Forderung nach Kompetenzerweiterung und Teilnahmerecht in Landtagen
Wien (va) - Die Volksanwaltschaft verzeichnet das höchste Beschwerdeaufkommen in ihrer Geschichte.
Über 19.000 Menschen wandten sich im vergangenen Jahr an die Kontrollinstanz – das ist ein Plus von 27 Prozent.
Dies stellten der Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Dr. Günther Kräuter, Volksanwältin Dr. Gertrude
Brinek und Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer am 24.04. bei ihrer Präsentation des Jahresberichts der Volksanwaltschaft
fest. „Die Vielzahl an Beschwerden zeigt, wie bedeutend die nachprüfende Kontrolle der öffentlichen Verwaltung
durch die Volksanwaltschaft ist“, so Kräuter.
Kräuter fordert Ausweitung der Prüfkompetenz und Rederecht in allen Landtagen
Die Volksanwaltschaft kann vielen Menschen, die sich mit Problemen an sie wenden, nicht helfen, da sie nach wie
vor kein Mandat für die Prüfung ausgegliederter Rechtsträger hat. Kräuter fordert daher: „So
wie der Rechnungshof sollte auch die Volksanwaltschaft neben öffentlichen Einrichtungen alle privaten Rechtsträger,
an denen Bund, Länder oder Gemeinden mit 50 Prozent beteiligt sind, prüfen können.“ Der Volksanwalt
setzt sich außerdem für ein Rederecht in allen Landtagen ein: „Seit Juli 2012 nimmt die Volksanwaltschaft
ihr verfassungsgesetzliches Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte wahr. Dieses können
wir nur optimal entfalten, wenn die Erkenntnisse der Volksanwaltschaft auf Länderebene ausführlich mit
der Landespolitik diskutiert werden können“, erläutert Kräuter.
Brinek fordert, dass Menschenrechte auch in Justizanstalten gelebt werden
Volksanwältin Brinek betont, dass die Arbeit der Volksanwaltschaft für den präventiven Menschenrechtsschutz
bereits Wirkung zeigt. So stellten die Kommissionen im Zuge ihrer Kontrollbesuche gravierende Mängel im Maßnahmen-
und Strafvollzug fest – wie etwa überlange Aufenthaltszeiten in Hafträumen und die mangelnde Betreuung
jugendlicher Häftlinge. „Die Kritik der Kommissionen hat das Bewusstsein dafür geschaffen, dass Menschenrechte
und Menschenwürde auch in Justizanstalten gelebt werden müssen. Das Personal in den Justizanstalten wird
nun besser eingesetzt und alleine durch organisatorische Veränderungen ist es möglich geworden, Zellen
länger offen zu lassen“, so Brinek.
Fichtenbauer fordert rechtliche Absicherung von Soldatinnen und Soldaten in Ausbildung
Volksanwalt Fichtenbauer kritisiert, dass Soldatinnen und Soldaten im Übungs- bzw. Ausbildungsdienst weder
einen Kündigungsschutz genießen noch arbeitslosenversichert sind. Dies verursacht gravierende Probleme
für Betroffene, wenn sie sich etwa im Zuge ihrer Ausbildung verletzen. „Verletzte Soldatinnen und Soldaten
dürfen nicht auf das Wohlwollen oder die Zufälligkeit der Ressourcenverfügbarkeit angewiesen sein
– insbesondere wenn sie sich bei der gefährlichen militärischen Dienstleistung verletzen. Die Anfangszeit
beim Militärdienst ist daher unter ähnlichen Bedingungen wie bei der Polizei zu gestalten. Sie muss möglichst
früh in einem regulären Dienstverhältnis erfolgen“, so Fichtenbauer.
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