Eisenbahnkreuzungen: Gemeindebund ist im Recht

 

erstellt am
03. 04. 14
11.30 MEZ

Verfassungsgerichtshof hat entschieden
Wien (gemeindebund) - Mit Erleichterung nimmt Gemeindebund-Präsident Mödlhammer die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Eisenbahnkreuzungsverordnung zur Kenntnis. "Der Bund hat gegen den Konsultationsmechanismus bei der Eisenbahnkreuzungsverordnung verstoßen", resümiert Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer. Zu ersten Mal in der Geschichte hat der Österreichische Gemeindebund im Herbst 2013 einen Feststellungsantrag beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, weil der Bund die Aufforderung des Gemeindebundes über die Einleitung des Konsulationsmechanismus bezüglich der fehlenden bzw. unvollständigen Kostenschätzung bei der stärkeren Sicherung der Eisenbahnkreuzungen ignoriert hat.

Schnellstens neue Verhandlungen gefordert
"Es wäre erfreulich gewesen, hätte die Infrastrukturministerin früher das Gespräch mit den Gemeinden gesucht. Immerhin geht es hier um Kosten, die einige Gemeinden in den Ruin getrieben hätten", so Mödlhammer.

Die Feststellung macht die Eisenbahnkreuzungsverordnung nicht gesetzeswidrig. Die Entscheidung führt jedoch dazu, dass nun in diesem Fall der Bund jene Kosten zu tragen hat, die durch die Verordnung entstanden sind. "Ich fordere schnellstens neue Verhandlungen von Seiten des Bundes und erwarte, dass der Bund seiner Verpflichtung nachkommt und die Kosten trägt", so der Gemeindebund-Chef.

Können sich Bund und Gemeinden am Verhandlungstisch nicht einigen, entscheidet der Verfassungsgerichtshof über die Ersatzpflicht.

 

 

 

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