Aussprache mit ExpertInnen im Sozialausschuss des Nationalrats
Wien (pk) - Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sei bei der laufenden Umstellung von 3,6 Millionen Pensionskonten
"völlig im Zeitplan". Das betonte PVA-Obmann Manfred Felix am 09.04. bei einer Aktuellen Aussprache
im Sozialausschuss des Nationalrats zum Thema Pensionskonto. Zwar gibt es nach wie vor bei vielen Versicherten
Lücken bei den dokumentierten Versicherungszeiten, die PVA will aber wie geplant ab Juni die Information über
die jeweils errechneten Kontoerstgutschriften aussenden. Laut Felix sind pro Tag 75.000 Aussendungen geplant, bis
spätestens Ende Oktober sollen alle Betroffenen die Schreiben über ihre endgültige bzw. vorläufige
Kontoerstgutschrift erhalten haben.
Nicht nur Felix, auch die VertreterInnen der anderen betroffen Sozialversicherungsanstalten sind überzeugt,
dass das Pensionskonto zu mehr Transparenz beitragen wird.
Thema im Sozialausschuss war außerdem die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Wie Sozialminister
Rudolf Hundstorfer erklärte, sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Er kann sich aber vorstellen,
unter gewissen Voraussetzungen einen 12-Stunden-Tag zu ermöglichen, wenn es gleichzeitig längere Freizeitphasen
gibt. Für Ausschussobfrau Sabine Oberhauser (S) ist es allerdings noch nicht fix, dass das Paket kommt, ein
12-Stunden-Tag als Einzelmaßnahme kommt für sie jedenfalls nicht in Frage. Die SPÖ drängt
etwa auf verschärfte Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping sowie eine sechste Urlaubswoche für ältere
ArbeitnehmerInnen, wobei es Hundstorfer zufolge nicht unbedingt um einen automatischen Zugang zu einer zusätzlichen
Urlaubswoche nach 25 Arbeitsjahren, sondern vor allem um eine bessere Anrechnung von Vordienstzeiten geht.
Die im Regierungsprogramm vereinbarte Ausbildungsverpflichtung will Hundstorfer bis zum Jahr 2016 bzw. 2017 umsetzen.
Er kündigte zudem eine Novelle zum Bundesbehindertengesetz an. Eine Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge
schloss der Minister kategorisch aus. Zum Thema Pensionsalter merkte er an, jede Woche, die die ÖsterreicherInnen
durchschnittlich später in Pension gehen, bringe Minderausgaben von 25 Mio. €.
2,4 Millionen ASVG-Versicherte mit Lücken bei Versicherungszeiten
Zum Thema Pensionskonto standen dem Sozialausschuss neben PVA-Obmann Manfred Felix auch Thomas Neumann, Direktor
der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und zuständig für den Geschäftsbereich
Kundenmanagement, Theresia Meier, Obfrau der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), sowie Lucian Wetter,
stv. Generaldirektor der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) und Bereichsleiter für
die Bereiche Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung, als Auskunftspersonen zur Verfügung.
Wie Felix berichtete, hat die PVA insgesamt 5,1 Millionen Pensionskonten zu betreuen, davon müssen für
3,6 Millionen Konten Erstgutschriften berechnet werden. Die anderen 1,5 Millionen Konten sind Versicherten zuzurechnen,
die ausschließlich Pensionskonto-Versicherungszeiten aufweisen.
Von den 3,6 Millionen Versicherten, die eine Kontoerstgutschrift erhalten, wurden laut Felix bei 2,4 Millionen
Lücken im Versicherungsverlauf festgestellt, wobei es in Extremfällen bis zu 200 Lücken gibt. Der
Großteil der Betroffenen wurde bereits 2013 angeschrieben. Die Rücklaufquote bei den ausgesandten Fragebögen
bezifferte Felix mit aktuell 53%, wobei die durchschnittliche Rücklaufzeit 3 Monate beträgt. Wer sich
nicht rührt, wird demnächst ein RSb-Schreiben erhalten, da die PVA alle Versicherten nachweislich informieren
will.
Ganz lässt sich die Vorgabe allerdings nicht einhalten, machte Felix geltend, da es nicht von allen Versicherten
Adressdaten gibt und einige von ihnen im Ausland leben. Diesen Personen könne man naturgemäß auch
das Informationsschreiben über die Kontoerstgutschrift nicht zusenden, erklärte er. Insgesamt sprach
Felix von einer logistischen Herausforderung, es gehe um die größte Verwaltungsreform im Pensionsrecht
seit dem Jahr 1956.
Mit dem Informationsschreiben über die endgültige bzw. vorläufige Kontoerstgutschrift wird auch
ein Versicherungsdatenauszug mitgeschickt, betonte Felix. Damit werden auch jene Versicherten, bei denen die PVA
keine Versicherungslücke festgestellt hat, auf einfachem Weg überprüfen können, ob Versicherungszeiten
fehlen. SVA-Direktor Neumann ergänzte, dass im Endeffekt gegen eine Kontoerstgutschrift wie gegen alle Entscheidungen
der Pensionsversicherung ein Rechtsmittel eingelegt werden kann. Ein nachträglicher Eingriff in die Kontoerstgutschrift,
etwa weil sich der Aufwertungsfaktor ändert, ist ihm zufolge nicht möglich.
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wird laut Neumann ab Anfang Juni 300.000 Selbstständige
anschreiben. Sie habe bislang keine Aussendungen gemacht, da für das Jahr 2013 in der Regel noch kein endgültiger
Steuerbescheid vorliege. Von der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau werden laut Generaldirektor-Stellvertreter
Wetter 50.000 Pensionskonten geführt, bei nicht nachvollziehbaren Lücken seien die Betroffenen angeschrieben
worden. SVB-Obfrau Meier hielt fest, die Versicherungsanstalt der Bauern habe grundsätzlich eine gute Datenlage,
vor allem bei Frauen habe man aber etwaige Kindererziehungszeiten nachgefragt.
Einschau ins Pensionskonto auch über FinanzOnline möglich
Zu der von den Pensionsversicherungen ermittelten Kontoerstgutschrift kommen ab dem heurigen Jahr die neu erworbenen
Pensionsbeiträge hinzu. Mittels Bürgerkarte bzw. Handysignatur werde jeder Versicherte Zugriff auf sein
Pensionskonto haben und damit auch auf einen Blick sehen können, wo und ob er versichert ist und wie hoch
die Beitragsgrundlage ist, sagte Felix. Wer keine Bürgerkarte und keine Handy-Signatur hat, kann sich die
Daten auch schriftlich zuschicken lassen bzw. bekommt bei den Landesstellen und lokalen Sprechtagen der Pensionsversicherungen
Auskunft. Auch über FinanzOnline wird man laut Neumann in sein Pensionskonto Einschau nehmen können.
Ab Juni soll laut Felix außerdem ein Prognoserechner zur Verfügung stehen. Mit der Eingabe des Geburtsdatums,
der Kontoerstgutschrift und des Gehalts lasse sich errechnen, wie hoch die Pension sein werde.
FPÖ bezweifelt, dass Pensionskonto mehr Transparenz bringt
Von Seiten der FPÖ äußerte Abgeordneter Werner Neubauer erhebliche Zweifel an der Transparenz des
Pensionskontos. Er hält nicht nur den Begriff "Gutschrift" für irreführend, weil er ein
Guthaben suggeriere, das in der Realität so nicht vorhanden sei, weil das österreichische Pensionssystem
auf einem Umlageverfahren beruhe. Seiner Meinung nach ist es außerdem nicht möglich, die Höhe der
Pension zu prognostizieren, da es bis zum Pensionsantritt, unabhängig von der eigenen Erwerbslaufbahn, laufend
Gesetzesänderungen geben könne, die sich auf den Wert des Pensionskontos auswirken. Schon jetzt werde
die Gesamtgutschrift "schleichend entwertet", ist er überzeugt.
Neubauer und seine Fraktionskollegin Anneliese Kitzmüller bedauerten außerdem, dass die flächendeckende
Einführung des Pensionskontos nicht dazu genutzt wurde, die Sozialversicherungsträger zusammenzulegen.
Viel Skepsis, was die Transparenz des Pensionskontos betrifft, äußerte auch NEOS-Abgeordneter Gerald
Loacker. Es müsse jeder Bürger nachvollziehbar nachrechnen können, wie die Kontoerstgutschrift zustande
komme, so eine seiner Forderungen. Loacker fragte außerdem warum das Pensionskonto für Beamte erst ab
dem Jahrgang 1976 gilt, während alle anderen Versicherten bereits ab dem Jahrgang 1955 erfasst sind.
Über eine mangelnde Information der Versicherten und umständliche Formulare klagten FPÖ-Abgeordnete
Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Grün-Abgeordnete Birgit Schatz. Unabhängig vom Bildungsniveau hätten
viele Betroffenen Schwierigkeiten gehabt, das Formular richtig auszufüllen, meinte etwa Schatz.
Abgeordnete Waltraud Dietrich begrüßte namens des Team Stronach das Pensionskonto. Sie bedauerte aber,
dass verschiedene Sozialversicherungsanstalten für die Pensionskonten zuständig sind.
Abgeordneter August Wöginger (V) wies darauf hin, dass derzeitige PensionistInnen vom Pensionskonto nicht
betroffen sind. Für ihn ist es ein großer Fortschritt, dass künftig jeder nachsehen kann, wie hoch
seine Pension sein wird. Die zuvor geltende Parallelrechnung sei für die BürgerInnen nicht nachvollziehbar
gewesen. Es gebe auch einen Verlust- bzw. Gewinndeckel je nach Jahrgang von +/- 1,5 bis 3,5%, hielt Wöginger
fest.
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) erinnerte die FPÖ daran, dass das Pensionskonto unter der
schwarz-blauen Regierung eingeführt wurde. Mit der zuletzt beschlossenen Abschaffung der Parallelrechnung
sei de facto nur die Wirksamkeit des Kontos vorgezogen worden.
Ähnlich argumentierte auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Jeder könne sehen, wie hoch seine Pension
in etwa sein werde, wenn die Berufslaufbahn so wie bisher verlaufe, skizzierte er. Dass die Gehaltsentwicklung
nicht genau vorausgesagt werden könne, sei klar, und auch das Pensionsrecht sei nicht in Stein gemeißelt,
räumte der Minister ein, nichtsdestotrotz sei das neue System transparent und nachvollziehbar. Im Übrigen
habe sich das Pensionsrecht auch in der Vergangenheit ständig weiterentwickelt. Hundstorfer verwies etwa auf
die Einführung eines Pensionsanspruchs für Bäuerinnen 1992, die Anrechnung von Kindererziehungszeiten
oder die bessere Absicherung von Ein-Personen-Unternehmen.
Dass die Systemumstellung bei den Beamten länger braucht, begründete Hundstorfer damit, dass es ansonsten
für die Betroffenen zu dramatischen Pensionsverlusten gekommen wäre.
Scharfe Kritik der Grüne am geplanten Arbeitszeitpaket
Abseits des Themas Pensionskonto befasste sich der Sozialausschuss auch mit dem geplanten Arbeitszeitpaket. Abgeordnete
Birgit Schatz äußerte massives Befremden darüber, dass Sozialminister Hundstorfer einem 12-Stunden-Tag
zustimmen wolle. Lange Arbeitszeiten seien für die Gesundheit sehr belastend und vor allem für ältere
ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge problematisch, meinte sie. Wenn bei Lehrlingen die Heimreisezeit nicht mehr in
die Höchstarbeitszeit falle, bedeute das eine deutlich längere Arbeitszeit am Bau.
Abgeordneter Gerald Loacker (N) begrüßte demgegenüber die Pläne zur Arbeitszeiterweiterung
ausdrücklich. Skeptisch ist er hingegen, was eine Ausweitung des Anspruchs von ArbeitnehmerInnen auf eine
sechste Urlaubswoche betrifft. Seiner Ansicht nach wird damit für ältere Menschen auf Jobsuche eine zusätzliche
Hürde geschaffen.
Abgeordneter August Wöginger (V) hielt den Grünen entgegen, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit
unangetastet bleiben solle. Damit werde den Betroffenen auch mehr Freizeit im Block zur Verfügung stehen.
Überhaupt wird nach Ansicht Wögingers viel Falsches berichtet, schließlich seien vom 12-Stunden-Tag
nur zwei Bereiche betroffen: Gleitzeitverträge bzw. der Bereich der aktiven und passiven Reisezeit. Es sei
der Wunsch vieler MitarbeiterInnen, bei der Reisezeit etwas zu ändern, um die Möglichkeit zu haben, nach
der Arbeit nach Hause zur Familie fahren zu können.
Ausschussvorsitzende Sabine Oberhauser (S) merkte in Richtung von Abgeordnetem Loacker an, die Wirtschaft fordere
von den ArbeitnehmerInnen ständig mehr Flexibilität. Für sie ist es eine Frage der Gerechtigkeit,
den Anspruch älterer ArbeitnehmerInnen auf eine sechste Urlaubswoche auszudehnen. Warum solle jemand, der
den Arbeitsplatz, etwa aufgrund einer Firmeninsolvenz, wechseln habe müssen oder verschiedene Dienstverhältnisse
gehabt habe, gegenüber langjährigen MitarbeiterInnen eines Unternehmens benachteiligt werden, fragte
sie. Was den 12-Stunden-Tag betrifft, ortet Oberhauser noch "viel Kommunikations- und Verhandlungsbedarf",
dieser könne jedenfalls nicht ein einzelner Schritt sein, "so dieses Paket kommt".
Sozialminister Rudolf Hundstorfer wies darauf hin, dass im Regierungsprogramm ein Arbeitszeitpaket vereinbart worden
sei. Für ihn ist es wichtig, dass es zu einem ausgewogenen Gesetz kommt. Ein 12-Stunden-Tag kann seiner Meinung
nach nur unter dem Aspekt längerer Freizeitphasen diskutiert werden. Dass Heimfahrts- und Reisezeiten bei
Lehrlingen künftig anders bewertet werden sollen als bisher, ist laut Hundstorfer ein Wunsch vieler Jugendlicher,
die gemeinsam mit der Bau- bzw. Montagepartie in ihren Heimatort zurückfahren wollten.
Gegenüber Abgeordnetem August Wöginger hielt Hundstorfer fest, das derzeitige Wirtschaftswachstum reiche
nicht für eine Entlastung des Arbeitsmarkts aus. Ein Finanzierungsproblem im Bereich der Arbeitsmarktpolitk
sieht er nicht, aktuell sei in diesem Bereich lediglich ein Minus von 900.000 € zu erwarten. Zuvor hatte Abgeordnete
Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) auf einen möglichen Fehlbetrag von 1,2 Mrd. € verwiesen.
Hundstorfer bestritt auch, dass die Pensionsstatistik durch die Abschaffung der befristeten Invaliditätspension
verwässert wird. Da es pro Jahr nur rund 7.000 Betroffene gebe, beeinflusse die Abschaffung das tatsächliche
durchschnittliche Pensionsantrittsalter nicht.
Zur Frage von Abgeordneter Waltraud Dietrich (T) nach Überlegungen zur Einführung einer Pflegeversicherung
merkte Hundstorfer an, die Reformarbeitsgruppe Pflege habe sich umfassend mit dieser Frage befasst und sei letztendlich
zum Schluss gekommen, dass es sinnvoller sei, weiter bei der Budgetfinanzierung zu bleiben. Eine Pflegeversicherung
würde nicht nur zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten führen, auch andere Probleme, etwa bei der
Definition des Leistungskatalogs, drohten, wie Erfahrungen in Deutschland zeigten. Hundstorfer geht außerdem
davon aus, dass es im nächsten Jahrzehnt kein Finanzierungsproblem bei der Pflege geben wird.
FPÖ setzt sich mit Forderungen zur Arbeitsmarktpolitik nicht durch
Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Sozialausschusses standen auch zwei Anträge der FPÖ, die
beide abgelehnt wurden. Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein beharrte darauf, Personen aus Bulgarien und Rumänien
nur einen beschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu gewähren ( 78/A[E]). Probleme
sah sie vor allem in der Baubranche, im Reinigungsgewerbe und bei Gesundheitsberufen. Sie stieß mit ihrer
Forderung aber auf breite Ablehnung von Seiten der Mehrheit des Ausschusses. Den Antrag unterstützte außer
den Freiheitlichen letztlich nur das Team Stronach.
Die Abgeordneten Gerald Loacker (N), Erwin Spindelberger (S), Birgit Schatz (G) und Gertrude Aubauer (V) sahen
unbegründete Befürchtungen gegenüber der Ostöffnung. Ein Massenzustrom an Arbeitskräften
finde nicht statt. Zudem habe Österreich bereits die Übergangsfrist bis zur Arbeitsmarktöffnung
maximal ausgeschöpft und es gebe keine weitere Handhabe mehr in diesem Punkt. Sozialminister Rudolf Hundstorfer
wies darauf hin, dass vor allem qualifizierte Arbeitnehmer nach Österreich kämen, Österreich profitiere
letztlich vom offenen Arbeitsmarkt.
Abgeordnete Schatz meinte allerdings, das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping, mit dem man begleitende Maßnahmen
zur Ostöffnung setzen wollte, greife nicht so, wie es wünschenswert wäre. Der Sozialminister sollte
sich zudem auf europäischer Ebene für einheitliche sozialrechtliche Standards, etwa bei der Frage des
Mindestlohns, einsetzen, damit Arbeitsuchende auch in ihren Heimatländern ein angemessenes Einkommen erzielen
könnten.
Zudem forderte die Freiheitliche Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein, bei der Vergabe von Kursen durch das Arbeitsmarktservice
(AMS) transparenter vorzugehen und mehr Augenmerk auf Ausbildungsinhalte, Ergebnisverantwortlichkeit und Qualitätssicherung
zu richten ( 188/A[E]). Der Antrag wurde nur von den Oppositionsparteien unterstützt und verfiel ebenfalls
der Ablehnung. Während die Abgeordneten Gerald Loacker (N) und Birgit Schatz (G) Bedarf an mehr Transparenz
im Bereich der AMS-Kurse sahen, verteidigten die Abgeordneten Gertrude Aubauer (V), Ulrike Königsberger-Ludwig
(S) und Erwin Spindelberger (S) die AMS-Maßnahmen unter Hinweis auf eine hohe Erfolgsquote.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer stellte fest, die von den Freiheitlichen geforderten Angaben seien größtenteils
öffentlich zugänglichen Datenbanken des AMS zu entnehmen. Sicher gebe es immer Verbesserungsbedarf, es
sei jedoch eine Tatsache, dass 60 % der AbsolventInnen von AMS-Kursen bald wieder Arbeit fänden.
Grüne für besseren Zugang zu Assistenzhunden und Rehab-Maßnahmen
Abgelehnt wurden schließlich auch zwei Initiativen der Grünen. Zuerst ging es Abgeordneter Helene Jarmer
darum, dass sowohl Blindenführhunde als auch Mobilitäts-, Orientierungs- und Low-Vision-Trainings als
medizinische Rehabilitationsmaßnahme anerkannt werden ( 137/A[E]). Mobilität sei für ein selbstbestimmtes
Leben wichtig, argumentierte sie und verwies auf derzeit große Unterschiede bei der Gewährung finanzieller
Hilfen. Sie brachte zu ihrem Antrag auch einen Abänderungsantrag ein, in dem sie die Finanzierung aller Maßnahmen
durch nur eine Stelle forderte.
Den Ansatz der Grünen sah hingegen Abgeordneter Dietmar Keck (S) als verfehlt an. Das Hauptproblem bei Assistenzhunden
liege beim Gewerbe der Hundeausbildung, das derzeit zu viele Kosten ungerechtfertigter Weise auf die KundInnen
abwälze. Die Bundesregierung bereite deshalb bereits eine Regelung dieser Ausbildung vor, von der er sich
eine deutliche Kostensenkung erwarte. Er wurde in dieser Ansicht von Abgeordnetem Franz-Joseph Huainigg (V) unterstützt.
Zustimmung fand die Initiative der Grünen nur bei der Opposition und blieb damit ohne Mehrheit.
Abgeordnete Judith Schwentner (G) forderte zudem, gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitslosen ohne Berufsschutz
den Zugang zu Rehabilitationsprogrammen bzw. zur Invaliditätspension zu erleichtern ( 19/A). Dieser sei derzeit
nicht ausreichend gegeben, meinte die Abgeordnete. Der Antrag wurde neben den Grünen nur von Freiheitlichen
und NEOS unterstützt und daher mehrheitlich abgelehnt.
Abschließend wählte der Ausschuss Abgeordnete Waltraud Dietrich (T) einstimmig zur Dritten Schriftführerin.
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