Wohnbaustadtrat.
In den vergangenen knapp fünf Jahren wurden über den Wiener Mietenrechner rund 250.000 Mietzinsberechnungen
durchgeführt. "Dieses kostenlose Service wird immer stärker genutzt. So haben alleine im heurigen
Jahr bereits 20.000 Personen den Wiener Mietenrechner zur Berechnung der zulässigen Miete genutzt", erklärt
Ludwig. Festzustellen sei darüber hinaus, dass auch Vermieter, die an einer gesetzeskonformen Mietzinsbildung
interessiert sind, dieses Servicetool zunehmend nutzen. Als ideale Ergänzung dazu bietet die Stadt Wien über
den Wiener Betriebskostenrechner unter www.betriebskostenrechner.wien.at die Möglichkeit, die Betriebskosten
zu überprüfen.
Kompetente und kostenlose Beratung und Informationen in allen Servicestellen
"Den Wienerinnen und Wienern stehen zudem in unseren Servicestellen sowie am Mieterhilfe-Telefon mit der
Nummer 4000-25900 kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für umfassende Beratung und Unterstützung
zur Verfügung", informiert Ludwig. In der Mieterhilfe ist eine Überprüfung von Mietverträgen
und Betriebskostenabrechnungen jederzeit möglich. Die MitarbeiterInnen informieren auch über die Rechte
und Pflichten von MieterInnen, Vermietern und Maklern. Informationen und Beratungen bieten darüber hinaus
auch die MitarbeiterInnen der Gebietsbetreuung Stadterneuerung mit ihren Servicelokalen in den Bezirken. Im Falle
von überteuerten Vorschreibungen oder unzulässigen Verträgen oder Abrechnungen kann schließlich
auch noch die Wiener Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Auch diese Einrichtung und die Verfahren vor der
Schlichtungsstelle sind für alle Wienerinnen und Wiener kostenlos.
Zu viel verrechneter Mietzins muss vom Vermieter rückerstattet werden
Mit der Schlichtungsstelle der MA 50 steht eine außergerichtliche Einrichtung für Betroffene zur
Verfügung. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle zur Klärung rechtlicher
Verfahren bzw. auch bei Differenzen zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung.
Die Schlichtungsstelle ist weisungsunabhängig. Für Verfahren, die bei der Schlichtungsstelle anhängig
sind, entstehen den Beteiligten keinerlei Verfahrenskosten. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu gerichtlichen
Auseinandersetzungen ist zudem, dass keine Notwendigkeit für eine anwaltliche Vertretung der Parteien besteht.
Die Bilanz der Wiener Schlichtungsstelle belegt ebenfalls, wie wichtig die Novellierung des Mietrechtsgesetzes
ist, wie Wohnbaustadtrat Ludwig erklärt: "Von der Wiener Schlichtungsstelle werden jedes Jahr rund 6.000
Verfahren abgewickelt. Knapp ein Drittel davon betrifft den Mietzins. In mehr als 90 Prozent der Entscheidungen
wurde eine unzulässige Verrechnung der Miete festgestellt. Durchschnittlich sind den Betroffenen rund drei
Euro pro Quadratmeter zu viel verrechnet worden. Diese Beträge müssen vom Vermieter gemäß
dem Gesetz rückerstattet werden."
Mietrechtsreform und Sicherstellung von Transparenz dringend erforderlich
"Um den rechtswidrige Praktiken, die von manchen in der Immobilienbranche angewendet werden, nachhaltig
einen Riegel vorzuschieben, ist die nun in Ausarbeitung befindliche Reform des Mietrechtsgesetzes (MRG) dringend
notwendig", so Ludwig. Denn nach wie vor würden Wohnungen deutlich über den zulässigen Mieten
angeboten und auch gesetzlich unzulässige Mietverträge abgeschlossen. "Wir brauchen umgehend eine
gesetzliche Neuregelung, die verpflichtend festschreibt, dass die Aufschläge transparent und für alle
Seiten, allen voran für die Mieterinnen und Mieter, nachvollziehbar aufgelistet werden. Nur so ist auch eine
Überprüfung für Wohnungssuchende sowie Mieterinnen und Mieter jederzeit möglich."
Die vorherrschende Intransparenz mache die Einhebung von unzulässigen Mietzinsen und die damit einhergehende
- und von manchen immer noch betriebene - Preistreiberei, die Teile des privaten Wohnungsmarktes betrifft, möglich.
"Was bei jedem Autokauf als Ausstattungs- und Aufpreisliste für Extras üblich ist, sollte längst
auch im viel wichtigeren Bereich des Wohnens und der Mieten Standard und Selbstverständlichkeit sein. Und
zwar verbindlich gesetzlich geregelt", macht Ludwig abschließend deutlich: "Rechtssicherheit, Transparenz
und Fairness müssen gerade im Bereich des Wohnens - und damit auch am privaten Wohnungsmarkt - sichergestellt
werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf."
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