EU-Bürger sollen ihr Recht, in einem anderen Mitgliedsland zu
leben und zu arbeiten, künftig besser durchsetzen können.
Brüssel (ec) - Der EU-Ministerrat hat am 14.04, neuen Regeln zugestimmt, die die noch bestehenden rechtlichen
Barrieren im Arbeitsalltag mobiler EU-Bürger abbauen sollen. Sozialkommissar László Andor betonte,
dass dies für alle, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen oder dies bereits tun, eine gute Nachricht
ist.
Die neuen Rechtsvorschriften, die im April 2013 von der Kommission vorgeschlagen wurden, sollen bewirken, dass
die bisher oft nur auf dem Papier vorhandenen Rechte tatsächlich ausgeübt werden können. Bei der
Entscheidung, ob eine Arbeit in einem anderen EU-Land in Frage kommt, können sich mobile Arbeitnehmer jetzt
besser über ihre Rechte informieren und juristische Beratung aufsuchen.
Derzeit leben und arbeiten acht Millionen EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat. Weitere 1,2 Millionen
leben in einem EU-Land, arbeiten jedoch in einem anderen. Vielen fehlen Informationen über ihre Rechte im
Aufnahmestaat, sie haben Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder ihnen werden nicht dieselben Arbeitsbedingungen
oder sozialen Vergünstigungen gewährt wie inländischen Arbeitnehmern. Mit den Vorschriften verpflichtet
sich Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass mobile Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte juristisch
beraten werden und ihnen wirksamer Rechtsschutz zusteht. Die Richtlinie muss nun binnen zwei Jahren in nationales
Recht umgesetzt werden.
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