Parlamentssanierung: Generalplanersuche
 erreicht nächste Runde

 

erstellt am
23. 04. 14
11.30 MEZ

Kommission beurteilt Qualitätsangebote in anonymem Verfahren
Wien (pk) - Mit den heute beginnenden, mehrtägigen Kommissionssitzungen zur Bewertung der eingereichten Qualitätsangebote geht das europaweite Verfahren zur Auswahl der Generalplanung für die Sanierung des Parlamentsgebäudes plangemäß in die nächste Runde. Nach dem Abschluss der ersten Verfahrensstufe wurden die bestgeeigneten BewerberInnen eingeladen, Ausarbeitungen unter anderem zu architektonischen und technischen Aufgabenstellungen sowie zu Fragen der Optimierung von Bau- und Lebenszykluskosten vorzulegen. Diese werden in den nächsten Tagen durch die international besetzte Bewertungskommission beurteilt, in der auch die Parlamentsklubs vertreten sind.

Die Ermittlung des besten Projekts beziehungsweise des besten Projektteams erfolgt in einem anonymen Verfahren ohne Kenntnis der BieterInnen. Die Bewertung erfolgt nach genau festgelegten und den BieterInnen bekanntgegebenen Zuschlagskriterien, die unter anderem baukünstlerische, funktionale, ökologische und ökonomische Aspekte beinhalten. Wie alle bisherigen und künftigen Verfahrensschritte werden auch diese Kommissionssitzungen von einem von Transparency International nominierten Monitor begleitet. Um die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens nicht zu gefährden, unterliegen ferner beide Seiten, die Parlamentsdirektion als auch die BieterInnen, vergaberechtlichen Verschwiegenheitspflichten und Stillhaltefristen.

Erst nach der abschließenden Beurteilung der Qualitätsangebote werden die anonymisierten Preisangebote geöffnet. Daraus resultiert eine Reihung der BieterInnen, nach der in der dritten Stufe des Verfahrens über die Vertragsmodalitäten verhandelt wird. Der Generalplaner soll im Herbst 2014 feststehen. Sobald das Vergabeverfahren abgeschlossen ist, wird dessen Ergebnis bekanntgeben, wobei auch eine Präsentation aller Qualitätsangebote geplant ist. Bis dahin darf aufgrund vergaberechtlicher Bestimmungen über Anzahl, Namen der BieterInnen und Inhalt der Angebote keine Auskunft erteilt werden.

 

 

 

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