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Bauwirtschaft & Gewerkschaft für Bestbieterverfahren |
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St. Pölten (nöwpd) - Um die Realität in der österreichischen Bauwirtschaft vom Billigstbieter zum Bestbieter umzuschalten und dadurch mehr Regionalität zu gewinnen, haben sich die zuständigen Gewerkschaften und Innungen zur Sozialpartner-Initiative "Faire Vergaben" zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist es, mit fairen Preisen die heimischen Arbeitsplätze und auch die Lehrlingsausbildung zu sichern. Laut Robert Jägersberger, NÖ Landesinnungsmeister und Vize-Bundesinnungsmeister des Baugewerbes, habe hier das Land Niederösterreich wieder einmal die Nase vorn. Für den Landes-Hochbau würden bereits entsprechende Kriterien ausgearbeitet, die die Regionalität und auch das Bestbieterprinzip fördern. "Wer billig baut, baut teuer. Das ist in der Bauwirtschaft ein bekanntes Faktum. Was nützt der billigste Anbieter, wenn er bei Mängeln nicht mehr erreichbar ist", stellt Jägersberger im Gespräch mit dem NÖ Wirtschaftspressedienst fest. Schließlich könnten Billigstfirmen die günstigen Preise nur durch Lohndumping mit Arbeitern aus dem Ausland erzielen. In Österreich gibt es 340.305 Personen, die in der Bauwirtschaft direkt beschäftigt sind, und 769.090 indirekt beschäftigte. In Niederösterreich sind es 40.000 bzw. rund 100.000. Der Schaden, den die Billigstfirmen mit ihrer Marktverzerrung anrichten, sei beträchtlich. "So müssen nicht nur Mitarbeiter abgebaut werden, es werden auch keine Lehrlinge, in Summe jedenfalls weniger aufgenommen, da sie nicht mehr durchgehend beschäftigt werden können", so Jägersberger. Das werde in weiterer Folge außerdem noch zu einem massiven heimischen Facharbeitermangel führen. Die Sozialpartnerinitiative "Faire Vergaben" hat einen Forderungskatalog an die Adresse der Bundesregierung ausgearbeitet. Verlangt werden darin die Adaptierung des Vergaberechts, Maßnahmen gegen die Gründung und Geschäftstätigkeit von Scheinfirmen, die Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, die Beibehaltung des Befähigungsnachweises als Ausübungs- und Qualifikationskriterium sowie die rasche Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht. |
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Allgemeine Informationen: |
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