Vassilakou: "Klarer Auftrag an die Bundesregierung, EigenverbraucherInnen von Steuern
zu befreien"
Wien (rk) - Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou zeigte sich erfreut über den Beschluss
der Landesenergiereferentenkonferenz vom 07.04., die Bundesregierung aufzufordern, die Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen
wieder zurück zu nehmen. Per Erlass hatte das Finanzministerium im Februar 2014 die Besteuerung von selbst
erzeugten und selbst verbrauchten Sonnenstrom durch die Elektrizitätsabgabe verfügt. "Die Bundesländer
sind einhellig der Meinung, dass dies zu großer Verunsicherung bei Produzenten, Händlern und Konsumenten
geführt hat. Zusätzlich ist diese Maßnahme eine Hürde für viele engagierte BürgerInnen,
die Sonnenenergie nutzen wollen".
Die LandesenergiereferentInnen waren sich auch einig, dass durch die gewählte Vorgangsweise der Bundesregierung
jedwede Interessentengruppe vor den Kopf stößt, wenn man diese einerseits mit durchaus verbesserungswürdigen
Förderungsprogrammen zum Bau von Photovoltaikanlagen animiert und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten
versucht, ihnen andererseits mit kaum exekutierbaren Energieabgaberegelungen und -erlässen wieder Bürokratie
und zusätzliche Abgaben auferlegt.
"Die Bundesregierung soll nun Sorge dafür tragen, dass selbsterzeugte, dem Eigenverbrauch zugeführte
Energie aus anerkannten Ökostromanlagen generell von der Energieabgabe befreit wird", erklärte Vassilakou.
Denn: "Den LandesenergiereferentInnen ist es ein wichtiges Anliegen, den Ökostromausbau weiterhin zügig
voranzutreiben. Dazu braucht es einerseits verlässliche Rahmenbedingungen und andererseits eine entsprechende
Dotierung."
Nutzung von Dächern von Mehrfamilienhäusern ermöglichen
"Für Wien besonders wichtig ist es, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern
zu erleichtern und diesen Strom selbst abzunehmen", erklärte Vassilakou. Während im Bereich der
Einfamilienhäuser und gewerblichen Objekte solche Anlagen relativ problemlos errichtet werden können,
scheitert die Errichtung auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern und insbesondere auf Dächern von
Wohnungseigentumsobjekten an den derzeit bestehenden rechtlichen Hürden. Das hemmt vor allem in Städten
wie Wien den Ausbau, weil Einfamilienhäuser hier die Ausnahme und Mehrfamilienhäuser die Regel sind.
"Aber um die Netze nicht übermäßig zu belasten, sollten diese Anlagen primär für
den Eigenverbrauch erzeugen und nur die überschüssige Energie in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Die bestehenden rechtlichen Hürden müssen nach Meinung der LandesenergiereferentInnen von der Bundesregierung
behoben werden, damit eine Nutzung der Dächer von Mehrfamilienhäusern und insbesondere jene von Wohnungseigentumsobjekten
für Photovoltaikanlagen mit Überschusseinspeisung möglich wird."
Erleichterung von Genehmigungen
Positiv ist aus Sicht Vassilakous auch zu bewerten, dass sich die LandesenergiereferentInnen für eine
Vereinfachung der Verwaltungsverfahren bei der Genehmigung von PV-Anlagen aussprechen. Bisher braucht es einen
Bescheid des Landeshauptmannes, um eine Anlage als Ökostromanlage anzuerkennen. Dies verursacht bei den Ämtern
der Landesregierungen einen sehr hohen Verwaltungsaufwand. "Es ist daher richtig, dass das Ziel sein sollte,
diese Verfahren weitgehend zu vereinfachen bzw. überhaupt ersatzlos zu streichen."
|