Autonomien: Südtirol, Trentino, Aosta
und Friaul bestehen auf Schutz
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erstellt am
16. 04. 14
11.30 MEZ
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Bozen (lpa) - Änderungen der Sonderstatute nur im Einvernehmen mit den betroffenen Regionen: Diese Forderung
haben die Länder Südtirol, Trentino, Friaul-Julisch Venetien sowie Aosta nun in einem Änderungsantrag
zum Verfassungsreform-Entwurf der Regierung festgehalten. Zudem soll auch die Möglichkeit der Delegierung
von Zuständigkeiten festgeschrieben werden.
Was die Reform des fünften Abschnitts der Verfassung betrifft, der die Beziehungen zwischen Regionen und Staat
regelt, ziehen die autonomen Länder an einem Strang: So haben sich die Chefs der jeweiligen Länderregierungen
- neben Landeshauptmann Arno Kompatscher dessen Amtskollegen Ugo Rossi (Trentino), Debora Serracchiani (Friaul-Julisch
Venetien) sowie Augusto Rollandin (Aosta) - auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zu Artikel 33 des Regierungsentwurfs
zur Verfassungsreform verständigt, der das Prinzip des Einvernehmens festschreiben soll. Oder anders: Wird
der Änderungsantrag angenommen, dürfen die Sonderstatute nur geändert werden, wenn sich der Staat
und die betroffenen Länder einig sind.
Dieser Änderungsantrag ist sowohl der Regierung, als auch den Parlamentariern der Länder übermittelt
und zudem durch einen zweiten Antrag ergänzt worden. Dieser betrifft die Einfügung eines weiteren Absatzes
des Artikels 33, der die Abtretung von staatlichen Kompetenzen im Delegierungswege vorsieht. Sollten sich also
der Staat und die jeweils betroffenen Länder darauf verständigen, dass letztere Kompetenzen des ersteren
übernehmen sollen, kann auch dies geschehen, und zwar auch "auf Vorschlag der Länder", wie
es im Änderungsantrag heißt. Der rechtliche Weg einer solchen Delegierung führt über eine
Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut. Wie die vier Regierungschefs betonen, könnten die autonomen
Länder auf diesem Wege Zuständigkeiten übernehmen, die im Verfassungsgefüge eigentlich dem
Staat vorbehalten blieben.
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