Aussenminister Sebastian Kurz: „Erreichen mit baldigem Inkrafttreten der Konvention gegen Gewalt
an Frauen ein wesentliches Ziel unseres Europarats –Vorsitzes"
Wien (bmeia) – Die neue Konvention des Europarats gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt wird
mit August dieses Jahres nach der am 22. April erfolgten Hinterlegung der zehnten Ratifikationsurkunde durch Andorra
und Dänemark in Kraft treten. „Damit konnte ein wesentliches Ziel des österreichischen Vorsitzes im Ministerkomitee
des Europarats erreicht werden. Gemeinsam mit meinem türkischen Amtskollegen, Außenminister Davutoglu,
habe ich mich in den vergangenen Monaten für ein rasches Inkrafttreten der „Istanbul Konvention“ eingesetzt,
um einen einheitlichen hohen internationalen Schutzstandard für Frauen durchzusetzen“, so Bundesminister Sebastian
Kurz.
Das im Mai 2011 angenommene Europaratsübereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häusliche Gewalt ist das erste rechtsverbindliche Instrument, das Staaten verpflichtet, aktiv gegen
gender-spezifische und häusliche Gewalt vorzugehen. Es sieht umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung
aller Formen von Gewalt gegen Frauen sowie zum Schutz aller anderen Opfer häuslicher Gewalt vor. Österreich
hat das Übereinkommen am 14. November 2013 ratifiziert. Die Ergebnisse einer unlängst veröffentlichten
Studie der EU-Grundrechteagentur in Wien, nach der in Europa jede dritte Frau Opfer von Gewalt wird, machen deutlich,
wie wichtig es ist, dass alle Mitgliedstaaten des Europarats der Konvention beitreten.
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