Stipendien, Wohnungen & Reisekostenerstattung für Künstlerinnen und Künstler
Wien (bpd) - Das Bundeskanzleramt hat im Banff Centre, Alberta/Kanada, einen Stipendienplatz geschaffen
und vergibt diesen im Rahmen einer Ausschreibung für das Jahr 2015. Ebenso wurde eine Atelierwohnung für
Künstlerinnen und Künstler im Bereich Video- und Medienkunst in Yogyakarta (Indonesien) angemietet, die
im Frühjahr und Herbst 2015 für jeweils drei Monate zur Verfügung gestellt wird.
"Es freut uns, dass wir diese zwei Stipendienplätze für Künstlerinnen und Künstler zur
Verfügung stellen können, denn gerade für Kreative sind horizonterweiternde Erfahrungen von unschätzbarem
Wert", so Bundesminister Ostermayer. "Einige Zeit in Kanada oder Indonesien zu leben und zu arbeiten
wird sich bestimmt förderlich auf das kreative Schaffen auswirken."
Der Stipendienplatz in Alberta ist mit der Abdeckung der Reisekosten, der Kosten für den Aufenthalt (Atelier,
Wohnen, Essen) und einem Stipendium in der Höhe von 2.000 Euro verbunden. Die Aufenthaltsdauer wird je nach
Projekt zwischen fünf und sieben Wochen betragen. Im Bundeskanzleramt erstellt eine Jury eine Vorauswahl,
die definitive Entscheidungszusage wird vom Banff Centre in Alberta getroffen.
In Yogyakarta wird eine Atelierwohnung für Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich der Video-
und Medienkunst in zwei Tranchen zu je drei Monaten im Frühling und Herbst 2015 vergeben. Damit verbunden
sind ein Stipendium von monatlich 1.500 Euro und eine Reisekostenpauschale von 1.200 Euro. Vergeben wird das Atelier
auf Vorschlag einer unabhängigen Jury.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden Video- und Medienkünstlerinnen
und -künstler bzw. solche Kunstschaffenden, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich
seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten und
Personen, die für das Jahr 2015 ein Atelier des Bundes oder ein Staats- bzw. Startstipendium zugesprochen
bekommen haben.
Die schriftlichen Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. Mai 2014 (es gilt das Datum des Poststempels)
an das Bundeskanzleramt Österreich, Abteilung II/1, Concordiaplatz 2, 1010 Wien zu senden.
Information:
Einreichmodalitäten für Kanada bzw. Indonesien
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