Abschaffung der Pensionsbeiträge für erwerbstätige Pensionisten – Seniorenrat
unterstützt SVA Vorstoß
Wien (seniorenrat) - Wer in Alterspension geht und weiterarbeitet, der soll künftig keine Pensionsbeiträge
mehr bezahlen – darüber sind sich Sozialversicherung der Selbständigen SVA und Seniorenrat bei der heutigen
Pressekonferenz einig. Derzeit liegt das Pensionsantrittsalter in Österreich bei 58,4 Jahren und damit arbeiten
die Österreicher im Durchschnitt um vier Jahre weniger lang als der OECD-Durchschnitt. „Wir müssen gezielte
Anreize schaffen und die, die länger erwerbstätig sein wollen entlasten. Wer länger arbeitet, der
soll auch was davon haben“, so Peter McDonald, SVA Obmann-Stv.
Mehr als 23 Jahre verbringen Herr und Frau Österreicher heute in Pension. Das ist um fast zehn Jahre länger
wie noch 1970. Gleichzeitig ist die Lebenserwartung um sieben Jahre gestiegen. Insgesamt sind wir heute länger
in Ausbildung, arbeiten weniger lang, sind länger in Alterspension und werden immer älter. „Diese Zahlen
verdeutlichen wie wichtig es ist, dass wir rasch gezielte Anreize schaffen, damit sich längeres Arbeiten für
den Einzelnen lohnt und die nachhaltige Finanzierung für die Pensionen zukünftiger Generationen gesichert
ist“, so McDonald
Die Präsidenten des Seniorenrats Andreas Khol und Karl Blecha sind sich einig: „Wenn wir wollen, dass die
Menschen in Österreich länger arbeiten, muss sich das auch für den einzelnen lohnen“. Wer heute
eine Alterspension bezieht und weiterarbeitet, der bezahlt die vollen Pensionsversicherungsbeiträge. „Das
muss sich ändern“, betont Seniorenbund-Obmann und Seniorenrats-Präsident Khol. „Erstmals greift eine
große Sozialversicherung wie die SVA, die die Pensionsversicherungsbeiträge direkt einnimmt, dieses
brisante Thema auf. Das ist erfreulich.“
SVA und Seniorenrat setzen sich beim Gesetzgeber dafür ein, dass erwerbstätige Pensionisten, wenn sie
weiterhin arbeiten, keine Pensionsbeiträge mehr bezahlen. Pensionistenverbands- und Seniorenrats-Präsident
Blecha: „Wenn ein Pensionist weiterarbeitet, zahlt er derzeit Pensionsversicherungsbeiträge, denen keine adäquate
Erhöhung seiner Pension gegenübersteht. Daher treten wir in solchen Fällen für eine Streichung
des Pensionsversicherungsbeitrages ein.“ Diese Änderung bedeute eine wesentliche finanzielle Erleichterung,
die sich für den einzelnen rechne, sei kostenneutral und auch gesamtwirtschaftlich gesehen viel versprechend,
sind sich Seniorenrat und SVA einig.
Pensionskonto und Pensionskontorechner schaffen Transparenz
Um die Menschen zu motivieren, über das Regelpensionsalter hinaus erwerbstätig zu sein, braucht es
attraktive Anreize. Das Pensionskonto ist ein erster wichtiger Schritt für mehr Transparenz. Ähnlich
wie bei einem Sparbuch können Versicherte ihre aktuellen Ansparungen einsehen. Weiters soll ein Pensionskontorechner
ab Juni ermöglichen, eine fiktive Pensionshöhe je nach Pensionsantrittszeitpunkt zu kalkulieren. „Das
bringt mehr Planbarkeit und mehr Sicherheit“, betont McDonald. Der Unterschied zwischen dem Pensionsantritt mit
62 oder 67 Jahren macht bis zu 44 Prozent aus: Wer zuletzt ein Bruttoeinkommen von 2.200 Euro bezogen hat und mit
62 Jahren in die Korridorpension geht, bekommt 1.560 Euro Brutto. Wenn dieselbe Person über das gesetzliche
Pensionsalter hinaus bis 67 arbeitet, so macht die Pension 2.244 Euro aus.
|