Sitzungstermine bis zum 8. Juli geplant
Wien (pk) - Die Arbeitsgruppe "Untersuchungsausschuss Neu" wird am 30.04. mit den Verhandlungen
über eine U-Ausschuss-Reform beginnen. Die Arbeitsgruppe will einmal wöchentlich zusammenkommen, insgesamt
sind bis zum 08.07.2014 bis zu zwölf Sitzungstermine der Arbeitsgruppe bzw. des Geschäftsordnungskomitees
in Aussicht genommen.
Von Seiten der Fraktionen werden die Verhandlungen von den Abgeordneten Otto Pendl (S), August Wöginger (V),
Gernot Darmann (F), Dieter Brosz (G), Robert Lugar (T) und Nikolaus Scherak (N) geführt. Darüber hinaus
gehören Nationalratspräsidentin Barbara Prammer und ihre beiden Amtskollegen Karlheinz Kopf und Norbert
Hofer sowie MitarbeiterInnen der Klubs, der Präsidentenbüros und der Parlamentsdirektion dem Geschäftsordnungskomitee
an.
Die geltende Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse geht im Wesentlichen auf
einen Beschluss des Nationalrats aus dem Jahr 1997 zurück und trat am 1. Jänner 1998 in Kraft. Zuvor
wurden Untersuchungsausschüsse unter sinngemäßer Anwendung der Strafprozessordnung abgewickelt.
Zu den 1998 eingeführten Neuerungen gehören unter anderem die Bestellung eines Verfahrensanwalts und
das Recht von Auskunftspersonen, eine Vertrauensperson zu den Befragungen beizuziehen.
Im Jahr 2009 sagten die Koalitionsparteien der Opposition ausdrücklich zu, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen
zu einem parlamentarischen Minderheitsrecht zu machen. Im Gegenzug stimmten Grüne und BZÖ einer Lockerung
des Bankgeheimnisses für ausländische KontoinhaberInnen zu und sorgten damit für die notwendige
Zweidrittelmehrheit.
Intensive Verhandlungen im Geschäftsordnungskomitee des Nationalrats über eine Reform der Verfahrensordnung
für Untersuchungsausschüsse verliefen allerdings zäh und wurden im März 2011 ausgesetzt. Unter
anderem konnten sich die Fraktionen nicht über einen Streitbeilegungsmechanismus für Konflikte in einem
U-Ausschuss, etwa was die Ladung von Auskunftspersonen oder Aktenanforderungen betrifft, und Regeln für einen
besseren Schutz der Vertraulichkeit einigen.
Die Befragung von Auskunftspersonen in Untersuchungsausschüssen ist derzeit in der Regel medienöffentlich,
die Beratungen der Abgeordneten sind vertraulich. Der letzte Untersuchungsausschuss wurde im Oktober 2011 eingesetzt
und befasste sich ein Jahr lang in insgesamt 53 Sitzungen mit der Klärung diverser Korruptionsvorwürfe.
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