Den Mietzins überprüfen zahlt sich aus. Der Wiener Mietenrechner
steht ab sofort als Applikation für Android-Handies und iPhone zur Verfügung
Wien (rk) - „Die Stadt Wien bietet rund um das Thema Wohnen eine Fülle an Informations-, Service- und
Beratungsangeboten“, erklärt Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. „Neben Auskünften und Unterstützung
in miet- und wohnrechtlichen Fragen bieten wir den Wienerinnen und Wienern insbesondere die Möglichkeit, Wohnungsangebote
sowie auch bestehende Verträge und Mieten auf deren Zulässigkeit zu überprüfen.“ All diese
städtischen Serviceleistungen – vom Online-Mietenrechner über Beratungen durch die Mieterhilfe und die
ExpertInnen der Gebietsbetreuung Stadterneuerung – sind kostenlos und jederzeit möglich. „Über den Wiener
Mietenrechner, der unter http://www.betriebskostenrechner.wien.at
abrufbar ist, kann der individuelle Mietzins rasch und unkompliziert überprüft werden. Mit der neuen
Applikation des Wiener Mietenrechners kann dieses Servicetool auch bequem unterwegs am Smartphone oder Tablet angewandt
werden – so etwa unmittelbar bei oder nach einer Wohnungsbesichtigung“, erklärt Wiens Wohnbaustadtrat Michael
Ludwig.
Die Wiener Mietenrechner-App steht ab sofort für iOS und Android zur Verfügung – selbstverständlich
unentgeltlich.
Die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses kann vor Abschluss eines Mietvertrages von Wohnungssuchenden
errechnet oder von MieterInnen auch rückwirkend grundlegend überprüft werden. Zur Ermittlung werden
lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale – dazu zählen etwa Aufzüge,
Kellerabteile, Balkon, Terrasse etc. – benötigt. Die Applikation wird auf Initiative von Stadtrat Michael
Ludwig von der MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) zur Verfügung gestellt.
„Wir bieten den Wienerinnen und Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch
die Regelungslücken in der aktuellen Bundesgesetzgebung und die mangelnde Transparenz für die Mieterinnen
und Mieter sonst nicht möglich wäre“, betont Ludwig.
Parallel dazu wird dieses Service auch in den Beratungs- und Servicestellen, wie etwa der Mieterhilfe angeboten.
Außerdem bietet die Stadt Wien mit der Schlichtungsstelle der MA 50 eine unabhängige Service- und Beratungsstelle
zur Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich der Mietzinsüberprüfungen.
Unterstützt wird die Schlichtungsstelle dabei von der MA 25, die in ihrem Auftrag Gutachten zur Überprüfung
des erlaubten Mietzinses erstellt. „Unabhängig von der notwendigen gesetzlichen Neuregelung bieten wir mit
dem Angebot der Stadt Wien – von der Erstinformation im Infocenter über die Mieterhilfe bis hin zur kostenlosen,
unabhängigen Überprüfung bei der Schlichtungsstelle unter Einbeziehung der Fachexpertise der MA
25 samt dem Wiener Mietenrechner – ein umfassendes Service für Mieterinnen und Mieter“, so Ludwig.
In den vergangenen fünf Jahren wurden über den Wiener Mietenrechner rund 250.000 Mietzinsberechnungen
durchgeführt. „Dieses kostenlose Service wird immer stärker genutzt. So haben alleine im vergangenen
Monat knapp 10.000 Personen den Wiener Mietenrechner zur Berechnung der zulässigen Miete genutzt“, erklärt
Ludwig. Festzustellen sei darüber hinaus, dass auch Vermieter, die an einer gesetzeskonformen Mietzinsbildung
interessiert sind, dieses Servicetool zunehmend nutzen. Ein weiterer Beleg dafür, dass eine grundlegende Reform
des Richtwertmietsystems dringend notwendig sei. Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung
der Zu- und Abschläge und der verpflichtenden Angabe im Mietvertrag sei es auch unumgänglich, die Zuschläge
mit maximal 25 Prozent zu begrenzen. „Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge kann erreicht werden, dass die
Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht weiter in die Höhe geschraubt werden“, so
Ludwig abschließend.
Als ideale Ergänzung zum Wiener Mietenrechner bietet die Stadt Wien über den Wiener Betriebskostenrechner
unter http://www.betriebskostenrechner.wien.at
die Möglichkeit, die Betriebskosten zu überprüfen. Auch dieses Service wird in den kommenden Monaten
als App zur Verfügung gestellt.
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