Ludwig: Mietzins überprüfen zahlt sich aus. Wien
 unterstützt mit kostenlosen Angeboten

 

erstellt am
04. 04. 14
11.30 MEZ

Mietzins wird wegen mangelnder Transparenz und Regelungslücken im MRG oft deutlich überschritten. Betroffene erhalten von der Stadt Wien Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte
Wien (rk) - "Unsere täglichen Erfahrungen zeigen, dass am privaten Wohnungsmarkt in Wien nach wie vor Verträge mit unzulässigen Mietzinsvorschreibungen angeboten und auch abgeschlossen werden. Trotz bundesgesetzlicher Regelungen werden von manchen Vermietern die Mieten willkürlich festgesetzt", so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Wohnungssuchende und InteressentInnen könnten aufgrund der geltenden Bestimmungen, die keinerlei transparente Ausweisung der Preise vorschreiben, keine eigenständige Überprüfung der Miete vornehmen. Der Wiener Wohnbaustadtrat bekräftigt daher erneut die dringende Notwendigkeit für eine rasche Umsetzung der im Programm der Bundesregierung verankerten Mietrechtsreform. Außerdem informiert Ludwig über die Angebote der Stadt Wien: "Wir bieten den Wienerinnen und Wienern die Möglichkeit, sowohl Wohnungsangebote als auch bestehende Verträge und Mieten auf deren Zulässigkeit zu überprüfen. Betroffene erhalten auch kostenlose Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte", unterstreicht Stadtrat Ludwig. Die Inanspruchnahme der städtischen Serviceleistungen - vom Online-Mietenrechner über Beratungen durch die Mieterhilfe und die ExpertInnen der Gebietsbetreuung Stadterneuerung bis zur Einleitung eines Verfahrens bei der Wiener Schlichtungsstelle - ist kostenlos und jederzeit möglich.

Der Wiener Mietenrechner - einfache Überprüfung mit nur wenigen Mausklicks
"Über den Wiener Mietenrechner, der unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar ist, bietet die Stadt Wien die Möglichkeit, den individuellen Mietzins rasch und unkompliziert zu überprüfen", so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Mit dem Wiener Mietenrechner kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses vor Abschluss eines Mietvertrages von Wohnungssuchenden errechnet oder von Mieterinnen und Mietern auch rückwirkend grundlegend überprüft werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale - dazu zählen etwa Aufzüge, Kellerabteile, Balkon, Terrasse etc. - benötigt. Das Servicetool, das von der MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) zur Verfügung gestellt wird, ist mit einer optimierten BenutzerInnenoberfläche ausgestattet. "Wir bieten den Wienerinnen und Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung und die somit mangelnde Transparenz für die Mieterinnen und Mieter sonst nicht möglich wäre", betont der Wiener Wohnbaustadtrat.

In den vergangenen knapp fünf Jahren wurden über den Wiener Mietenrechner rund 250.000 Mietzinsberechnungen durchgeführt. "Dieses kostenlose Service wird immer stärker genutzt. So haben alleine im heurigen Jahr bereits 20.000 Personen den Wiener Mietenrechner zur Berechnung der zulässigen Miete genutzt", erklärt Ludwig. Festzustellen sei darüber hinaus, dass auch Vermieter, die an einer gesetzeskonformen Mietzinsbildung interessiert sind, dieses Servicetool zunehmend nutzen. Als ideale Ergänzung dazu bietet die Stadt Wien über den Wiener Betriebskostenrechner unter www.betriebskostenrechner.wien.at die Möglichkeit, die Betriebskosten zu überprüfen.

Kompetente und kostenlose Beratung und Informationen in allen Servicestellen
"Den Wienerinnen und Wienern stehen zudem in unseren Servicestellen sowie am Mieterhilfe-Telefon mit der Nummer 4000-25900 kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für umfassende Beratung und Unterstützung zur Verfügung", informiert Ludwig. In der Mieterhilfe ist eine Überprüfung von Mietverträgen und Betriebskostenabrechnungen jederzeit möglich. Die MitarbeiterInnen informieren auch über die Rechte und Pflichten von MieterInnen, Vermietern und Maklern. Informationen und Beratungen bieten darüber hinaus auch die MitarbeiterInnen der Gebietsbetreuung Stadterneuerung mit ihren Servicelokalen in den Bezirken. Im Falle von überteuerten Vorschreibungen oder unzulässigen Verträgen oder Abrechnungen kann schließlich auch noch die Wiener Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Auch diese Einrichtung und die Verfahren vor der Schlichtungsstelle sind für alle Wienerinnen und Wiener kostenlos.

Zu viel verrechneter Mietzins muss vom Vermieter rückerstattet werden
Mit der Schlichtungsstelle der MA 50 steht eine außergerichtliche Einrichtung für Betroffene zur Verfügung. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle zur Klärung rechtlicher Verfahren bzw. auch bei Differenzen zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung. Die Schlichtungsstelle ist weisungsunabhängig. Für Verfahren, die bei der Schlichtungsstelle anhängig sind, entstehen den Beteiligten keinerlei Verfahrenskosten. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu gerichtlichen Auseinandersetzungen ist zudem, dass keine Notwendigkeit für eine anwaltliche Vertretung der Parteien besteht.

Die Bilanz der Wiener Schlichtungsstelle belegt ebenfalls, wie wichtig die Novellierung des Mietrechtsgesetzes ist, wie Wohnbaustadtrat Ludwig erklärt: "Von der Wiener Schlichtungsstelle werden jedes Jahr rund 6.000 Verfahren abgewickelt. Knapp ein Drittel davon betrifft den Mietzins. In mehr als 90 Prozent der Entscheidungen wurde eine unzulässige Verrechnung der Miete festgestellt. Durchschnittlich sind den Betroffenen rund drei Euro pro Quadratmeter zu viel verrechnet worden. Diese Beträge müssen vom Vermieter gemäß dem Gesetz rückerstattet werden."

Mietrechtsreform und Sicherstellung von Transparenz dringend erforderlich
"Um den rechtswidrige Praktiken, die von manchen in der Immobilienbranche angewendet werden, nachhaltig einen Riegel vorzuschieben, ist die nun in Ausarbeitung befindliche Reform des Mietrechtsgesetzes (MRG) dringend notwendig", so Ludwig. Denn nach wie vor würden Wohnungen deutlich über den zulässigen Mieten angeboten und auch gesetzlich unzulässige Mietverträge abgeschlossen. "Wir brauchen umgehend eine gesetzliche Neuregelung, die verpflichtend festschreibt, dass die Aufschläge transparent und für alle Seiten, allen voran für die Mieterinnen und Mieter, nachvollziehbar aufgelistet werden. Nur so ist auch eine Überprüfung für Wohnungssuchende sowie Mieterinnen und Mieter jederzeit möglich."

Die vorherrschende Intransparenz mache die Einhebung von unzulässigen Mietzinsen und die damit einhergehende - und von manchen immer noch betriebene - Preistreiberei, die Teile des privaten Wohnungsmarktes betrifft, möglich. "Was bei jedem Autokauf als Ausstattungs- und Aufpreisliste für Extras üblich ist, sollte längst auch im viel wichtigeren Bereich des Wohnens und der Mieten Standard und Selbstverständlichkeit sein. Und zwar verbindlich gesetzlich geregelt", macht Ludwig abschließend deutlich: "Rechtssicherheit, Transparenz und Fairness müssen gerade im Bereich des Wohnens - und damit auch am privaten Wohnungsmarkt - sichergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf."

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.mieterhilfe.at

 

 

 

 

 

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