EU stärkt Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer

 

erstellt am
15. 04. 14
11.30 MEZ

EU-Bürger sollen ihr Recht, in einem anderen Mitgliedsland zu leben und zu arbeiten, künftig besser durchsetzen können.
Brüssel (ec) - Der EU-Ministerrat hat am 14.04, neuen Regeln zugestimmt, die die noch bestehenden rechtlichen Barrieren im Arbeitsalltag mobiler EU-Bürger abbauen sollen. Sozialkommissar László Andor betonte, dass dies für alle, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen oder dies bereits tun, eine gute Nachricht ist.

Die neuen Rechtsvorschriften, die im April 2013 von der Kommission vorgeschlagen wurden, sollen bewirken, dass die bisher oft nur auf dem Papier vorhandenen Rechte tatsächlich ausgeübt werden können. Bei der Entscheidung, ob eine Arbeit in einem anderen EU-Land in Frage kommt, können sich mobile Arbeitnehmer jetzt besser über ihre Rechte informieren und juristische Beratung aufsuchen.

Derzeit leben und arbeiten acht Millionen EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat. Weitere 1,2 Millionen leben in einem EU-Land, arbeiten jedoch in einem anderen. Vielen fehlen Informationen über ihre Rechte im Aufnahmestaat, sie haben Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder ihnen werden nicht dieselben Arbeitsbedingungen oder sozialen Vergünstigungen gewährt wie inländischen Arbeitnehmern. Mit den Vorschriften verpflichtet sich Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass mobile Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte juristisch beraten werden und ihnen wirksamer Rechtsschutz zusteht. Die Richtlinie muss nun binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

 

 

 

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